Überholen im Überholverbot und mögliche Bußgelder: Was gilt im Verkehrsrecht?
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Kostenlose Ersteinschätzung »Überholen im Überholverbot gehört zu den Verkehrsverstößen, die viele Autofahrer unterschätzen. Wer trotz Verbots überholt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Je nach Situation kann der Fall sogar deutlich ernster werden – etwa wenn andere gefährdet werden, eine durchgezogene Linie überfahren wird oder das Überholmanöver an einer besonders sensiblen Stelle stattfindet.
💡 Das Wichtigste in Kürze
-
Überholen ist nicht nur bei Schildern verboten:
Auch bei unklarer Verkehrslage, fehlender Übersicht oder an besonders gefährlichen Stellen ist Überholen unzulässig. -
Ein angeordnetes Überholverbot kostet regelmäßig 70 Euro und 1 Punkt:
Wer Zeichen 276, 277 oder 277.1 missachtet, muss nach aktuellem Bußgeldkatalog mit dieser Sanktion rechnen. -
Weitere Fehler können den Fall verschärfen:
Wird zusätzlich eine durchgezogene Linie überfahren, jemand gefährdet oder ein besonderer Schutzbereich missachtet, wird es schnell deutlich ernster.
Viele Verkehrsteilnehmer denken beim Überholverbot nur an das runde Verkehrszeichen mit den zwei Autos. Tatsächlich ist Überholen aber nicht nur dann verboten, wenn ein Schild es ausdrücklich anordnet. Auch bei unklarer Verkehrslage, unübersichtlichen Strecken, am Fußgängerüberweg oder in besonderen Gefahrensituationen kann Überholen unzulässig sein – selbst ohne zusätzliches Schild.
Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, wann Überholen verboten ist, welche Verkehrszeichen dabei eine Rolle spielen, welche Bußgelder drohen und wann aus einem „einfachen“ Verstoß ein deutlich schwerwiegenderer Fall werden kann. Tabellen, Übersichten und Checklisten sorgen dabei für einen schnellen Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Überholen im Verkehrsrecht?
- Wann ist Überholen grundsätzlich verboten?
- Welche Verkehrszeichen regeln das Überholverbot?
- Tabelle: Die wichtigsten Zeichen zum Überholverbot
- Zeichen 276, 277 und 277.1: Wo liegt der Unterschied?
- Wann endet ein Überholverbot?
- Wie hoch ist das Bußgeld beim Überholen im Überholverbot?
- Tabelle: Wichtige Bußgelder rund um Überholverbote
- Überholen ohne Schild: Diese Situationen sind ebenfalls verboten
- Tabelle: Typische Sonderfälle beim unzulässigen Überholen
- Lkw, Anhänger und Autobahnbaustellen: Besondere Regeln
- Wann kann aus einem Bußgeldfall ein Strafverfahren werden?
- Wann kann sich ein Einspruch lohnen?
- Checkliste nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
- Fazit
- FAQ
Was bedeutet Überholen im Verkehrsrecht?
Überholen bedeutet rechtlich, dass ein Verkehrsteilnehmer an einem in derselben Richtung vorausfahrenden oder verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug vorbeifährt. Die zentrale Vorschrift ist § 5 StVO. Dort ist geregelt, dass grundsätzlich links zu überholen ist und unter welchen Voraussetzungen ein Überholvorgang zulässig oder unzulässig ist.
Ein Überholmanöver ist im Verkehrsrecht nie bloß eine Frage der Geschwindigkeit. Entscheidend ist immer, ob die gesamte Verkehrslage übersichtlich und sicher ist und ob während des ganzen Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann.
📌 Merksatz
Überholen ist nur erlaubt, wenn der gesamte Vorgang sicher, übersichtlich und ohne Behinderung anderer durchgeführt werden kann.
Wann ist Überholen grundsätzlich verboten?
§ 5 StVO nennt die wichtigsten Fälle ausdrücklich. Danach ist Überholen unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist oder wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen untersagt ist. Daneben gilt: Wer nicht übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, darf nicht überholen.
Der ADAC fasst die wichtigsten Verbotsfälle praxisnah zusammen. Danach ist Überholen insbesondere verboten:
- bei unklarer Verkehrslage,
- wenn Verkehrszeichen ein Überholverbot anordnen,
- an Fußgängerüberwegen,
- bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall,
- wenn die gesamte Überholstrecke nicht vollständig überblickt werden kann,
- wenn das überholende Fahrzeug nicht wesentlich schneller ist als das zu überholende.
Welche Verkehrszeichen regeln das Überholverbot?
Im Straßenverkehr spielen vor allem drei Zeichen eine große Rolle: Zeichen 276, Zeichen 277 und Zeichen 277.1. Diese Zeichen ordnen konkrete Überholverbote an und sind im Alltag besonders auf Landstraßen, Autobahnbaustellen und engen Streckenabschnitten wichtig.
Daneben kann eine durchgezogene Linie als Fahrstreifenbegrenzung ebenfalls erhebliche praktische Bedeutung haben. Der ADAC weist darauf hin, dass Zeichen 295 eine Fahrstreifenbegrenzung markiert, die nicht überfahren oder überquert werden darf. In vielen Fällen geht das mit einem faktischen Überholhindernis einher.
Tabelle: Die wichtigsten Zeichen zum Überholverbot
| Verkehrszeichen | Bedeutung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Zeichen 276 | Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art | Landstraßen, kurvige Strecken, gefährliche Abschnitte |
| Zeichen 277 | Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen | Autobahnen, Steigungsstrecken, Baustellen |
| Zeichen 277.1 | Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen | enge Straßen, gefährliche Engstellen |
| Zeichen 295 | Fahrstreifenbegrenzung, durchgezogene Linie | Verbot des Überfahrens/Überquerens, oft faktisch mit Überholhindernis verbunden |
Zeichen 276, 277 und 277.1: Wo liegt der Unterschied?
Der Unterschied ist vor allem für Lkw-Fahrer, Gespanne und enge Strecken relevant. Zeichen 276 richtet sich an Kraftfahrzeuge aller Art. Zeichen 277 gilt dagegen speziell für schwerere Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen; Pkw und Kraftomnibusse sind davon ausgenommen. Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge.
Gerade in Autobahnbaustellen finden sich häufig Zusatzzeichen, die den Anwendungsbereich von Zeichen 277 noch genauer eingrenzen – etwa auf Fahrzeuge über 7,5 Tonnen oder auf Pkw mit Anhänger.
⚠️ Praxis-Hinweis
Nicht jedes Überholverbot gilt für jedes Fahrzeug gleich. Wer Lkw fährt, ein Gespann zieht oder mit Anhänger unterwegs ist, sollte Zusatzzeichen besonders genau lesen.
Wann endet ein Überholverbot?
Ein Überholverbot endet nicht einfach „irgendwann gefühlt“, sondern regelmäßig durch ein ausdrückliches Ende-Zeichen oder durch das Zeichen 282, das das Ende sämtlicher streckenbezogener Beschränkungen und Überholverbote anzeigt. Für Zeichen 276 ist insbesondere Zeichen 280 relevant, für Zeichen 277 Zeichen 281.
| Ende-Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| Zeichen 280 | Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art |
| Zeichen 281 | Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t |
| Zeichen 282 | Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote |
Wie hoch ist das Bußgeld beim Überholen im Überholverbot?
Für das Missachten eines angeordneten Überholverbots durch Zeichen 276, 277 oder 277.1 nennt der aktuelle Bußgeldkatalog regelmäßig 70 Euro und 1 Punkt. Das ist der klassische Grundfall.
Hinzu kommen in vielen Konstellationen weitere Risiken. Wer im Zuge des verbotenen Überholens zusätzlich eine durchgezogene Linie überfährt, Schutzbereiche missachtet oder andere gefährdet, kann deutlich schwerere Folgen auslösen. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass bei Überholen trotz Verbot in bestimmten Konstellationen sogar ein Fahrverbot in Betracht kommt, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
💶 Kurzüberblick
- Zeichen 276, 277 oder 277.1 missachtet: regelmäßig 70 Euro
- dazu: 1 Punkt in Flensburg
- in schwereren Fällen: deutlich mehr, teils bis zum Fahrverbot
Tabelle: Wichtige Bußgelder rund um Überholverbote
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Angeordnetes Überholverbot (Zeichen 276, 277, 277.1) missachtet | 70 Euro | 1 Punkt | klassischer Grundfall |
| Rechts überholt innerorts, obwohl keine Ausnahme greift | 30 Euro | keine | nicht dasselbe wie Zeichen-276-Verstoß |
| Rechts überholt außerorts, obwohl keine Ausnahme greift | 100 Euro | 1 Punkt | z. B. unzulässiges Rechtsüberholen |
| An einem Fußgängerüberweg überholt | 80 Euro | 1 Punkt | mit Gefährdung: 100 Euro |
| Lkw überholt trotz Sicht unter 50 Meter bei Nebel, Schnee oder Regen | 120 Euro | 1 Punkt | gilt für Fahrzeuge über 7,5 t |
| Überholverbot an Bus/Schulbus mit Warnblinklicht ignoriert | bis zu 70 Euro | 1 Punkt möglich | je nach Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen |
Überholen ohne Schild: Diese Situationen sind ebenfalls verboten
Auch ohne Zeichen 276 oder 277 kann ein Überholvorgang verboten sein. Besonders wichtig ist der Fall der unklaren Verkehrslage. Genau diesen Punkt betont sowohl § 5 StVO als auch der ADAC. Unklar ist die Verkehrslage immer dann, wenn nicht sicher vorhersehbar ist, wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten – etwa bei einem Fahrzeug, das langsamer wird, ohne dass klar ist, ob es parken, abbiegen oder ausweichen will.
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Auf Landstraßen kommt hinzu, dass häufig gerade an besonders gefährlichen Stellen kein ausdrückliches Überholverbotsschild steht. Der ADAC weist darauf hin, dass an Kuppen oder extrem kurvigen Strecken oft schon die objektive Gefahrenlage so eindeutig ist, dass umsichtiges Fahren ein Überholen ohnehin verbietet.
Innerorts ist die Lage ebenfalls heikel. Der ADAC vertritt für Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung die klare Auffassung, dass die Verkehrslage innerorts in den allermeisten Fällen rechtlich unklar ist. Überholmanöver sollten dort deshalb meist unterbleiben.
⚠️ Besonders tückisch
Fehlt ein Überholverbotsschild, heißt das nicht automatisch, dass Überholen erlaubt ist. Die Verkehrslage selbst kann das Verbot bereits begründen.
Tabelle: Typische Sonderfälle beim unzulässigen Überholen
| Situation | Warum ist Überholen problematisch? | Hinweis |
|---|---|---|
| Unklare Verkehrslage | Reaktionen anderer sind nicht sicher vorhersehbar | klassischer § 5-StVO-Fall |
| Kuppe oder enge Kurve | Überholstrecke und Gegenverkehr nicht überblickbar | oft auch ohne Schild verboten |
| Fußgängerüberweg | besonderer Schutz für Fußgänger | 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro |
| Bus oder Schulbus mit Warnblinklicht | Fahrgäste können die Fahrbahn betreten | bis zu 70 Euro und 1 Punkt |
| Durchgezogene Linie | Fahrstreifenbegrenzung darf nicht überfahren werden | zusätzlicher eigener Verstoß möglich |
Lkw, Anhänger und Autobahnbaustellen: Besondere Regeln
Für schwere Fahrzeuge gelten besondere Risiken und oft auch spezielle Überholverbote. Zeichen 277 richtet sich ausdrücklich an Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und an Zugmaschinen. In Baustellen werden solche Überholverbote häufig noch durch Zusatzzeichen konkretisiert – etwa auf Fahrzeuge über 7,5 Tonnen oder auf Pkw mit Anhänger.
Hinzu kommt: Bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen mit weniger als 50 Metern Sichtweite dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen laut aktueller ADAC-Zusammenfassung nicht überholen. Die Missachtung führt zu 120 Euro und 1 Punkt.
📌 Für Lkw und Gespanne besonders wichtig
Zusatzzeichen am Überholverbot sind keine Nebensache. Gerade auf Autobahnen und in Baustellen entscheiden sie darüber, für wen das Verbot tatsächlich gilt.
Wann kann aus einem Bußgeldfall ein Strafverfahren werden?
Nicht jedes unzulässige Überholen ist automatisch eine Straftat. Die Sache kann aber deutlich ernster werden, wenn durch das Manöver Menschen konkret gefährdet werden oder die Schwelle zur Gefährdung des Straßenverkehrs überschritten ist. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass ein verbotenes Überholmanöver mit Gefährdung in bestimmten Fällen sogar strafrechtlich relevant werden kann.
Gerade bei sehr riskanten Manövern mit Gegenverkehr, bei massiver Behinderung anderer oder bei schweren Unfallfolgen ist deshalb Vorsicht geboten. Dann geht es nicht mehr nur um das Bußgeld, sondern möglicherweise um ein strafrechtliches Verfahren.
Wann kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann sich besonders dann lohnen, wenn Punkte in Flensburg, ein möglicher Fahrverbotsaspekt oder eine streitige Tatsachenlage im Raum stehen. Typische Fragen sind:
- Galt das Überholverbot an der konkreten Stelle wirklich für mein Fahrzeug?
- War das Zusatzzeichen missverständlich oder schwer erkennbar?
- Lag tatsächlich eine unklare Verkehrslage vor?
- Wurde zusätzlich eine Gefährdung behauptet, die sich objektiv nicht belegen lässt?
- Ist der Vorwurf vielleicht eher ein anderer Verkehrsverstoß als ein Überholverbotssachverhalt?
Wichtig ist dabei die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Checkliste nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
✅ So gehen Sie sinnvoll vor
- Prüfen Sie zuerst, ob ein angeordnetes Überholverbot oder ein anderer Überholverstoß vorgeworfen wird.
- Lesen Sie genau, welches Verkehrszeichen oder welche Situation genannt wird.
- Notieren Sie Zustellungsdatum und Fristen.
- Kontrollieren Sie, ob Punkte oder weitere Folgen im Raum stehen.
- Prüfen Sie Zusatzzeichen und Fahrzeugart besonders sorgfältig.
- Bei Punkten, Fahrverbot oder streitiger Beschilderung rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
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Fazit: Überholen im Überholverbot ist meist teurer und riskanter als viele denken
Überholen im Überholverbot ist kein bloßer Formalfehler. Schon der Grundfall – also das Missachten eines angeordneten Überholverbots – kostet regelmäßig 70 Euro und bringt 1 Punkt. Noch problematischer wird es, wenn das Manöver in besonders sensiblen Bereichen stattfindet, Zusatzzeichen missachtet werden oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
Wer Post von der Bußgeldstelle erhält, sollte deshalb genau prüfen, welche Art von Überholverstoß überhaupt vorgeworfen wird. Denn zwischen einem Zeichen-276-Verstoß, einem verbotenen Rechtsüberholen, einem Zebrastreifen-Fall oder einer unklaren Verkehrslage bestehen rechtlich deutliche Unterschiede.
Häufig gestellte Fragen zu Überholen im Überholverbot und möglichen Bußgeldern:
Für das Missachten eines angeordneten Überholverbots durch Zeichen 276, 277 oder 277.1 nennt der aktuelle Bußgeldkatalog regelmäßig 70 Euro und 1 Punkt.
Nein. Auch ohne Schild ist Überholen verboten, wenn die Verkehrslage unklar ist, die Strecke nicht vollständig überblickt werden kann oder besondere Schutzbereiche betroffen sind.
Zeichen 276 gilt für Kraftfahrzeuge aller Art. Zeichen 277 richtet sich an Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich Anhängern sowie an Zugmaschinen; Pkw und Kraftomnibusse sind ausgenommen.
Regelmäßig durch die Zeichen 280 oder 281 oder allgemein durch Zeichen 282, das das Ende sämtlicher streckenbezogener Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen anzeigt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Quellen:
§ 5 StVO, Anlage 2 StVO, Bußgeldkatalog (BKatV Anlage), ADAC: Überholen – wo ist es verboten, wo erlaubt?, ADAC: Rechts überholen – nur in Ausnahmefällen erlaubt, ADAC: Zebrastreifen – Regeln und Bußgelder, ADAC: Einspruch gegen Bußgeldbescheid*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG