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Laserpistole Messgeräte: Funktionsweise, Messfehler, Einspruch und Strafen

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 18.03.2026
Laserpistole Messgeräte: Funktionsweise, Messfehler, Einspruch und Strafen
© Ki generiert von bussgeldcheck.org | Laserpistole Messgeräte

Laserpistole Messgeraete spielen im Verkehrsrecht eine grosse Rolle, wenn es um den Vorwurf einer Geschwindigkeitsueberschreitung geht. Viele Betroffene wissen zwar, dass sie mit einer "Laserpistole geblitzt" wurden, kennen aber weder die genaue Funktionsweise der Lasermessung noch die typischen Angriffspunkte im Bussgeldverfahren. Genau hier setzt dieser Ratgeber an.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Laserpistole Messgeraete messen ueber eine Weg-Zeit-Berechnung:
    Das Geraet sendet kurze Laserimpulse aus, erfasst die reflektierten Signale und berechnet aus den Entfernungsveraenderungen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Nicht jede Lasermessung ist automatisch unangreifbar:
    Im Verkehrsrecht spielen Eichung, Bedienungsanleitung, Schulung des Messpersonals, Zielzuordnung und die Dokumentation der Messung eine grosse Rolle.
  • Auch bei Laserpistolen gilt ein Toleranzabzug:
    Regelmaessig werden bei Messungen bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3 Prozent abgezogen.

Wichtig ist naemlich: Nicht jedes Lasermessgeraet arbeitet gleich. Im praktischen Verkehrsrecht muss zwischen klassischen Laserhandmessgeraeten, also der eigentlichen Laserpistole, und modernen Laserscanner-Systemen unterschieden werden. Dazu kommen Fragen nach Eichung, Bedienung, Zielerfassung, Toleranzabzug, Messprotokoll und standardisiertem Messverfahren. Schon kleine Abweichungen koennen fuer die rechtliche Bewertung relevant werden.

Der folgende Artikel erklaert verstaendlich, wie Laserpistole Messgeraete im Verkehrsrecht funktionieren, welche Geraetetypen in Deutschland bekannt sind, wo typische Messfehler bei Lasermessungen liegen, wann sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid lohnen kann und welche Strafen, Punkte und Fahrverbote bei einem Lasermessverstoss drohen. Tabellen, Checklisten und Uebersichten sorgen fuer schnellen Ueberblick und echten Mehrwert.

Was sind Laserpistole Messgeraete im Verkehrsrecht?

Mit dem Begriff Laserpistole Messgeraete sind im Verkehrsrecht in erster Linie Laserhandmessgeraete gemeint, die von Polizeibeamten oder Messbeamten am Fahrbahnrand eingesetzt werden. Der Beamte visiert dabei ein Fahrzeug an und startet die Messung. Das Geraet ermittelt dann aus mehreren gemessenen Entfernungswerten die Geschwindigkeit des anvisierten Fahrzeugs.

In der Alltagssprache werden allerdings oft auch andere Laser-Messgeraete als "Laserpistole" bezeichnet, obwohl sie technisch anders arbeiten. Dazu gehoeren vor allem Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeraete, die mehrere Fahrstreifen erfassen koennen und nicht aktiv von Hand auf jedes einzelne Fahrzeug gerichtet werden muessen. Gerade fuer Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Fragen zu Dokumentation, Zielzuordnung und Messangriff ergeben koennen.

Merksatz

Nicht jedes Laser-Messgeraet ist eine klassische Laserpistole. Im Verkehrsrecht muss sauber zwischen Laserhandmessgeraeten und Laserscanner-Systemen unterschieden werden.

Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung mit der Laserpistole?

Die Lasermessung funktioniert vereinfacht gesagt ueber eine Entfernungs- und Zeitmessung. Das Messgeraet sendet in sehr kurzer Folge Laserimpulse aus. Diese werden vom Fahrzeug reflektiert und vom Geraet wieder empfangen. Aus der Laufzeit der Signale wird die Entfernung berechnet. Veraendert sich diese Entfernung innerhalb der Messzeit, laesst sich daraus die Geschwindigkeit bestimmen.

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Bei klassischen Laserhandmessgeraeten wird das Fahrzeug durch den Bediener ueber eine Visiereinheit anvisiert. Der Messwert erscheint nach Abschluss der Messung am Geraet. Genau an diesem Punkt wird auch deutlich, warum die korrekte Zielerfassung in der Praxis so wichtig ist: Wenn dichter Verkehr herrscht oder das Anvisieren unsauber erfolgt, kann die spaetere rechtliche Pruefung interessant werden.

Praxis-Hinweis

Eine Laserpistole misst nicht "ins Blaue hinein". Entscheidend ist, welches Fahrzeug genau anvisiert wurde, ob die Messung sauber ablief und ob sich der gemessene Wert spaeter dem richtigen Fahrzeug zuordnen laesst.

Welche Laser-Messgeraete sind in Deutschland bekannt?

Bei Laser-Messgeraeten sollte man zwischen aktuellen PTB-konformitaetsbewerteten Geraeten und aelteren, in Verfahren immer noch bekannten Archiv-Geraeten unterscheiden. Zu den auf der PTB-Seite aufgefuehrten Laserhandmessgeraeten gehoeren etwa LTI 20/20 TruSpeed und ProLaser 4-DE. Im Bereich der Laserscanner sind unter anderem POLISCAN FM1 und TraffiStar S351 genannt.

In vielen gerichtlichen und anwaltlichen Verfahren tauchen daneben weiterhin aeltere Namen auf, etwa Riegl FG21-P, LaserPatrol, TRAFFIPatrol, TRAFFIPatrol XR oder ULTRA LYTE 100. Diese Bezeichnungen sind in der Praxis deshalb wichtig, weil viele Betroffene in ihrem Bussgeldbescheid oder in der Akte genau das eingesetzte Messgeraet finden. Erst mit der konkreten Geraetebezeichnung laesst sich sinnvoll prüfen, welche Bedienvorgaben, Besonderheiten und moeglichen Angriffspunkte in Betracht kommen.

Wichtig

Wer einen Bussgeldbescheid nach Laser-Messung pruefen will, sollte immer zuerst klären, welches Geraet genau verwendet wurde. Ohne Geraetebezeichnung bleibt die rechtliche Bewertung oft zu allgemein.

Tabelle: Aktuelle und bekannte Laser-Messgeraete im Ueberblick

Kategorie Beispiele Typische Besonderheit Bedeutung im Verfahren
aktuelle Laserhandmessgeraete LTI 20/20 TruSpeed, ProLaser 4-DE manuelles Anvisieren durch Bediener Zielzuordnung, Bedienung, Funktionstests und Dokumentation sind besonders wichtig
aktuelle Laserscanner POLISCAN FM1, TraffiStar S351 automatisierte Erfassung und Objektverfolgung Fragen betreffen haeufig Foto, Zuordnung, Software und Messunterlagen
bekannte Archiv-Geraete Riegl FG21-P, LaserPatrol, TRAFFIPatrol, TRAFFIPatrol XR, ULTRA LYTE 100 haeufig in aelteren Akten und Bestandsverfahren relevant oft stark geraeteabhaengige Verteidigungsansaetze

Was ist der Unterschied zwischen Laserhandmessgeraet, Laserscanner und Radar?

Gerade aus SEO-Sicht wird haeufig alles unter "Blitzer" zusammengefasst. Juristisch und technisch ist die Unterscheidung aber wichtig. Ein Laserhandmessgeraet arbeitet anders als ein Laserscanner oder ein Radargeraet. Fuer die rechtliche Pruefung koennen deshalb andere Unterlagen, andere Fehlerquellen und andere Verteidigungsansaetze entscheidend sein.

Messverfahren Wie wird gemessen? Typischer Einsatz Typische Prueffragen
Laserhandmessgeraet manuelles Anvisieren eines Fahrzeugs und Weg-Zeit-Berechnung per Laser mobile Kontrolle am Fahrbahnrand Zielerfassung, Bedienfehler, Schulung, Protokoll, Funktionstests
Laserscanner scannendes Lidar mit Objektverfolgung ueber mehrere Fahrstreifen stationaer, semistationaer oder mobil Fahrzeugzuordnung, Foto, Datenlage, Aufbau und Standort
Radar Dopplereffekt ueber reflektierte Radarstrahlung stationaere und mobile Ueberwachung Messwinkel, Aufbau, Foto, technischer Zustand

Achtung

Wer "mit der Laserpistole geblitzt" sagt, meint oft nur allgemein eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser. Fuer die Verteidigung ist aber entscheidend, welcher Geraetetyp tatsaechlich eingesetzt wurde.

Wie laeuft eine Lasermessung in der Praxis ab?

In der Praxis steht der Messbeamte mit dem Geraet am Fahrbahnrand oder in einer Messstelle. Bei klassischen Laserpistolen wird ein bestimmtes Fahrzeug anvisiert. Das Geraet fuehrt die Messung durch, zeigt den Messwert an und haeufig wird das Fahrzeug kurz danach angehalten. In anderen Faellen folgt spaeter ein Anhoerungsbogen oder direkt ein Bussgeldbescheid.

Fuer Betroffene ist wichtig, dass eine Lasermessung nicht nur aus dem reinen Zahlenwert besteht. Im Hintergrund muessen mehrere Dinge passen: geeichtes Messgeraet, vorschriftsmaessige Inbetriebnahme, vorgeschriebene Funktionstests, geschultes Bedienpersonal, stimmiges Messprotokoll und richtige Zuordnung zum Fahrzeug. Je nach Geraet und Aktenlage kann es deshalb sinnvoll sein, den Vorwurf nicht vorschnell als unangreifbar zu akzeptieren.

Praxisbeispiel

Sie werden nach der Messung angehalten und Ihnen wird mitgeteilt, dass mit einer Laserpistole 97 km/h statt erlaubter 70 km/h gemessen wurden. Dann ist nicht nur die reine Zahl relevant, sondern auch die Frage, welches Geraet verwendet wurde, ob Toleranz korrekt abgezogen wurde und ob die Messung formal sauber dokumentiert ist.

Wo liegen typische Messfehler bei Laserpistole Messgeraeten?

Auch wenn Lasermessgeraete technisch ausgereift sind, gibt es im Verkehrsrecht typische Punkte, die immer wieder geprueft werden muessen. Gerade bei Laserhandmessgeraeten steht oft die Frage im Raum, ob das richtige Fahrzeug erfasst wurde und ob das Messpersonal die Bedienungsanleitung exakt eingehalten hat. Denn ein Lasergeraet entfaltet seine rechtliche Beweiskraft nicht losgeloest vom konkreten Einsatz.

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Zu den haeufigen Problemfeldern gehoeren unsaubere Zielerfassung bei dichtem Verkehr, ein fehlender oder unvollstaendiger Funktionstest, eine abgelaufene Eichung, Widersprueche zwischen Messprotokoll und Tatvorwurf oder die Frage, ob die Messung ueberhaupt nach den PTB-Vorgaben und der Gebrauchsanweisung des Herstellers durchgefuehrt wurde. Auch die konkrete Verkehrssituation kann eine Rolle spielen, etwa bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich oder schwierigen Sichtverhaeltnissen.

Besonders wichtig

Ein Bussgeldbescheid wird nicht dadurch "richtig", dass ein Lasergeraet verwendet wurde. Entscheidend ist, ob die konkrete Messung im Einzelfall verwertbar ist.

Tabelle: Haeufige Angriffspunkte bei Laser-Messungen

Pruefpunkt Warum relevant? Typische Frage im Verfahren
Eichung des Messgeraets ein nicht ordnungsgemaess geeichtes Geraet kann Probleme bei der Verwertbarkeit ausloesen war das Geraet zum Messzeitpunkt noch innerhalb der Eichfrist?
Bedienung gemaess Anleitung standardisierte Ergebnisse setzen regelkonforme Nutzung voraus wurden alle vorgeschriebenen Tests und Schritte eingehalten?
Zielzuordnung bei mehreren Fahrzeugen kann die Zuordnung streitig werden wurde wirklich das Fahrzeug des Betroffenen gemessen?
Schulung des Messpersonals fehlende oder lueckenhafte Schulung kann die Aussagekraft der Messung schwaechen war der Messbeamte fuer genau dieses Geraet eingewiesen?
Messprotokoll und Aktenlage Widersprueche in den Unterlagen sind oft der erste Ansatzpunkt passen Ort, Uhrzeit, Geraet und Bedienerangaben zusammen?

Was bedeutet "standardisiertes Messverfahren" bei Lasergeraeten?

Im Verkehrsrecht ist der Begriff standardisiertes Messverfahren zentral. Gemeint ist vereinfacht ein technisches Verfahren, das unter festgelegten Bedingungen bei gleicher Anwendung zu vergleichbaren Ergebnissen fuehren soll. Das ist fuer Bussgeldverfahren wichtig, weil Gerichte dann regelmaessig von einer verlaesslichen Messung ausgehen koennen, wenn das Geraet geeicht war und ordnungsgemaess bedient wurde.

Genau darin liegt aber auch der entscheidende Punkt fuer die Verteidigung: Ein standardisiertes Messverfahren hilft der Behoerde nur dann, wenn die Standardbedingungen im Einzelfall auch wirklich eingehalten wurden. Fehlen vorgeschriebene Tests, wurde die Bedienungsanleitung missachtet oder ist die Dokumentation lueckenhaft, kann die Berufung auf den Standard schnell ins Wanken geraten.

Merken

"Standardisiert" bedeutet nicht "unkritisch". Auch bei einer Laser-Messung im standardisierten Verfahren bleibt die Frage offen, ob im konkreten Fall sauber gearbeitet wurde.

Welche Rolle spielen Eichung, PTB und Bedienungsanleitung?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist fuer Geschwindigkeitsmessgeraete ein zentraler Bezugspunkt. Die PTB beschreibt die Messprinzipien und fuehrt Listen konformitaetsbewerteter Geraete. Daneben spielt das Mess- und Eichrecht eine wichtige Rolle. Bei Messgeraeten ist insbesondere die Eichfrist relevant. Fuer viele Messgeraete gilt eine Eichfrist von zwei Jahren.

In der praktischen Verteidigung wird deshalb haeufig geprueft, ob das Geraet zum Tatzeitpunkt noch ordnungsgemaess geeicht war und ob der Einsatz entsprechend der Gebrauchsanweisung und den PTB-Vorgaben erfolgte. Gerade bei Laserpistole Messgeraeten koennen vorgeschriebene Funktionstests vor Messbeginn von Bedeutung sein. Wird hier geschlampt, ist das kein blosses Detail, sondern kann fuer die gerichtliche Wuerdigung relevant werden.

Wichtig

Im Einspruchsverfahren sollte nicht nur nach dem Messwert gefragt werden. Ebenso wichtig sind Eichnachweis, Bedienungsanleitung, Schulungsnachweise und Messprotokoll.

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei Laser-Messungen?

Auch bei Laser-Messgeraeten wird ein Toleranzabzug vorgenommen. Dieser soll verhindern, dass unvermeidbare Messunschaerfen zum Nachteil des Betroffenen gehen. In Deutschland werden bei Geschwindigkeitsmessungen regelmaessig bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3 Prozent abgezogen.

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Das bedeutet in der Praxis: Massgeblich fuer den Vorwurf im Bussgeldbescheid ist nicht der rohe Anzeigewert des Geraets, sondern der Messwert nach Toleranzabzug. Gerade bei knappem Ueberschreiten einer Schwelle kann das sehr relevant sein, etwa beim Sprung von einem Verwarnungsgeld zu einem Bussgeld, von keinem Punkt zu einem Punkt oder von einem Punkt zu einem Fahrverbot.

Praxis-Hinweis

Bei knappen Faellen lohnt sich ein genauer Blick. Schon wenige km/h koennen den Unterschied zwischen einfacher Geldbuße und Punkt oder Fahrverbot ausmachen.

Tabelle: Typische Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstoessen nach Laser-Messung

Die folgende Tabelle zeigt typische Regelsaetze fuer Pkw und Motorrad. Entscheidend ist nicht, dass mit einer Laserpistole gemessen wurde, sondern wie hoch die vorwerfbare Geschwindigkeitsueberschreitung nach Toleranzabzug ausfaellt.

Ueberschreitung Innerorts Ausserorts Punkte / Fahrverbot
11 - 15 km/h 50 Euro 40 Euro keine Punkte, kein Fahrverbot
16 - 20 km/h 70 Euro 60 Euro keine Punkte, kein Fahrverbot
21 - 25 km/h 115 Euro 100 Euro jeweils 1 Punkt
26 - 30 km/h 180 Euro 150 Euro jeweils 1 Punkt
31 - 40 km/h 260 Euro 200 Euro innerorts 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, ausserorts 1 Punkt
41 - 50 km/h 400 Euro 320 Euro jeweils 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h 560 Euro 480 Euro jeweils 2 Punkte, innerorts 2 Monate, ausserorts 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h 700 Euro 600 Euro jeweils 2 Punkte, innerorts 3 Monate, ausserorts 2 Monate Fahrverbot
ueber 70 km/h 800 Euro 700 Euro jeweils 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Hinweis zur Tabelle

Die Tabelle zeigt Regelsaetze fuer Pkw und Motorrad. Im Einzelfall koennen zusaetzliche Faktoren wie Vorsatz, Wiederholung, Probezeit, Gefaehrdung oder Voreintragungen eine Rolle spielen.

Wann kann sich ein Einspruch gegen eine Laser-Messung lohnen?

Ein Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid nach Laser-Messung lohnt sich vor allem dann, wenn nicht nur ein geringfuegiger Verstoß im Raum steht, sondern Punkte, Probezeitfolgen, Fahrverbot oder erhebliche berufliche Nachteile drohen. Dann sollte gezielt geprueft werden, ob das Geraet korrekt eingesetzt wurde und ob die Akte die Messung sauber traegt.

  • Es droht ein Punkt in Flensburg oder mehr.
  • Die Sache bewegt sich an der Grenze zu einem Fahrverbot.
  • Sie sind in der Probezeit oder beruflich auf den Fuehrerschein angewiesen.
  • Im Bescheid fehlen klare Angaben zum Messgeraet oder zur Messsituation.
  • Es gab dichten Verkehr, mehrere Fahrzeuge oder eine unklare Anhaltesituation.
  • Es bestehen Zweifel an Eichung, Bedienung oder Dokumentation.

In der Praxis ist der wichtigste Schritt meist nicht der sofortige Angriff "ins Blaue", sondern die gezielte Akteneinsicht. Erst wenn Messprotokoll, Geraeteangaben, Eichnachweise und weitere Unterlagen vorliegen, laesst sich seriös beurteilen, ob eine Laser-Messung tragfaehig oder angreifbar ist.

Praxis-Hinweis

Bei 10 Euro oder 20 Euro Verwarnungsgeld lohnt ein grosser Streit meist nicht. Geht es aber um Punkte, Probezeit oder Fahrverbot, kann eine genaue Pruefung der Laser-Messung sehr sinnvoll sein.

Sind Laserwarner oder Laserstoerer erlaubt?

Viele fragen sich nach einer Laser-Messung, ob man sich mit einem Laserwarner oder Laserstoerer schuetzen darf. Verkehrsrechtlich ist hier Vorsicht geboten. Nach § 23 Abs. 1c StVO duerfen technische Geraete, die dafuer bestimmt sind, Verkehrsueberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stoeren, beim Fahren nicht betrieben oder betriebsbereit mitgefuehrt werden.

Wer also versucht, mit einem Laserwarner oder Stoersystem auf Geschwindigkeitskontrollen zu reagieren, bewegt sich selbst im Ordnungswidrigkeitenrecht. In der Praxis fuehrt das haeufig zu einem weiteren Problem statt zu einer sinnvollen Verteidigung.

Klartext

Die bessere Strategie ist nicht die Technik zum Umgehen der Messung, sondern die rechtliche Pruefung eines konkreten Bescheids.

Checkliste nach Anhoerungsbogen oder Bussgeldbescheid

So gehen Sie nach einer Laser-Messung sinnvoll vor

  • Pruefen Sie, welches Laser-Messgeraet konkret eingesetzt wurde.
  • Kontrollieren Sie, welcher Messwert nach Toleranzabzug vorgeworfen wird.
  • Achten Sie darauf, ob Punkte, Probezeitfolgen oder Fahrverbot drohen.
  • Notieren Sie unbedingt die Fristen im Anhoerungsbogen oder Bussgeldbescheid.
  • Bei gravierenden Folgen sollten Messprotokoll, Eichnachweis und weitere Unterlagen geprueft werden.
  • Treffen Sie keine vorschnellen Aussagen zur Sache, wenn die Aktenlage noch unklar ist.
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Fazit: Laserpistole Messgeraete sind praezise, aber nicht unantastbar

Laserpistole Messgeraete gehoeren zu den wichtigsten Instrumenten der Geschwindigkeitsueberwachung im deutschen Strassenverkehr. Wer mit einer Laserpistole oder einem anderen Laser-Messgeraet erfasst wurde, sollte aber wissen: Entscheidend ist nicht nur die Technik, sondern immer auch der konkrete Einsatz im Einzelfall.

Im Verkehrsrecht spielen deshalb Fragen nach Geraetetyp, PTB-Vorgaben, Eichung, Bedienung, Zielzuordnung, Toleranzabzug und Messprotokoll eine zentrale Rolle. Gerade dann, wenn Punkte, Probezeitmassnahmen oder ein Fahrverbot drohen, kann eine genaue Pruefung des Bescheids sinnvoll sein.

Haeufig gestellte Fragen zu Laserpistole Messgeraeten im Verkehrsrecht:


Quellen:

PTB - Geschwindigkeitsueberwachungsgeraete / Laserhandmessgeraete / Laserscanner, PTB - Archiv der PTB-Anforderungen, PTB - Archiv Verkehrsmessgeraete, BKatV - Bußgeldkatalog / Geschwindigkeitsueberschreitungen, KBA - Punktekatalog Geschwindigkeiten Pkw / Motorrad, § 34 MessEV - Eichfrist, MessEG - Mess- und Eichgesetz, § 23 StVO - Verbot technischer Geraete zur Anzeige oder Stoerung von Verkehrsueberwachungsmassnahmen, ADAC - Toleranz beim Blitzer, ADAC - Geschwindigkeitsmessung: Wie und wo darf geblitzt werden?, BGH 4 StR 24/97 - standardisiertes Messverfahren

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG