Behörden in Deutschland
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Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland: Wer ist zuständig und woran erkennen Sie die richtige Stelle?
Wer in Deutschland wegen zu schnellen Fahrens, Falschparkens, Rotlichtverstoßes, Handy am Steuer oder eines anderen Verkehrsverstoßes Post bekommt, fragt sich oft zuerst: Welche Behörde ist überhaupt zuständig? Genau diese Frage ist im deutschen Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht nicht immer auf den ersten Blick einfach zu beantworten. Anders als viele denken, gibt es nämlich nicht die eine bundesweite Bußgeldstelle für alle Verkehrsverstöße.
💡 Das Wichtigste in Kürze
-
Es gibt keine einzige deutschlandweite Standard-Bußgeldstelle:
Die Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem OWiG und den Zuständigkeitsregelungen der Länder. -
Bußgeldstelle ist nicht gleich Ordnungsamt und nicht gleich Führerscheinstelle:
Die Bußgeldstelle verfolgt und ahndet den Verstoß, die Führerscheinstelle prüft dagegen die Fahreignung oder ordnet Maßnahmen wie MPU oder Fahrtenbuch an. -
Das KBA ist meist nicht Ihre Bußgeldbehörde:
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt vor allem Register wie das Fahreignungsregister. Die eigentliche Ahndung erfolgt regelmäßig durch Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden der Länder oder Kommunen.
Stattdessen arbeitet Deutschland mit einem föderalen System. Je nach Bundesland, Stadt, Landkreis und Art des Verstoßes sind unterschiedliche Verwaltungsbehörden zuständig. Mal bearbeitet eine zentrale Landesbußgeldstelle den Fall, mal eine kommunale Bußgeldstelle oder ein Ordnungsamt. In bestimmten Bereichen treten auch Polizeibehörden oder sogar Bundesbehörden in Erscheinung. Genau deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Behördentypen und Zuständigkeiten zu kennen.
Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, welche Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland typischerweise zuständig sind, wie sich Bußgeldstelle, Ordnungsamt, Polizei, Fahrerlaubnisbehörde und Kraftfahrt-Bundesamt unterscheiden und woran Betroffene erkennen können, mit welcher Stelle sie es gerade zu tun haben. Tabellen, Übersichten und Checklisten sorgen dabei für einen schnellen Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Behörde ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich zuständig?
- Warum gibt es in Deutschland so viele verschiedene Behörden?
- Tabelle: Die wichtigsten Behördentypen im Überblick
- Zentrale Landesbußgeldstellen
- Kommunale Bußgeldstellen und Ordnungsämter
- Polizei und Verkehrsüberwachung
- Sonderfall Bundesbehörden
- Kraftfahrt-Bundesamt: Welche Rolle spielt das KBA?
- Führerscheinstelle: Warum sie etwas anderes ist als die Bußgeldstelle
- Tabelle: Wer bearbeitet typischerweise welchen Fall?
- So läuft ein Verfahren typischerweise ab
- Wie findet man die zuständige Behörde?
- Checkliste nach einem Schreiben wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
- Häufige Irrtümer über Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Fazit
- FAQ
Welche Behörde ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich zuständig?
Das Grundmodell steht im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Danach ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht ausnahmsweise Staatsanwaltschaft oder Gericht zuständig werden. Welche Verwaltungsbehörde das im Einzelfall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und – in der Praxis besonders wichtig – nach dem Landesrecht.
Das bedeutet: Nicht jeder Verkehrsverstoß landet automatisch bei derselben Stelle. Vielmehr bestimmt das jeweilige Bundesland, welche Behörde als Bußgeldbehörde auftritt. Das können zentrale Landesstellen, Polizeiverwaltungsämter, Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen oder spezielle kommunale Bußgeldstellen sein.
📌 Merksatz
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht entscheidet nicht „Deutschland zentral“, sondern regelmäßig eine nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde.
Warum gibt es in Deutschland so viele verschiedene Behörden?
Der Grund liegt im föderalen Aufbau Deutschlands. Verkehrsrechtliche Grundregeln wie StVO, StVG, OWiG und Bußgeldkatalog gelten zwar bundeseinheitlich. Die praktische Verfolgung und Ahndung wird aber nicht durch eine einzige Bundesbußgeldstelle organisiert, sondern durch die Länder und – je nach Modell – durch Städte, Landkreise oder zentrale Landesstellen.
Deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeitsmodelle zum Teil deutlich. In manchen Ländern gibt es sehr stark zentralisierte Bußgeldstellen. In anderen Regionen sind kommunale Stellen, Kreise oder Stadtverwaltungen stärker eingebunden. Für Betroffene ist das wichtig, weil schon der Briefkopf oft zeigt, mit welcher Art Behörde sie es zu tun haben.
Tabelle: Die wichtigsten Behördentypen im Überblick
| Behördentyp | Typische Bezeichnung | Worum geht es meist? | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zentrale Landesbehörde | Zentrale Bußgeldstelle | landesweite Bearbeitung vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt / Zentrale Bußgeldstelle |
| Polizeiliche Bußgeldstelle | Bußgeldstelle der Polizei | Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land oder in einer Großstadt | Bußgeldstelle der Polizei Berlin |
| Kommunale Bußgeldstelle | Bußgeldstelle / Bußgeldangelegenheiten der Stadt | städtische Verfahren, oft Parken, kommunale Verkehrsüberwachung oder lokale Verkehrsverstöße | Stadt Köln, Kreisverwaltungsreferat München |
| Ordnungsamt / kommunale Verkehrsüberwachung | Kommunale Verkehrsüberwachung, Ordnungsamt | Erfassung und Verfolgung von Park- und teilweise Geschwindigkeitsverstößen | Kommunale Verkehrsüberwachung München |
| Bundesbehörde | BALM | spezielle bundesrechtliche Verkehrs-OWi, vor allem im gewerblichen Straßenverkehr | Bundesamt für Logistik und Mobilität |
| Registerbehörde | Kraftfahrt-Bundesamt | Speicherung und Auskunft aus Registern, nicht die normale Ahndung Ihres Blitzers | FAER in Flensburg |
Zentrale Landesbußgeldstellen
Viele Bundesländer arbeiten mit zentralen Bußgeldstellen oder stark zentralisierten Behördenmodellen. Dort werden Verkehrsordnungswidrigkeiten landesweit oder jedenfalls in großen Teilen des Landes gebündelt bearbeitet. Für Betroffene hat das den Vorteil, dass Verfahren oft standardisiert und zentral organisiert sind.
Offizielle Beispiele zeigen diese Struktur sehr deutlich:
- In Bayern obliegt der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt die nahezu zentrale Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für ganz Bayern.
- In Berlin bearbeitet die Bußgeldstelle der Polizei Berlin sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin.
- In Brandenburg arbeitet eine Zentrale Bußgeldstelle in Gransee.
- In Rheinland-Pfalz ist die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer ein wichtiges Beispiel für ein landesweites Modell.
📌 Praxis-Hinweis
Wenn Ihr Schreiben von einer „Zentralen Bußgeldstelle“ kommt, spricht viel dafür, dass Ihr Bundesland die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten weitgehend gebündelt hat.
Kommunale Bußgeldstellen und Ordnungsämter
Neben den zentralen Landesstellen spielen in Deutschland auch kommunale Bußgeldstellen und Ordnungsämter eine wichtige Rolle. Das gilt vor allem im ruhenden Verkehr, bei lokalen Verkehrsverstößen oder bei kommunaler Verkehrsüberwachung.
Offizielle Stadtbeispiele zeigen das deutlich:
- Die Stadt Köln unterhält eine eigene Bußgeldstelle für Bußgeldangelegenheiten.
- In München führt die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat Ordnungswidrigkeitenverfahren; die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert dort sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr und führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch.
Gerade bei Parkverstößen, Bewohnerparkzonen, Gehwegparken oder lokalen Geschwindigkeitskontrollen in sensiblen Bereichen wie Tempo-30-Zonen können deshalb kommunale Stellen sehr präsent sein.
Polizei und Verkehrsüberwachung
Viele Betroffene denken, die Polizei sei automatisch immer die eigentliche Bußgeldbehörde. So einfach ist es nicht. In vielen Modellen stellt die Polizei Verstöße fest, sichert Beweise und wirkt im Verfahren als Ermittlungsorgan mit. Die eigentliche Ahndung obliegt dann aber der zuständigen Verwaltungsbehörde beziehungsweise Bußgeldstelle.
Das zeigt sich besonders anschaulich auf den offiziellen Berliner Seiten: Dort wird erklärt, dass die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten der zuständigen Verwaltungsbehörde obliegt und die Behörden und Beamten des Polizeidienstes bei der Ahndung sozusagen als „verlängerter Arm“ tätig werden.
In der Praxis bedeutet das: Polizei und Bußgeldstelle arbeiten eng zusammen, sind aber rechtlich nicht immer identisch. Je nach Landesmodell kann die Polizei zugleich organisatorisch Träger der Bußgeldstelle sein oder nur den Verstoß zuliefern.
Sonderfall Bundesbehörden
Im normalen Alltagsverkehr von Pkw-Fahrern spielen Bundesbehörden im Bußgeldverfahren meist keine Hauptrolle. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Ein zentraler Sonderfall ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Das BALM ist zuständige Bußgeldbehörde bei bestimmten Verstößen im Straßenverkehr, insbesondere in Bereichen des gewerblichen Straßenverkehrs. Die offiziellen Seiten nennen hier insbesondere Verfahren nach dem Güterkraftverkehrsrecht und dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Das ist für Speditionen, Busunternehmen, gewerblichen Güterverkehr und ähnliche Konstellationen besonders wichtig.
⚠️ Wichtig
Für den normalen Blitzer im privaten Pkw ist in der Regel keine Bundesbehörde zuständig. Bei Spezialmaterien des gewerblichen Straßenverkehrs kann das aber anders sein.
Kraftfahrt-Bundesamt: Welche Rolle spielt das KBA?
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist für viele Betroffene vor allem wegen der Punkte in Flensburg bekannt. Trotzdem ist das KBA in der Regel nicht die Behörde, die Ihren Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß oder Parkverstoß ahndet.
Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER). Dort werden rechtskräftige Entscheidungen gespeichert, die zuständige Behörden bei verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen treffen. Die Meldungen erhält das KBA von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden. Das KBA speichert also und informiert im Rahmen des Bewertungssystems, ist aber nicht die typische Stelle, die den Bußgeldbescheid wegen eines Alltagverstoßes erlässt.
📌 KBA kurz erklärt
- führt das Fahreignungsregister
- speichert rechtskräftige Entscheidungen
- erteilt Registerauskünfte
- ist normalerweise nicht Ihre örtliche Blitzer-Bußgeldstelle
Führerscheinstelle: Warum sie etwas anderes ist als die Bußgeldstelle
Ein besonders häufiger Irrtum ist die Verwechslung von Bußgeldstelle und Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle. Die Bußgeldstelle verfolgt und ahndet die konkrete Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Führerscheinstelle prüft dagegen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen oder welche fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen notwendig sind.
Das ist wichtig, weil Schreiben der Führerscheinstelle oft deutlich gravierender sind als ein gewöhnlicher Bußgeldbrief. Dort geht es typischerweise um MPU, Gutachten, Entziehung, Versagung oder Fahrtenbuchauflage – also nicht nur um Geld, sondern um die Fahrerlaubnis selbst.
Wer ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, sollte es deshalb nicht wie einen normalen Blitzerbrief behandeln.
Tabelle: Wer bearbeitet typischerweise welchen Fall?
| Typischer Fall | Typisch zuständige Stelle | Worum geht es? |
|---|---|---|
| Blitzer innerorts / außerorts | Bußgeldstelle des Landes oder der Kommune | Bußgeld, Punkte, Fahrverbot |
| Parkverstoß | oft kommunale Bußgeldstelle / Ordnungsamt | Verwarnung oder Bußgeld |
| Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer | Bußgeldstelle, oft nach Zuarbeit der Polizei | Bußgeldverfahren |
| MPU / Fahreignungszweifel | Fahrerlaubnisbehörde | Führerscheinrecht, nicht bloß Bußgeldrecht |
| Punktestand in Flensburg | KBA | Registerauskunft, keine neue Ahndung |
| Gewerblicher Güterverkehr / Maut-Verstöße | BALM | Spezialmaterie im Bundesbereich |
So läuft ein Verfahren typischerweise ab
Auch wenn die konkrete zuständige Behörde regional unterschiedlich sein kann, ist der typische Ablauf oft ähnlich. Zuerst wird der Verstoß festgestellt – etwa durch Polizei, kommunale Verkehrsüberwachung oder stationäre Messtechnik. Danach wird der Fall an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet oder dort unmittelbar bearbeitet.
Typischerweise folgen dann:
- Verwarnung oder Anhörung,
- gegebenenfalls Bußgeldbescheid,
- bei Rechtskraft Eintragung relevanter Entscheidungen im Register,
- bei besonderen Konstellationen zusätzliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
✅ Typische Verfahrenskette
- Verstoß wird festgestellt.
- Zuständige Bußgeld- oder Verwaltungsbehörde bearbeitet den Fall.
- Es folgt Anhörung oder direkt ein weiteres behördliches Schreiben.
- Bei fortgesetzter Verfolgung kommt es zum Bußgeldbescheid.
- Rechtskräftige Entscheidungen werden an das KBA gemeldet, wenn sie registerrelevant sind.
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Wie findet man die zuständige Behörde?
Die einfachste Antwort lautet: Meist steht die zuständige Stelle bereits im Briefkopf oder in der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens. Wer etwa einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, kann dort regelmäßig erkennen, welche Bußgeldstelle den Fall bearbeitet.
Zusätzlich helfen offizielle Landes- und Kommunalportale. Dort finden sich Kontaktdaten, Online-Portale, Zuständigkeitshinweise und häufig gestellte Fragen. Gerade bei zentralen Bußgeldstellen und größeren Polizeibehörden gibt es oft eigene Informationsseiten.
Wichtig ist: Rückfragen sollten sich immer an die im konkreten Schreiben genannte Stelle richten – nicht automatisch an Polizei, KBA oder Führerscheinstelle.
Checkliste nach einem Schreiben wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
✅ So gehen Sie sinnvoll vor
- Prüfen Sie zuerst, welche Behörde Ihnen geschrieben hat.
- Unterscheiden Sie Bußgeldstelle, Polizei, Ordnungsamt, Führerscheinstelle und KBA.
- Lesen Sie genau, ob es um Anhörung, Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid oder Führerscheinsache geht.
- Notieren Sie Zustellungsdatum und Fristen sofort.
- Richten Sie Rückfragen immer an die konkret genannte Stelle.
- Bei Punkten, Fahrverbot, MPU oder Führerscheinrisiko rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
Häufige Irrtümer über Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten
- „Für alle Blitzer in Deutschland ist dieselbe Behörde zuständig.“
Nein. Die Zuständigkeit ist föderal organisiert und hängt vom Land und oft auch von der Kommune ab. - „Die Polizei ist immer die Bußgeldbehörde.“
Nicht zwingend. Häufig wirkt sie als Ermittlungsorgan mit, während die Ahndung bei der Verwaltungsbehörde beziehungsweise Bußgeldstelle liegt. - „Das KBA schickt mir meinen Blitzerbescheid.“
In der Regel nicht. Das KBA führt Register und speichert rechtskräftige Entscheidungen, ist aber normalerweise nicht die örtliche Ahndungsbehörde Ihres Alltagsverstoßes. - „Führerscheinstelle und Bußgeldstelle sind dasselbe.“
Nein. Die Führerscheinstelle kümmert sich um Fahrerlaubnis und Fahreignung, die Bußgeldstelle um die Ahndung des konkreten Verstoßes. - „Kommunale Stellen machen nur Parkknöllchen.“
Nicht immer. Offizielle Beispiele wie München zeigen, dass Kommunen teilweise auch im fließenden Verkehr und bei Geschwindigkeitsüberwachung tätig sind.
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Fazit: Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Deutschland föderal organisiert
Wer wegen eines Verkehrsverstoßes Post erhält, sollte nicht nur den Vorwurf lesen, sondern auch genau hinschauen, welche Behörde schreibt. In Deutschland gibt es keine einheitliche Standard-Bußgeldstelle für alles. Stattdessen arbeiten Länder, Kommunen, Polizeibehörden und in Sonderbereichen auch Bundesbehörden zusammen.
Für Betroffene ist das vor allem deshalb wichtig, weil sich daraus ergibt, worum es rechtlich geht: um eine gewöhnliche Verkehrsordnungswidrigkeit, um eine kommunale Verwarnung, um einen zentral bearbeiteten Landesfall oder um eine Führerscheinsache. Wer diese Unterschiede kennt, reagiert strukturierter und macht weniger Fehler.
Häufig gestellte Fragen zu Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland:
Nein. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt grundsätzlich durch zuständige Verwaltungsbehörden nach dem OWiG und den Zuständigkeitsregeln der Länder.
Nicht zwingend. Die Polizei stellt häufig Verstöße fest und wirkt als Ermittlungsorgan mit. Die eigentliche Ahndung obliegt oft der Bußgeldstelle als Verwaltungsbehörde.
Das KBA führt insbesondere das Fahreignungsregister und speichert rechtskräftige Entscheidungen. Es ist aber in der Regel nicht die örtliche Bußgeldstelle für Ihren normalen Verkehrsverstoß.
Die Bußgeldstelle ahndet den konkreten Verkehrsverstoß. Die Führerscheinstelle befasst sich mit Fahrerlaubnis und Fahreignung, etwa bei MPU, Fahrtenbuch oder Entziehung.
Meist direkt im Briefkopf, im Anschreiben oder in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Schreibens. Zusätzlich helfen offizielle Landes- und Kommunalportale der jeweils genannten Behörde.
Quellen:
§ 35 OWiG, § 36 OWiG, Bayern: Zentrale Bußgeldstelle, Berlin: Bußgeldstelle der Polizei, Brandenburg: Zentrale Bußgeldstelle, Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle Speyer, Köln: Bußgeldstelle, München: Kommunale Verkehrsüberwachung, München: Bußgeldstelle im KVR, BALM: Bußgeldverfahren Ordnungswidrigkeiten, KBA: Aufgaben des Fahreignungsregisters, § 28 StVG, § 11 FeVErfahrung, die über das Verkehrsrecht hinausgeht
Kay Stolle verfügt neben seiner verkehrsrechtlichen Spezialisierung über eine breite juristische Qualifikation. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und bringt langjährige Erfahrung aus der Straßenverkehrs- und Logistikpraxis mit. Im Jahr 2015 erwarb er zudem die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 FAO – ein weiterer Baustein seiner breit aufgestellten juristischen Expertise.
Über seine anwaltliche Tätigkeit hinaus ist Stolle regelmäßig als Referent tätig. Er hält Vorträge, gibt Seminare und ist an mehreren Fachpublikationen beteiligt, unter anderem als Mitautor eines Kommentars zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Seine Mitgliedschaften in verschiedenen juristischen Fachvereinigungen ermöglichen ihm einen kontinuierlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig bleibt er so eng an der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung Dieses Wissen fließt direkt in die fachliche Prüfung der Inhalte auf derbussgeldkatalog.de ein.
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