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§ 24 StVG Ordnungswidrigkeiten: Bedeutung, typische Verstöße, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 18.03.2026

§ 24 StVG gehört zu den zentralen Vorschriften im Verkehrsrecht, wenn es um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. Viele Verkehrsteilnehmer sehen im Bußgeldbescheid nur die konkrete Tat, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder einen Handyverstoß. Juristisch wichtig ist aber die Frage, warum ein solcher Verstoß überhaupt als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Genau an dieser Stelle spielt § 24 StVG eine entscheidende Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 24 StVG ist die zentrale Bußgeldvorschrift für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten:
    Er bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Geldbußen geahndet werden können.
  • Typische Alltagsfälle laufen häufig mittelbar über § 24 StVG:
    Dazu gehören etwa Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Handy am Steuer, Gurtverstöße oder Rettungsgassenverstöße.
  • Die konkrete Sanktion ergibt sich meist nicht aus § 24 StVG allein:
    Maßgeblich sind oft zusätzlich StVO, BKatV, Tatbestandskatalog sowie Umstände wie Gefährdung, Sachbeschädigung, Vorsatz, Probezeit oder Vorbelastungen.
  • § 24a StVG und § 24c StVG sind Sonderregelungen:
    § 24a StVG betrifft insbesondere Alkohol ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol und den THC-Grenzwert, § 24c StVG das Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger.

Vereinfacht gesagt ist § 24 StVG die Bußgeldgrundlage für zahlreiche Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. In der Praxis wirkt die Norm meist nicht allein, sondern zusammen mit anderen Regelwerken wie der StVO, der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Deshalb taucht § 24 StVG in unzähligen Bußgeldverfahren auf, auch wenn Betroffene ihn häufig gar nicht bewusst wahrnehmen.

Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, was § 24 StVG regelt, welche Ordnungswidrigkeiten typischerweise darunter fallen, wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zusammenhängen und wo die Unterschiede zu § 24a StVG und § 24c StVG liegen. Tabellen, Übersichten, Praxisbeispiele und Checklisten sorgen für einen schnellen Überblick und zusätzlichen Mehrwert.

Was regelt § 24 StVG überhaupt?

§ 24 StVG regelt im Kern, wann ein Verhalten im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Die Vorschrift ist damit eine zentrale Bußgeldnorm im Verkehrsrecht. Sie ist nicht auf nur einen einzelnen Verstoß beschränkt, sondern bildet den rechtlichen Anknüpfungspunkt für zahlreiche Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Wichtig ist dabei: § 24 StVG beschreibt in vielen Fällen nicht den alltäglichen Verstoß in verständlicher Umgangssprache wie „zu schnell gefahren“ oder „rote Ampel übersehen“. Stattdessen schafft die Norm den rechtlichen Rahmen, damit Verstöße gegen Rechtsverordnungen und darauf beruhende Anordnungen bußgeldrechtlich verfolgt werden können.

Für Betroffene bedeutet das in der Praxis: Wer einen Bußgeldbescheid erhält, liest dort oft eine Kombination aus mehreren Vorschriften. Neben der konkreten Verhaltensregel aus der StVO taucht dann häufig auch § 24 StVG als Bußgeldgrundlage auf.

Merksatz

§ 24 StVG ist keine Nischenvorschrift, sondern das rechtliche Fundament vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Warum ist § 24 StVG im Bußgeldverfahren so wichtig?

§ 24 StVG ist im Bußgeldverfahren deshalb so wichtig, weil die Norm die Brücke zwischen der verletzten Verkehrsregel und der Sanktion schlägt. Wer etwa gegen eine Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung verstößt, begeht nicht automatisch in jedem Fall schon „irgendwie“ eine sanktionierbare Ordnungswidrigkeit. Erst durch die bußgeldrechtliche Einordnung entsteht die Grundlage für Verwarnung, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.

Gerade deshalb taucht § 24 StVG in der anwaltlichen und behördlichen Praxis so häufig auf. Er ist gewissermaßen der „Motor“ vieler Bußgeldverfahren. Für die rechtliche Prüfung ist das entscheidend: Nicht nur der eigentliche Vorwurf muss stimmen, sondern auch die richtige Zuordnung der Rechtsgrundlagen.

Praxis-Hinweis

Wenn in einem Bescheid mehrere Vorschriften genannt sind, ist das kein Zufall. Oft ergibt sich die Regel aus der StVO, die Einordnung als Ordnungswidrigkeit aus § 24 StVG und die Regelsanktion aus der BKatV.

Wie hängen StVO, § 24 StVG und Bußgeldkatalog zusammen?

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, warum im Bußgeldbescheid nicht einfach nur steht, was passiert ist. Der Grund liegt in der juristischen Systematik. Im Verkehrsrecht greifen meist mehrere Ebenen ineinander. Die eigentliche Verhaltensregel steht häufig in der StVO. Die Bußgeldfähigkeit wird über § 24 StVG abgesichert. Die konkrete Regelbuße findet sich dann regelmäßig in der Bußgeldkatalog-Verordnung oder im Tatbestandskatalog.

So entsteht der Vorwurf im Bußgeldbescheid

  1. Verkehrsregel: Zum Beispiel ein Verbot oder Gebot aus der StVO.
  2. Ordnungswidrigkeit: Der Verstoß wird rechtlich als bußgeldbewehrte Zuwiderhandlung eingeordnet.
  3. Bußgeldgrundlage: § 24 StVG sorgt dafür, dass der Verstoß geahndet werden kann.
  4. Regelsatz: BKatV und Tatbestandskatalog konkretisieren Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot.

Diese Struktur ist im Alltag besonders wichtig, weil viele Betroffene nur auf die Höhe der Geldbuße schauen. Wer aber verstehen will, ob ein Bescheid rechtlich sauber aufgebaut ist, sollte immer die gesamte Normenkette im Blick behalten.

Welche Ordnungswidrigkeiten fallen typischerweise unter § 24 StVG?

Im Alltag betrifft § 24 StVG vor allem die klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Vorfahrtsverletzungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße, Gurtverstöße oder Verstöße gegen Halte- und Parkregeln. Auch Verstöße gegen die Bildung einer Rettungsgasse oder gegen Beschilderungen können darunter fallen.

Wichtig ist: § 24 StVG ist keine abschließende Liste einzelner Taten. Die Norm funktioniert vielmehr als rechtlicher Rahmen für viele unterschiedliche Fallkonstellationen. Deshalb kommt es im Einzelfall immer auf die konkrete Verhaltensvorschrift, den Tatbestand und die genaue Einordnung an.

Praxisbeispiel

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung steht im Bescheid meist nicht nur, dass Sie „zu schnell“ waren. Juristisch geht es um die konkrete Vorschrift, die verletzt wurde, um die Einordnung als Ordnungswidrigkeit und um den passenden Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog.

Tabelle: Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG

Typischer Verstoß Bezug in der Praxis Mögliche Folgen Wichtiger Hinweis
Geschwindigkeitsüberschreitung sehr häufiger Standardfall im Bußgeldrecht je nach Höhe Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot innerorts und außerorts gelten unterschiedliche Regelsätze
Rotlichtverstoß klassische sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit Bußgeld, Punkte, häufig Fahrverbot bei schweren Fällen relevant sind u. a. Rotlichtdauer, Gefährdung und Unfallfolge
Abstandsverstoß besonders häufig auf Autobahnen Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot maßgeblich sind Geschwindigkeit und Abstandsunterschreitung
Handy am Steuer Verstoß gegen das Benutzungsverbot elektronischer Geräte Bußgeld, in bestimmten Fällen auch Punkt entscheidend sind Nutzungssituation und Fahrzeugbewegung
Gurtverstoß / Kindersicherung typische Kontrollsituation im Alltag Verwarnung oder Bußgeld bei Kindern sind die Folgen meist spürbar höher
Halten und Parken großer Bereich alltäglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten Verwarnung oder Bußgeld teurer wird es bei Behinderung, Gefährdung oder besonderen Schutzbereichen
Rettungsgasse nicht gebildet / blockiert besonders schwerwiegender Verstoß hohes Bußgeld, Punkte, Fahrverbot möglich sicherheitsrelevanter Bereich mit deutlich spürbaren Sanktionen

Hinweis: Die Tabelle dient dem Überblick. Die konkrete Sanktion hängt immer vom genauen Tatbestand und den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Folgen drohen: Verwarnung, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?

Viele verbinden § 24 StVG nur mit einem Geldbetrag auf dem Bescheid. Tatsächlich können die Folgen deutlich weiter reichen. Je nach Schwere des Verstoßes kommen Verwarnung, Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen auch ein Fahrverbot in Betracht.

Besonders wichtig ist dabei die Differenz zwischen eher geringfügigen und schwerwiegenden Verstößen. Ein Parkverstoß wird anders bewertet als ein grober Rotlichtverstoß oder ein massiver Geschwindigkeitsverstoß. Hinzu kommen Sonderfolgen für Fahranfänger in der Probezeit, wenn ein Verstoß zugleich als A-Verstoß oder B-Verstoß relevant ist.

Wichtig

Im Verkehrsrecht ist nicht nur die Geldbuße entscheidend. Punkte, Fahrverbot, Probezeitmaßnahmen und versicherungsrechtliche Folgen können den eigentlichen Kern des Problems bilden.

Tabelle: Die wichtigsten Rechtsfolgen im Überblick

Rechtsfolge Was bedeutet das? Wann typischerweise relevant?
Verwarnung vereinfachte Ahndung bei eher geringfügigen Verstößen oft bei leichteren Park- oder Verhaltensverstößen
Bußgeldbescheid förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße bei schwereren oder standardisiert verfolgten Tatbeständen
Punkte in Flensburg Eintragung im Fahreignungsregister bei verkehrssicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten
Fahrverbot vorübergehendes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen
Probezeitmaßnahmen zusätzliche Folgen für Fahranfänger bei A-Verstößen oder mehrfachen B-Verstößen

Wovon hängt die Höhe der Sanktion ab?

Die konkrete Sanktion hängt nicht allein von § 24 StVG ab. Entscheidend sind vielmehr der genaue Tatbestand, die Schwere des Verstoßes und die Begleitumstände. Deshalb ist derselbe Deliktsbereich nicht immer automatisch mit derselben Folge verbunden.

Diese Faktoren spielen oft eine Rolle

  • Ausmaß des Verstoßes: etwa Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung oder Intensität des Abstandsverstoßes
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung: schwerere Folgen führen regelmäßig zu strengeren Sanktionen
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit: vorsätzliches Verhalten kann spürbar teurer werden
  • Vorbelastungen: Wiederholungstäter geraten schneller in problematische Bereiche
  • Probezeit: für Fahranfänger drohen zusätzliche Maßnahmen
  • Art des Fahrzeugs: im Einzelfall können besondere Regeln für bestimmte Fahrzeuggruppen relevant sein
  • Messung und Dokumentation: bei standardisierten Messverfahren kommt es auf die formale Sauberkeit an

Genau deshalb lohnt sich bei belastenden Bußgeldbescheiden immer ein genauer Blick. Nicht jede Konstellation ist so eindeutig, wie sie auf dem ersten Schreiben erscheint.

Was ist der Unterschied zwischen § 24 StVG, § 24a StVG und § 24c StVG?

Viele Betroffene verwechseln diese Vorschriften, weil sie in Bußgeldverfahren oft zusammen genannt oder jedenfalls im selben Themenfeld eingeordnet werden. Tatsächlich verfolgen sie aber unterschiedliche Zwecke.

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§ 24 StVG ist die allgemeine Bußgeldvorschrift für Verkehrsordnungswidrigkeiten. § 24a StVG enthält Sonderregelungen zu Alkohol und Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs. § 24c StVG betrifft speziell das Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.

Gerade im Verkehrsrecht ist diese Abgrenzung wichtig. Nicht jeder Alkohol- oder Drogenfall läuft über § 24 StVG allgemein. Bei solchen Konstellationen sind häufig gerade die spezielleren Normen aus § 24a StVG und § 24c StVG entscheidend.

Besonders wichtig

Wer einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol, THC oder Probezeit erhält, sollte nicht nur auf „§ 24 StVG“ schauen, sondern genau prüfen, ob § 24a StVG oder § 24c StVG die speziellere Grundlage ist.

Tabelle: § 24 StVG, § 24a StVG und § 24c StVG im Vergleich

Vorschrift Worum geht es? Typische Konstellation Typische Folge
§ 24 StVG allgemeine Bußgeldvorschrift für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten z. B. Tempo, Abstand, Rotlicht, Handy, Gurt, Parken je nach Tatbestand Verwarnung, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot
§ 24a StVG 0,5-Promille-Grenze, 0,25 mg/l Atemalkohol und THC-Grenzwert Fahrt mit Alkohol oder THC im Bereich der speziellen Grenzwerte regelmäßig deutlich schärfer als normale Alltagsverstöße
§ 24c StVG Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige Probezeit oder Alter unter 21 Jahren Bußgeld, 1 Punkt und in der Probezeit oft zusätzliche Maßnahmen

Kurzvergleich mit Sanktionen

  • § 24c StVG: einfacher Erstverstoß regelmäßig 250 Euro und 1 Punkt; in der Probezeit zusätzlich A-Verstoß, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
  • § 24a StVG: beim Erstverstoß regelmäßig 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • § 24 StVG: keine einheitliche Standardsanktion, sondern Rahmenvorschrift für viele unterschiedliche Verkehrsverstöße

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Nicht jede Verkehrssache bleibt im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Einige Konstellationen kippen in das Strafrecht. Das ist für Betroffene besonders wichtig, weil sich dann nicht nur das Verfahren, sondern auch die möglichen Folgen erheblich ändern.

Sachverhalt Einordnung Praxis-Hinweis
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Abstand, Handy typischerweise Ordnungswidrigkeit regelmäßig Bereich von § 24 StVG
0,5 Promille / THC-Grenzwert ohne weitere Auffälligkeiten spezielle Ordnungswidrigkeit typischerweise § 24a StVG
Alkohol oder Cannabis in der Probezeit / unter 21 spezielle Ordnungswidrigkeit typischerweise § 24c StVG
Alkoholfahrt mit Ausfallerscheinungen oder Unfall mögliche Straftat etwa § 316 StGB oder § 315c StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis Straftat nicht bloß Bußgeldrecht
Unfallflucht Straftat eigenständiger strafrechtlicher Vorwurf

Wichtig

§ 24 StVG betrifft Ordnungswidrigkeiten, nicht Straftaten. Sobald Ausfallerscheinungen, konkrete Gefährdungen, Unfallfolgen oder eigenständige Straftatbestände hinzukommen, kann der Fall in einen ganz anderen rechtlichen Bereich wechseln.

Wann kann sich die Prüfung eines Bußgeldbescheids lohnen?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch unangreifbar. Eine Prüfung kann sich besonders dann lohnen, wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder berufliche Nachteile im Raum stehen. Gerade bei standardisierten Messverfahren oder komplexen Normketten ist die genaue juristische Einordnung wichtig.

  • Die Messung wirft Fragen auf, etwa bei Geschwindigkeit, Abstand oder Rotlicht.
  • Es ist unklar, ob der Fahrer sicher identifiziert wurde.
  • Die Normenkette im Bescheid erscheint fehlerhaft oder unvollständig.
  • Es drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
  • Sie befinden sich in der Probezeit und müssen mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen.
  • Es steht im Raum, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein strafrechtlicher Vorwurf werden könnte.

Je schwerer die möglichen Folgen, desto sinnvoller ist es meist, den Bescheid nicht nur nach dem Geldbetrag zu bewerten. Häufig sind die mittelbaren Folgen das eigentliche Problem.

Checkliste nach einem Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

So gehen Sie sinnvoll vor

  • Lesen Sie den Bescheid vollständig und achten Sie auf Tatvorwurf, Datum, Ort und Rechtsgrundlagen.
  • Prüfen Sie, ob es um eine allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG oder um eine Sonderregel wie § 24a StVG oder § 24c StVG geht.
  • Kontrollieren Sie, ob Punkte oder ein Fahrverbot drohen.
  • Behalten Sie bei Fahranfängern auch Probezeitmaßnahmen im Blick.
  • Notieren Sie Fristen und reagieren Sie nicht erst kurz vor Ablauf.
  • Bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein, Wiederholungsvorwürfen oder drohendem Fahrverbot empfiehlt sich eine besonders sorgfältige Prüfung.
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Fazit: § 24 StVG ist die Schlüsselnorm vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten

§ 24 StVG ist im Verkehrsrecht von großer praktischer Bedeutung. Die Vorschrift bildet für zahlreiche Verkehrsverstöße die bußgeldrechtliche Grundlage und taucht deshalb in unzähligen Bescheiden auf. Wer einen Vorwurf wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy, Gurt, Parken oder ähnlicher Verstöße erhält, bewegt sich häufig im Anwendungsbereich dieser Norm.

Besonders wichtig ist die richtige Einordnung: § 24 StVG ist die allgemeine Bußgeldvorschrift, während § 24a StVG und § 24c StVG spezielle Alkohol- und Cannabisregelungen enthalten. Für Betroffene entscheidet diese Unterscheidung oft darüber, ob nur ein Bußgeld droht oder zusätzlich Punkte, Fahrverbot, Probezeitmaßnahmen oder sogar strafrechtliche Risiken im Raum stehen.

Häufig gestellte Fragen zu § 24 StVG Ordnungswidrigkeiten:


Quellen:

§ 24 StVG – Bußgeldvorschriften, § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert, § 24c StVG – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen, § 26a StVG – Bußgeldkatalog, BKatV Anlage – Bußgeldkatalog, KBA – Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen, KBA – Promillegrenzwerte, BMV – Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG