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§ 23 StVO Handy am Steuer: Regeln, Strafen, Punkte, Fahrverbot und Ausnahmen

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 18.03.2026

§ 23 StVO Handy am Steuer gehört zu den wichtigsten Vorschriften im Verkehrsrecht. Viele Fahrer sprechen zwar einfach vom „Handyverbot am Steuer“, tatsächlich ist die Regel aber deutlich weiter gefasst. Es geht nicht nur um das Smartphone, sondern um elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Genau deshalb sind neben dem Handy unter anderem auch viele andere mobile Geräte rechtlich relevant.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 23 StVO verbietet nicht nur das klassische Telefonieren mit dem Handy in der Hand:
    Erfasst sind generell elektronische Geräte, wenn sie beim Führen des Fahrzeugs aufgenommen oder gehalten und dabei benutzt werden.
  • Erlaubt ist die Nutzung nur unter engen Voraussetzungen:
    Das Gerät darf nicht aufgenommen oder gehalten werden. Zulässig sind dann grundsätzlich nur Sprachsteuerung, Vorlesefunktion oder eine kurze, angepasste Blickzuwendung.
  • Der Standardverstoß ist teurer, als viele denken:
    Wer als Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt, riskiert in der Regel 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld, Punkte und es droht ein Fahrverbot.

Besonders wichtig ist: Nicht jede Nutzung ist automatisch verboten. Entscheidend ist vor allem, ob das Gerät aufgenommen oder gehalten wird und wie stark der Fahrer dadurch vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Außerdem kommt es darauf an, ob das Fahrzeug fährt, nur kurz steht oder bei einem Kraftfahrzeug der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, was § 23 StVO beim Handy am Steuer genau regelt, wann eine Nutzung erlaubt oder verboten ist, welche Besonderheiten an der roten Ampel, im Stau, bei Sprachsteuerung, Navi und Smartwatch gelten und welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen. Tabellen, Übersichten, Praxisbeispiele und eine Checkliste sorgen für einen schnellen Überblick und zusätzlichen Mehrwert.

Was regelt § 23 StVO Handy am Steuer überhaupt?

§ 23 Abs. 1a StVO regelt die Nutzung von elektronischen Geräten beim Führen eines Fahrzeugs. Gemeint sind Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder dazu bestimmt sind. Im Alltag wird daraus oft verkürzt das Thema „Handy am Steuer“ gemacht. Juristisch ist die Vorschrift aber weiter.

Der Kern der Regel lautet: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein solches Gerät nur benutzen, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird und die Bedienung entweder über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgt oder nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfordert.

Merksatz

Handy am Steuer ist rechtlich meist nicht deshalb verboten, weil es ein Handy ist, sondern weil der Fahrer das Gerät aufnimmt, hält oder sich dadurch unzulässig ablenken lässt.

Wann ist die Nutzung eines Handys oder anderer Geräte verboten?

Verboten ist die Nutzung insbesondere dann, wenn der Fahrer das Handy oder ein anderes elektronisches Gerät in die Hand nimmt oder hält und es während des Führens des Fahrzeugs benutzt. Klassische Beispiele sind das Telefonieren mit dem Smartphone in der Hand, das Lesen oder Schreiben von Nachrichten, das Wegdrücken eines Anrufs oder das kurze Prüfen von Informationen direkt auf dem Gerät.

Wichtig ist dabei: Das Verbot greift nicht nur während der Fahrt mit rollendem Fahrzeug. Auch wer mit laufendem Motor an einer roten Ampel steht oder im Stau wartet, führt grundsätzlich weiterhin ein Kraftfahrzeug. Genau deshalb ist das Handy an der Ampel in vielen Fällen ebenfalls verboten.

Typische verbotene Konstellationen

  • Handy in die Hand nehmen und telefonieren
  • Nachricht lesen oder schreiben
  • App manuell bedienen
  • Navi auf dem Smartphone in der Hand einstellen
  • Gerät bei laufendem Motor an roter Ampel benutzen

Wann ist die Nutzung trotz § 23 StVO erlaubt?

Die Nutzung elektronischer Geräte ist nicht vollständig ausgeschlossen. Erlaubt ist sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen dann, wenn das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird. In diesem Fall darf die Bedienung entweder nur über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgen oder sie darf nur eine kurze und der Verkehrslage angepasste Blickzuwendung erfordern.

Das bedeutet praktisch: Ein Handy in einer Halterung oder ein fest installiertes System kann in bestimmten Situationen zulässig bedient werden. Entscheidend ist aber, dass der Blick nicht zu lange vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird. Je komplexer oder länger die Bedienung ist, desto schneller wird die Nutzung problematisch.

Praxis-Hinweis

Freisprechanlage, Sprachsteuerung und kurze Blickkontakte können erlaubt sein. Wer dagegen das Gerät in die Hand nimmt oder länger auf das Display schaut, bewegt sich schnell im Bereich eines Verstoßes gegen § 23 StVO.

Tabelle: Erlaubt oder verboten – typische Fälle bei Handy am Steuer

Situation In der Regel erlaubt? Wichtiger Hinweis
Telefonieren mit Handy in der Hand nein klassischer Handyverstoß nach § 23 StVO
Telefonieren über Freisprechanlage ja, regelmäßig nur solange das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird
Handy in Halterung kurz antippen nur eingeschränkt nur bei kurzer, angepasster Blickzuwendung
Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzen ja gesetzlich ausdrücklich privilegiert
Nachricht manuell lesen oder schreiben nein typischer Verstoß wegen Ablenkung und Gerätebenutzung
Handy bei vollständig ausgeschaltetem Motor benutzen ja gilt nur bei Kraftfahrzeugen und nur wenn der Motor wirklich vollständig aus ist

Gilt das Handyverbot auch an roter Ampel oder im Stau?

Ja, in der Regel schon. Viele Fahrer gehen fälschlich davon aus, dass das Handy an einer roten Ampel oder im Stau erlaubt sei, weil das Auto gerade nicht fährt. Für Kraftfahrzeuge kommt es aber nicht allein darauf an, ob das Fahrzeug rollt, sondern ob der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Stehen Sie also nur kurz an der Ampel oder im Stau und der Motor läuft weiter, bleibt das Handy am Steuer grundsätzlich verboten. Erst wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor wirklich vollständig ausgeschaltet ist, greift die gesetzliche Ausnahme.

Wichtig

Rote Ampel bedeutet nicht automatisch „Handy erlaubt“. Entscheidend ist bei Kraftfahrzeugen, ob der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Was bedeutet „Motor vollständig ausgeschaltet“?

Genau hier passieren in der Praxis viele Fehler. Die Ausnahme greift nur dann, wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das automatische Abschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik genügt gerade nicht.

Wer also an der Ampel steht und sich auf die Start-Stopp-Funktion verlässt, kann sich auf diese Ausnahme in der Regel nicht berufen. Das ist ein besonders häufiger Irrtum beim Thema § 23 StVO Handy am Steuer.

Praxis-Hinweis

„Motor aus“ bedeutet nicht einfach, dass das Auto gerade leise ist oder die Start-Stopp-Automatik angesprungen ist. Für die Ausnahme muss der Motor vollständig ausgeschaltet sein.

Tabelle: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Handy am Steuer

Die folgende Übersicht zeigt die typischen Regelsätze bei einem Verstoß gegen § 23 StVO Handy am Steuer:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs 100 Euro 1 Punkt nein
… mit Gefährdung 150 Euro 2 Punkte 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 Punkte 1 Monat
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrrads 55 Euro nein nein

Besonders wichtig

Viele unterschätzen den Standardverstoß. Schon das einfache Handy am Steuer kostet in der Regel 100 Euro und bringt 1 Punkt in Flensburg.

Handy am Steuer in der Probezeit: Ist das ein A-Verstoß?

Ja, Handy am Steuer in der Probezeit ist besonders heikel. Im KBA-Punktekatalog wird der Verstoß als A-Verstoß geführt. Das bedeutet für Fahranfänger: Es bleibt nicht nur bei Bußgeld und Punkt. Zusätzlich können probezeitrechtliche Maßnahmen relevant werden.

Gerade junge Fahrer unterschätzen diese Folge oft. Wer noch in der Probezeit ist, sollte einen Vorwurf wegen § 23 StVO Handy am Steuer deshalb besonders ernst nehmen, weil neben dem Bußgeldverfahren auch die Fahrerlaubnisbehörde eine Rolle spielen kann.

Merken

Für Fahranfänger ist Handy am Steuer nicht nur ein alltäglicher Handyverstoß, sondern zugleich ein A-Verstoß mit probezeitrechtlichem Risiko.

Gilt § 23 StVO auch für Fahrradfahrer?

Ja. Das Verbot der rechtswidrigen Nutzung elektronischer Geräte gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer. Allerdings sind die Folgen geringer als beim Kraftfahrzeug. Regelmäßig droht beim Fahrrad ein Bußgeld von 55 Euro, aber kein Punkt und kein Fahrverbot.

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Wichtig ist auch hier die Abgrenzung: Laut ADAC darf ein Radfahrer, der steht, elektronische Geräte ohne Einschränkung nutzen. Beim fahrenden Fahrrad gilt das Verbot dagegen weiter.

Wichtig

Auch auf dem Fahrrad ist das Handy während der Fahrt keine gute Idee. Das Verbot gilt nicht nur für Autos.

Was ist mit Navi, Smartwatch, Touchscreen und Freisprechanlage?

Beim Thema Handy am Steuer denken viele nur an das klassische Smartphone. Tatsächlich ist die Vorschrift weiter. Entscheidend ist, ob ein elektronisches Gerät benutzt wird, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, und ob die Nutzung die gesetzlichen Voraussetzungen einhält.

Gerät / Situation Rechtliche Tendenz Praxis-Hinweis
Navi oder Smartphone in Halterung nicht automatisch verboten nur bei kurzer, angepasster Blickzuwendung
Freisprechanlage regelmäßig erlaubt Gerät darf nicht aufgenommen oder gehalten werden
Smartwatch am Handgelenk nur eingeschränkt zulässig nach ADAC nur per Sprachsteuerung/Vorlesefunktion oder bei kurzer Blickzuwendung
Handy zum Lesen längerer Nachrichten verboten zu starke Ablenkung vom Verkehr
Sprachgesteuerte Bedienung zulässig gesetzlich ausdrücklich erfasst

Gerade bei modernen Fahrzeugen mit großen Displays, Smartphone-Anbindung und Sprachassistenz ist die Abgrenzung zwischen erlaubter Bedienung und verbotener Ablenkung im Alltag besonders wichtig. Wer das Gerät nicht hält, ist also nicht automatisch auf der sicheren Seite. Auch die Dauer und Intensität der Blickabwendung spielen eine Rolle.

Wann wird Handy am Steuer besonders problematisch?

Besonders problematisch wird Handy am Steuer, wenn aus der bloßen Ablenkung eine Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung wird. Schon ein kurzer Blick auf das Smartphone kann dazu führen, dass der Fahrer zu spät reagiert, auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, eine rote Ampel übersieht oder einen Radfahrer zu spät erkennt.

Genau deshalb erhöht sich der Regelsatz spürbar, sobald eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung hinzukommt. Dann geht es nicht mehr nur um 100 Euro und 1 Punkt, sondern regelmäßig um 150 oder 200 Euro, 2 Punkte und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.

Besonders riskant

  • Handy in der Hand bei dichter Innenstadtfahrt
  • Nachrichtenlesen im stockenden Verkehr
  • manuelles Bedienen des Navis kurz vor Kreuzungen
  • Blick aufs Gerät statt auf den Vordermann
  • Benutzung des Handys in der Probezeit

Wann lohnt sich eine Prüfung des Vorwurfs?

Nicht jeder Vorwurf ist automatisch eindeutig. Eine Prüfung kann sich besonders dann lohnen, wenn unklar ist, ob das Gerät tatsächlich benutzt wurde, ob es wirklich aufgenommen oder gehalten wurde oder ob die Situation möglicherweise unter eine erlaubte Ausnahme fällt.

  • Es ist streitig, ob das Gerät nur gehalten oder tatsächlich benutzt wurde.
  • Das Fahrzeug stand und die Frage des vollständig ausgeschalteten Motors ist relevant.
  • Es geht um die Abgrenzung zwischen kurzer Blickzuwendung und verbotener Ablenkung.
  • Es drohen Punkte, Fahrverbot oder Probezeitfolgen.
  • Zusätzlich wird eine Gefährdung oder Sachbeschädigung behauptet.

Gerade bei Handy am Steuer mit Gefährdung oder in der Probezeit kann eine saubere rechtliche Prüfung besonders wichtig sein.

Checkliste nach einem Verstoß wegen Handy am Steuer

So gehen Sie sinnvoll vor

  • Prüfen Sie zuerst, welcher genaue Tatvorwurf im Bescheid genannt ist.
  • Achten Sie darauf, ob nur ein einfacher Verstoß oder zusätzlich eine Gefährdung bzw. Sachbeschädigung behauptet wird.
  • Fragen Sie sich, ob das Gerät wirklich aufgenommen oder gehalten wurde.
  • Bei einer roten Ampel oder im Stau ist entscheidend, ob der Motor vollständig ausgeschaltet war.
  • Behalten Sie Punkte, Fahrverbot und Probezeitfolgen im Blick.
  • Bei beruflicher Fahrabhängigkeit oder Probezeit ist der Vorwurf besonders ernst zu nehmen.
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1
Verstoß
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Ort
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km/h
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Gerät
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Schreiben
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Schutz
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Fazit: § 23 StVO Handy am Steuer ist weiter und strenger, als viele denken

§ 23 StVO Handy am Steuer betrifft längst nicht nur das Telefonieren mit dem Smartphone in der Hand. Die Vorschrift erfasst generell die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs und stellt dabei vor allem auf Halten, Benutzen und Ablenkung ab.

Besonders wichtig sind die Ausnahmen und Abgrenzungen: Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und nur kurze Blickzuwendung können zulässig sein. Wer das Gerät aber in die Hand nimmt oder sich spürbar vom Verkehr ablenken lässt, riskiert schnell Bußgeld, Punkte und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Im Verkehrsrecht gehört Handy am Steuer deshalb zu den praktisch wichtigsten Alltagsverstößen.

Häufig gestellte Fragen zu § 23 StVO Handy am Steuer:


Quellen:

§ 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, BKatV – Bußgeldkatalog, Tatbestand 246 Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt, KBA – Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt, KBA – Ausgewählte Verstöße im Punktekatalog, ADAC – Handy am Steuer: Bußgelder und Strafen

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG