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Bußgeldstellen in Deutschland

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Kay Stolle - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht


Bußgeldstellen in Deutschland: Welche Behörden für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sind


Bußgeldstellen in Deutschland spielen eine zentrale Rolle im Verkehrsrecht. Wer wegen eines Blitzers, eines Rotlichtverstoßes, Falschparkens, Handy am Steuer oder eines anderen Verkehrsverstoßes Post bekommt, hat fast immer mit einer Verwaltungsbehörde zu tun, die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Viele Betroffene wissen allerdings nicht, dass es in Deutschland keine einzige bundesweite Standard-Bußgeldstelle für alle Verkehrsverstöße gibt.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Keine einheitliche Deutschland-Bußgeldstelle:
    Die Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem OWiG und den Zuständigkeitsregeln der Länder.
  • Bußgeldstelle ist nicht gleich Polizei oder Führerscheinstelle:
    Die Bußgeldstelle ahndet den konkreten Verkehrsverstoß. Die Führerscheinstelle kümmert sich dagegen um Fahrerlaubnis und Fahreignung.
  • Das KBA ist meist nicht die Stelle, die Ihren Blitzer bearbeitet:
    Das Kraftfahrt-Bundesamt führt vor allem Register wie das Fahreignungsregister, ahndet aber in der Regel nicht den alltäglichen Verkehrsverstoß selbst.

Stattdessen ist die Zuständigkeit föderal organisiert. Das bedeutet: Je nach Bundesland, Stadt, Landkreis und Art des Verstoßes können unterschiedliche Behörden zuständig sein. In manchen Ländern gibt es zentrale Landesbußgeldstellen, in anderen Bereichen arbeiten kommunale Bußgeldstellen, Ordnungsämter oder spezielle Verkehrsüberwachungen. Dazu kommen Sonderfälle wie Bundesbehörden im gewerblichen Verkehrsbereich oder das Kraftfahrt-Bundesamt als Registerbehörde.

Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, was Bußgeldstellen in Deutschland machen, wie sich die Zuständigkeit verteilt, welche Unterschiede es zwischen Bußgeldstelle, Ordnungsamt, Polizei, Führerscheinstelle und Kraftfahrt-Bundesamt gibt und wie Betroffene die zuständige Stelle in ihrem Fall erkennen können. Tabellen, Übersichten und Checklisten sorgen dabei für einen schnellen Überblick.

Was ist eine Bußgeldstelle im Verkehrsrecht?

Eine Bußgeldstelle ist die Verwaltungsbehörde, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 35 und § 36 OWiG. Dort ist geregelt, dass grundsätzlich die Verwaltungsbehörde zuständig ist und dass die sachliche Zuständigkeit entweder durch Gesetz oder – je nach Aufbau – durch die zuständigen Landesregelungen bestimmt wird.

Im Alltag bedeutet das: Die Bußgeldstelle ist die Behörde, die etwa einen Blitzerfall, einen Rotlichtverstoß, einen Handyverstoß oder einen Parkverstoß weiterbearbeitet. Sie verschickt Anhörungsbögen, Fahrerermittlungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und entscheidet über die weitere Ahndung.

📌 Merksatz

Die Bußgeldstelle ist im Verkehrsrecht typischerweise die Stelle, die den konkreten Verstoß bearbeitet – nicht automatisch die Polizei, nicht das KBA und nicht die Führerscheinstelle.

Warum gibt es in Deutschland so viele verschiedene Bußgeldstellen?

Deutschland ist föderal aufgebaut. Die wichtigsten Verkehrsregeln wie StVO, StVG, OWiG und Bußgeldkatalog gelten zwar bundeseinheitlich. Die praktische Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird aber nicht zentral für die ganze Bundesrepublik organisiert, sondern über Länder, Städte, Landkreise und zum Teil spezielle Verwaltungsbehörden.

Genau deshalb gibt es keine einzige deutschlandweite „Standard-Bußgeldstelle“. Manche Länder arbeiten mit zentralen Landesbußgeldstellen, andere mit polizeilichen Bußgeldstellen oder kommunalen Behörden. Hinzu kommen besondere Zuständigkeiten in Großstädten und im gewerblichen Verkehrsbereich.

Tabelle: Die wichtigsten Behördentypen im Überblick

Behördentyp Typische Bezeichnung Worum geht es meist? Praxisbeispiel
Zentrale Landesbußgeldstelle Zentrale Bußgeldstelle landesweite Bearbeitung vieler Verkehrs-OWi Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz
Polizeiliche Bußgeldstelle Bußgeldstelle der Polizei Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich Polizei Berlin
Kommunale Bußgeldstelle Bußgeldstelle / Bußgeldangelegenheiten der Stadt kommunale Verfahren, Parken, lokale Verkehrsüberwachung Köln, München
Kommunale Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung / KVÜ Kontrollen im ruhenden und teils fließenden Verkehr München
Bundesbehörde im Spezialbereich BALM Ordnungswidrigkeiten im gewerblichen Straßenverkehr Güterkraftverkehr, Mautrecht
Registerbehörde Kraftfahrt-Bundesamt Führung des Fahreignungsregisters Punktestand in Flensburg

Zentrale Landesbußgeldstellen

Viele Bundesländer arbeiten mit zentralen Bußgeldstellen oder stark gebündelten Behördenmodellen. Das bedeutet, dass ein großer Teil der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Landes nicht von vielen kleinen Stellen, sondern von einer zentralen Behörde bearbeitet wird.

Offizielle Beispiele zeigen diese Struktur sehr deutlich:

  • Bayern: Die Bayerische Polizei verweist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auf die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.
  • Brandenburg: Die offizielle Seite der Polizei Brandenburg erklärt, dass die Zentrale Bußgeldstelle für die Verfolgung und Ahndung der durch die Polizei des Landes Brandenburg festgestellten Ordnungswidrigkeiten zuständig ist.
  • Rheinland-Pfalz: Das Serviceportal nennt die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer als offizielle Anlaufstelle.

Für Betroffene hat dieses Modell den Vorteil, dass viele Verfahren standardisiert, digital und zentral abgewickelt werden können.

📌 Praxis-Hinweis

Wenn Ihr Schreiben von einer „Zentralen Bußgeldstelle“ kommt, spricht viel dafür, dass Ihr Bundesland die Bearbeitung vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten gebündelt organisiert hat.

Kommunale Bußgeldstellen und Ordnungsämter

Neben zentralen Landesstellen spielen kommunale Bußgeldstellen in Deutschland eine wichtige Rolle. Das ist besonders im ruhenden Verkehr, bei Parkverstößen und bei städtischer Verkehrsüberwachung relevant. In großen Städten sind oft eigene Abteilungen für Bußgeldangelegenheiten eingerichtet.

Offizielle Beispiele:

  • Köln: Die Stadt Köln führt eine eigene Bußgeldstelle im Amt für öffentliche Ordnung. Dort finden sich offizielle Hinweise zu Anhörung, Fahrerermittlung, Bußgeldbescheid und Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung.
  • München: Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat führt Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch. Zusätzlich erklärt die Stadt München auf ihrer offiziellen Seite, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr kontrolliert und Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durchführt.

Gerade bei Parkverstößen, Bewohnerparkgebieten, Falschparken auf Gehwegen oder lokalen Tempo-30-Kontrollen sind kommunale Stellen deshalb oft die erste zuständige Behörde.

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Polizei und Verkehrsüberwachung: Wer macht was?

Viele Betroffene denken, dass die Polizei automatisch immer die eigentliche Bußgeldstelle ist. So einfach ist es nicht. In vielen Verfahren stellt die Polizei den Verstoß fest, sichert Beweise oder übermittelt Daten. Die eigentliche Ahndung liegt aber häufig bei der zuständigen Verwaltungsbehörde.

In Berlin zeigt die offizielle Bußgeldstellen-Seite der Polizei Berlin ein Modell, bei dem die Bußgeldstelle organisatorisch direkt bei der Polizei angesiedelt ist. Dort wird auch ein Onlineportal für Verkehrsordnungswidrigkeiten angeboten.

In anderen Städten – wie München – ist die Zuständigkeit geteilt: Die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert laut offizieller Stadtseite bestimmte Bereiche des ruhenden Verkehrs und in Tempo-30-Zonen auch die Geschwindigkeit. Außerhalb dieser Bereiche ist nach derselben offiziellen Darstellung die Polizei zuständig.

⚠️ Wichtig

Polizei, Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle können eng zusammenarbeiten, sind aber rechtlich und organisatorisch nicht immer dieselbe Stelle.

Kraftfahrt-Bundesamt und Führerscheinstelle: Warum das etwas anderes ist

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird häufig mit der eigentlichen Bußgeldstelle verwechselt. Tatsächlich führt das KBA vor allem das Fahreignungsregister (FAER). Nach § 28 StVG speichert das KBA dort Informationen über verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer. Das KBA ist also vor allem Registerbehörde, nicht die übliche Stelle, die Ihren Blitzer oder Parkverstoß erstmalig ahndet.

Ebenso wichtig ist die Abgrenzung zur Führerscheinstelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft Fragen der Fahreignung und der Fahrerlaubnis – etwa MPU, Gutachten, Entziehung oder Fahrtenbuch. Rechtsgrundlage ist im Kern unter anderem § 11 FeV. Die Führerscheinstelle ist deshalb keine normale Bußgeldstelle, sondern eine Behörde mit ganz anderem Schwerpunkt.

Stelle Typische Aufgabe Beispiel
Bußgeldstelle Ahndung konkreter Verkehrsordnungswidrigkeiten Blitzer, Rotlicht, Parken
KBA Registerführung im FAER Punktestand in Flensburg
Führerscheinstelle Fahrerlaubnis und Fahreignung MPU, Entziehung, Gutachten

Tabelle: Ausgewählte offizielle Beispiele für Bußgeldstellen in Deutschland

Die folgende Übersicht ist kein vollständiges Verzeichnis aller Bußgeldstellen in Deutschland. Sie zeigt aber offizielle Beispiele aus verschiedenen Modellen, um den Aufbau des Systems greifbar zu machen.

Bundesland / Stadt Offizielle Stelle Besonderheit laut offizieller Seite
Bayern Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Zentrale Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Freistaat über das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
Berlin Bußgeldstelle der Polizei Berlin Onlineportal für Äußerungen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Brandenburg Zentrale Bußgeldstelle Gransee Laut offizieller Seite zuständig für die durch die Polizei des Landes Brandenburg festgestellten Ordnungswidrigkeiten
Köln Bußgeldstelle der Stadt Köln Offizielle Informationen zu Anhörung, Fahrerermittlung und Bußgeldbescheid
München Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert dort laut offizieller Seite ruhenden Verkehr und Geschwindigkeit in 30er-Zonen
Bund BALM, Abteilung Ahndung Zuständig für Ordnungswidrigkeiten in Spezialmaterien wie GüKG und BFStrMG

Welche Aufgaben hat eine Bußgeldstelle konkret?

Bußgeldstellen sind weit mehr als reine „Zahlstellen“. Sie verfolgen Verkehrsordnungswidrigkeiten, führen Verfahren, verschicken Anhörungen, erlassen Bußgeldbescheide und bearbeiten Einsprüche oder Rückfragen. Je nach Organisation arbeiten sie dabei eng mit Polizei, Verkehrsüberwachung oder Ordnungsamt zusammen.

Typische Aufgaben einer Bußgeldstelle sind:

  • Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen versenden,
  • Fahrerermittlungen durchführen oder veranlassen,
  • Verwarnungen und Bußgeldbescheide erlassen,
  • Akten verwalten und Verfahren dokumentieren,
  • Rückfragen, Einlassungen und Einsprüche bearbeiten,
  • rechtskräftige Entscheidungen an das Register weiterleiten, soweit erforderlich.

So läuft ein Verfahren typischerweise ab

Auch wenn die zuständige Behörde regional unterschiedlich sein kann, ist der Verfahrensablauf im Alltag oft ähnlich. Zunächst wird der Verstoß festgestellt – etwa durch stationären Blitzer, Polizeikontrolle, kommunale Verkehrsüberwachung oder Anzeige. Danach gelangt der Fall zur zuständigen Verwaltungsbehörde.

✅ Typischer Ablauf

  1. Der Verkehrsverstoß wird festgestellt.
  2. Die zuständige Bußgeldstelle oder Verwaltungsbehörde bearbeitet den Vorgang.
  3. Es folgen Verwarnung, Anhörung oder Fahrerermittlung.
  4. Wenn der Fall weiterverfolgt wird, ergeht ein Bußgeldbescheid.
  5. Bei Rechtskraft werden registerrelevante Entscheidungen weitergemeldet.

Wichtig ist: Nicht jedes Schreiben bedeutet schon, dass der Fall endgültig entschieden ist. Gerade Anhörungsbogen und Fahrerermittlung sind häufig vorbereitende Schritte im Verfahren.

Wie findet man die zuständige Bußgeldstelle?

Die einfachste Antwort lautet: In den meisten Fällen steht die zuständige Stelle bereits im Briefkopf, im Anschreiben oder in der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens. Dort finden sich meist Behörde, Aktenzeichen und Kontaktangaben.

Zusätzlich helfen offizielle Landes- und Kommunalportale. Große Bußgeldstellen bieten häufig Onlineportale, Kontaktseiten, FAQ und Informationsseiten zu Anhörung, Fahrerermittlung, Verwarnung oder Bußgeldbescheid an. Gerade Berlin, Brandenburg, Köln und München zeigen auf ihren offiziellen Seiten sehr deutlich, wie solche Informationen aufgebaut sein können.

📌 Für Betroffene wichtig

Rückfragen sollten sich immer an die konkret im Schreiben genannte Stelle richten – nicht automatisch an Polizei, KBA oder Führerscheinstelle.

Checkliste nach einem Schreiben der Bußgeldstelle

✅ So gehen Sie sinnvoll vor

  • Prüfen Sie zuerst, welche Behörde Ihnen geschrieben hat.
  • Unterscheiden Sie Bußgeldstelle, Polizei, Ordnungsamt, KBA und Führerscheinstelle.
  • Notieren Sie Zustellungsdatum und Aktenzeichen.
  • Lesen Sie genau, ob es um Anhörung, Fahrerermittlung, Verwarnung oder Bußgeldbescheid geht.
  • Richten Sie Rückfragen an die konkret genannte Sachbearbeitung oder Stelle.
  • Bei Punkten, Fahrverbot, MPU oder Führerscheinrisiko frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Häufige Irrtümer über Bußgeldstellen in Deutschland

  • „Es gibt eine zentrale Bußgeldstelle für ganz Deutschland.“
    Nein. Die Zuständigkeit ist föderal organisiert.
  • „Die Polizei ist immer automatisch die Bußgeldstelle.“
    Nicht zwingend. Häufig stellt sie den Verstoß fest, während die Ahndung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde liegt.
  • „Das KBA schickt mir meinen Blitzerbescheid.“
    In der Regel nicht. Das KBA führt vor allem Register wie das FAER.
  • „Führerscheinstelle und Bußgeldstelle sind dasselbe.“
    Nein. Die Führerscheinstelle befasst sich mit Fahrerlaubnis und Fahreignung, nicht mit der gewöhnlichen Ahndung des einzelnen Verkehrsverstoßes.
  • „Kommunale Stellen machen nur Parkknöllchen.“
    Nicht immer. Offizielle Beispiele wie München zeigen, dass kommunale Verkehrsüberwachung auch im fließenden Verkehr tätig sein kann.
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Fazit: Bußgeldstellen in Deutschland sind föderal organisiert und je nach Fall unterschiedlich zuständig

Bußgeldstellen in Deutschland bilden kein einheitliches, bundesweit standardisiertes Ein-Behörden-System. Stattdessen hängt die Zuständigkeit von Bundesland, Kommune, Verstoßart und organisatorischem Modell ab. Genau deshalb lohnt es sich, den Unterschied zwischen zentraler Landesbußgeldstelle, kommunaler Bußgeldstelle, Polizei, KBA und Führerscheinstelle zu kennen.

Wer ein Schreiben wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhält, sollte deshalb nicht nur den Vorwurf, sondern auch die absendende Behörde genau prüfen. Das hilft, Zuständigkeiten richtig einzuordnen, Fristen zu wahren und unnötige Fehler zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zu Bußgeldstellen in Deutschland:


Quellen:

§ 35 OWiG, § 36 OWiG, § 28 StVG, § 11 FeV, Bayerische Polizei: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach, Polizei Berlin: Bußgeldstelle, Polizei Brandenburg: Informationen der Zentralen Bußgeldstelle, Polizei Brandenburg: ZDPol, Zentrale Bußgeldstelle, Stadt Köln: Bußgeldstelle, Stadt Köln: Anzeige / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit, Stadt München: Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat, Stadt München: Kommunale Verkehrsüberwachung, BALM: Abteilung Ahndung, KBA: Fahreignungsregister, Serviceportal Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

Erfahrung, die über das Verkehrsrecht hinausgeht

Kay Stolle verfügt neben seiner verkehrsrechtlichen Spezialisierung über eine breite juristische Qualifikation. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und bringt langjährige Erfahrung aus der Straßenverkehrs- und Logistikpraxis mit. Im Jahr 2015 erwarb er zudem die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 FAO – ein weiterer Baustein seiner breit aufgestellten juristischen Expertise.

Über seine anwaltliche Tätigkeit hinaus ist Stolle regelmäßig als Referent tätig. Er hält Vorträge, gibt Seminare und ist an mehreren Fachpublikationen beteiligt, unter anderem als Mitautor eines Kommentars zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

Seine Mitgliedschaften in verschiedenen juristischen Fachvereinigungen ermöglichen ihm einen kontinuierlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig bleibt er so eng an der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung Dieses Wissen fließt direkt in die fachliche Prüfung der Inhalte auf derbussgeldkatalog.de ein.

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Kay Stolle - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Die Inhalte auf derbussgeldkatalog.de entstehen in enger fachlicher Abstimmung mit der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei wird von Kay Stolle geführt; sein Bruder Ron Stolle unterstützt ihn als Prokurist. Von der Düsseldorfer Königsallee aus beraten sie Mandanten in ganz Deutschland.

Mit einem Team von zehn Anwältinnen und Anwälten bearbeiten sie täglich Fälle aus dem gesamten Verkehrsrecht. Die dabei gewonnene Praxiserfahrung bildet die Grundlage für die inhaltliche Qualität des Portals.

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