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§ 5 StVO Überholen: Regeln, Überholverbot, unklare Verkehrslage, Bußgeld und Punkte im Verkehrsrecht

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 18.03.2026

§ 5 StVO Überholen gehört zu den wichtigsten Vorschriften im Verkehrsrecht. Viele Autofahrer wissen zwar, dass grundsätzlich links zu überholen ist. In der Praxis entstehen aber immer wieder Unsicherheiten: Wann ist Überholen erlaubt? Wann liegt eine unklare Verkehrslage vor? Wie viel Abstand muss man beim Überholen von Radfahrern einhalten? Und wann ist rechts überholen ausnahmsweise zulässig?

Das Wichtigste in Kürze

  • § 5 StVO sagt klar: Überholt wird grundsätzlich links.
    Rechts überholen ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt.
  • Überholen ist nur zulässig, wenn die Lage wirklich klar ist.
    Wer bei unklarer Verkehrslage, am Zebrastreifen, trotz Überholverbot oder ohne ausreichenden Seitenabstand überholt, riskiert Bußgeld und Punkte.
  • Besonders wichtig ist der Abstand beim Überholen schwächerer Verkehrsteilnehmer.
    Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern mit einem Kraftfahrzeug gilt innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand.

Gerade beim Überholen passieren im Straßenverkehr besonders gefährliche Fehler. Wer die Voraussetzungen des § 5 StVO missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern oft auch Punkte in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer konkreten Gefährdung oder einem Unfall, kann die Sache im Einzelfall sogar in den Bereich des Strafrechts rutschen.

Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, was § 5 StVO beim Überholen genau verlangt, welche Regeln innerorts und außerorts gelten, wann ein Überholverbot besteht und welche Sanktionen bei einem Überholverstoß drohen. Tabellen, Übersichten, Praxisbeispiele und eine Checkliste sorgen für einen schnellen Überblick und zusätzlichen Mehrwert.

Was regelt § 5 StVO Überholen überhaupt?

§ 5 StVO regelt, wie ein Überholvorgang im Straßenverkehr rechtlich korrekt ablaufen muss. Ausgangspunkt ist die Grundregel: Es ist links zu überholen. Gleichzeitig enthält die Vorschrift genaue Vorgaben dazu, wann ein Überholmanöver überhaupt begonnen werden darf, wie ausgeschert und wieder eingeordnet werden muss und wann das Überholen unzulässig ist.

Die Norm schützt nicht nur den Gegenverkehr, sondern auch den vorausfahrenden Verkehr, nachfolgende Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Genau deshalb spielt § 5 StVO Überholen in Bußgeldverfahren und Unfallfällen eine so große Rolle.

Merksatz

Überholen ist nur dann erlaubt, wenn es sicher, übersichtlich und ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Wann ist Überholen nach § 5 StVO erlaubt?

Ein Überholvorgang ist nur dann zulässig, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Der Fahrer muss übersehen können, dass während des gesamten Manövers jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Außerdem darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt als der zu Überholende.

Hinzu kommt: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen müssen rechtzeitig und deutlich angekündigt werden. Wer sich nach dem Überholen wieder einordnet, muss das so tun, dass der Überholte nicht behindert wird.

Praxis-Hinweis

Ein Überholmanöver ist nicht schon deshalb erlaubt, weil gerade kein Verkehrszeichen ein Verbot anordnet. Auch ohne Schild kann Überholen unzulässig sein, zum Beispiel bei unklarer Verkehrslage, unübersichtlicher Strecke oder zu geringem Abstand.

Tabelle: Die wichtigsten Voraussetzungen für ein erlaubtes Überholen

Voraussetzung Was bedeutet das in der Praxis? Worauf Sie achten sollten
Links überholen Grundregel des § 5 StVO Rechts überholen nur in gesetzlichen Ausnahmen
Keine Behinderung des Gegenverkehrs die gesamte Überholstrecke muss sicher überblickbar sein besonders heikel bei Landstraßen, Kuppen, Kurven und Einmündungen
Wesentlich höhere Geschwindigkeit das Manöver darf nicht endlos neben dem anderen Fahrzeug dauern wer nur minimal schneller fährt, überholt in der Regel unzulässig
Ausreichender Seitenabstand besonders wichtig gegenüber Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern innerorts 1,5 m, außerorts 2 m bei Überholen mit Kraftfahrzeugen
Blinken und sicher ausscheren Ausscheren und Wiedereinordnen müssen deutlich angekündigt werden immer auch Spiegel und Schulterblick beachten

Wann ist Überholen verboten?

Das Überholen ist nach § 5 StVO nicht nur bei einem ausdrücklichen Verkehrszeichen verboten. Die Vorschrift verbietet Überholen auch dann, wenn die Verkehrslage unklar ist oder wenn die Sicht- und Streckenverhältnisse keine sichere Durchführung zulassen.

Typische Überholverbote im Alltag

  • bei unklarer Verkehrslage
  • bei angeordnetem Überholverbot durch Verkehrszeichen
  • am Fußgängerüberweg
  • wenn die Strecke wegen Kurve, Kuppe, parkender Fahrzeuge oder Gegenverkehr nicht sicher überblickt werden kann
  • wenn der vorgeschriebene Seitenabstand nicht eingehalten werden kann
  • wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt

Besonders häufig unterschätzt wird, dass ein Überholmanöver schon ohne Schild unzulässig sein kann. Wer zum Beispiel auf einer engen innerstädtischen Straße mit parkenden Fahrzeugen, Grundstücksausfahrten und Querverkehr überholt, bewegt sich schnell in einem Bereich, in dem die Verkehrslage rechtlich als unklar einzustufen ist.

Was bedeutet unklare Verkehrslage beim Überholen?

Die unklare Verkehrslage ist einer der häufigsten Streitpunkte bei § 5 StVO. Das Gesetz definiert sie nicht mit einer festen Formel. Gemeint ist eine Situation, in der nach den Umständen nicht zuverlässig damit gerechnet werden kann, dass der Überholvorgang gefahrlos abgeschlossen werden kann.

In der Praxis ist eine Verkehrslage oft unklar, wenn der Vorausfahrende sein Verhalten ändern könnte oder wenn sich der weitere Verkehrsablauf nicht sicher abschätzen lässt. Das kann schon dann der Fall sein, wenn der Vordermann langsamer wird, sich zur Fahrbahnmitte orientiert, in eine Einmündung fahren könnte oder sich die Straße hinter parkenden Fahrzeugen, Kuppen oder Kurven nicht sauber einsehen lässt.

Typische Beispiele für unklare Verkehrslage

  • Der Vorausfahrende verlangsamt seine Fahrt ohne eindeutig erkennbaren Grund.
  • Ein Fahrzeug könnte nach links abbiegen oder wenden.
  • Es gibt Einmündungen, Grundstücksausfahrten oder querenden Verkehr.
  • Die Strecke ist durch Kuppe, Kurve oder parkende Autos unübersichtlich.
  • Innerorts ist jederzeit mit Ausparkern, Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen.

Genau deshalb ist Überholen innerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung häufig problematisch. Rechtlich ist dort die Verkehrslage oft schneller unklar, als viele denken.

Rechts überholen: Wann ist es erlaubt und wann nicht?

Grundsätzlich gilt nach § 5 StVO: Es ist links zu überholen. Das Rechtsüberholen ist also die Ausnahme. Dennoch gibt es mehrere wichtige Sonderfälle, die man kennen sollte.

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen darf bei Fahrzeugschlangen rechts schneller gefahren werden als links. Außerdem dürfen Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese stehen oder nur langsam fahren. Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung den Fahrstreifen frei wählen. In solchen Fällen ist ein Rechtsüberholen innerorts möglich.

Wichtig ist außerdem: Linksabbieger müssen in bestimmten Situationen rechts überholt werden. Auch Straßenbahnen sind im Regelfall rechts zu überholen. Für Radfahrer und Mofafahrer gibt es ebenfalls eine besondere Ausnahme: Wenn ausreichend Raum vorhanden ist, dürfen sie wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Wichtig

Rechts überholen ist nicht generell erlaubt, nur weil links langsam gefahren wird. Es kommt immer auf die konkrete gesetzliche Ausnahme an.

Tabelle: Zulässige Ausnahmen beim Rechtsüberholen

Situation Rechts überholen erlaubt? Hinweis
Autobahn bei dichtem Verkehr und Fahrzeugschlangen ja, ausnahmsweise nur unter den engen Voraussetzungen des Autobahnverkehrs
Autobahn, linke Spur steht oder fährt sehr langsam ja, mit äußerster Vorsicht nur begrenzte Differenzgeschwindigkeit zulässig
Innerorts bei mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung ja, für Kfz bis 3,5 t freie Fahrstreifenwahl macht Rechtsüberholen möglich
Eingeordneter Linksabbieger ja, regelmäßig sogar geboten nur wenn die Verkehrslage es zulässt
Straßenbahn im Regelfall ja typischer Sonderfall im Stadtverkehr
Radfahrer an wartender Kolonne rechts vorbei ja nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht

Wie viel Abstand muss man beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss immer ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Für das Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern ist der Abstand inzwischen klar geregelt: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter.

Diese Regel ist im Alltag besonders wichtig. Viele Überholmanöver an Fahrrädern sind nicht nur unfreundlich, sondern auch rechtlich problematisch, weil schlicht nicht genug Raum vorhanden ist. Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, ist das Überholen unzulässig. Dann muss hinter dem Radfahrer geblieben werden, bis ein sicheres Überholen möglich ist.

Praxis-Hinweis zum Radfahrer-Überholen

Wenn Sie einen Radfahrer nur mit engem Abstand, Gegenverkehr im Blick und ohne ausreichende Ausweichfläche überholen könnten, dürfen Sie nicht überholen. Warten ist dann die rechtlich richtige Entscheidung.

Überholen innerorts, außerorts, an Zebrastreifen und bei Bussen

Überholen innerorts ist nicht generell verboten. Trotzdem ist es gerade dort oft besonders riskant. Wegen parkender Fahrzeuge, einmündender Straßen, querender Fußgänger und Radfahrer sowie ausparkender Autos ist die Verkehrslage innerorts häufig schnell unklar. Auf Straßen mit nur einer Spur pro Richtung sollte deshalb besonders zurückhaltend überholt werden.

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Außerorts ist das Überholen meist wegen höherer Geschwindigkeiten noch gefährlicher. Hier kommt es vor allem darauf an, ob die Strecke vollständig überblickt werden kann und ob der Gegenverkehr während des ganzen Überholvorgangs sicher ausgeschlossen ist.

Ein klassischer Sonderfall ist der Fußgängerüberweg. Dort darf nicht überholt werden. Das gilt ab dem Verkehrszeichen 350 oder - wenn dieses fehlt - jedenfalls auf der Markierung des Zebrastreifens selbst. Ebenfalls wichtig sind Busse und Straßenbahnen mit Warnblinklicht. Fährt ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle an, besteht ein Überholverbot. Steht das Fahrzeug an der Haltestelle, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden; steigen Fahrgäste ein oder aus, gilt Schrittgeschwindigkeit.

Besonders heikle Situationen

  • Überholen auf schmalen innerstädtischen Straßen
  • Überholen kurz vor Kreuzungen, Einmündungen oder Grundstücksausfahrten
  • Überholen an Zebrastreifen
  • Vorbeifahren an Bussen mit Warnblinklicht
  • enge Überholvorgänge gegenüber Radfahrern

Tabelle: Typische Bußgelder und Punkte bei Überholverstößen

Die folgende Übersicht zeigt typische Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog für häufige Verstöße rund um § 5 StVO Überholen. Je nach Einzelfall können Abweichungen möglich sein.

Verstoß Regelsatz Punkte Hinweis
außerorts rechts überholt 100 Euro 1 Punkt klassischer Verstoß gegen die Grundregel des Linksüberholens
mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt 80 Euro 1 Punkt typisch bei langen, blockierenden Überholmanövern
bei unklarer Verkehrslage überholt 100 Euro 1 Punkt besonders häufig bei innerörtlichen Konfliktlagen
Überholverbot nach Zeichen 276, 277 oder 277.1 missachtet 70 Euro 1 Punkt gilt für angeordnete Überholverbote
am Fußgängerüberweg überholt 80 Euro 1 Punkt bei Gefährdung typischerweise höher
am Fußgängerüberweg überholt und andere gefährdet 100 Euro 1 Punkt besonders kritisch wegen Schutz von Fußgängern
überholt, obwohl Gegenverkehrsbehinderung nicht ausgeschlossen war, und andere gefährdet 120 Euro 1 Punkt gefährliche außerörtliche Konstellation
innerorts unzulässig rechts überholt 30 Euro nein gilt außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen

Wann wird ein Überholfehler besonders gefährlich?

Nicht jeder Verstoß gegen § 5 StVO Überholen bleibt bei einem einfachen Bußgeld. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn durch das Überholmanöver andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt. Das betrifft zum Beispiel riskante Überholmanöver auf Landstraßen, enge Überholvorgänge an Radfahrern, Überholen vor Kreuzungen oder das Ausscheren in den Gegenverkehr ohne sichere Übersicht.

Je nach Sachverhalt kann dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum stehen, etwa wenn das Manöver grob verkehrswidrig und rücksichtslos war oder andere konkret gefährdet wurden.

Besonders riskante Überholsituationen

  • Landstraße mit Gegenverkehr
  • Überholen kurz vor einer Kuppe oder Kurve
  • enges Überholen von Radfahrern ohne Mindestabstand
  • Überholen am Fußgängerüberweg
  • Rechtsüberholen außerhalb der gesetzlich zulässigen Ausnahmen

Wann lohnt sich eine Prüfung des Vorwurfs?

Eine Prüfung des Vorwurfs kann sich gerade bei Überholverstößen nach § 5 StVO lohnen, weil viele Fälle stark von den Details abhängen. Das gilt besonders bei der Frage, ob wirklich eine unklare Verkehrslage vorlag, ob ein Überholverbot sauber angeordnet war, ob der Seitenabstand tatsächlich zu gering war oder ob wirklich rechtswidrig rechts überholt wurde.

  • Es ist unklar, ob die Verkehrslage tatsächlich unklar war.
  • Der gemessene oder geschätzte Seitenabstand ist zweifelhaft.
  • Es geht um die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Rechtsüberholen.
  • Das Schild zum Überholverbot war schwer erkennbar oder die Situation war atypisch.
  • Es steht zusätzlich ein Unfall oder eine Gefährdung im Raum.

Gerade bei Vorwürfen mit Punkt, bei Berufskraftfahrern oder in der Probezeit ist eine saubere Einordnung besonders wichtig.

Checkliste nach einem Überholverstoß

So gehen Sie sinnvoll vor

  • Prüfen Sie zuerst, welcher konkrete Vorwurf im Bescheid genannt wird.
  • Vergleichen Sie den Vorwurf mit der tatsächlichen Verkehrssituation vor Ort.
  • Achten Sie darauf, ob von unklarer Verkehrslage, Überholverbot, Rechtsüberholen oder Seitenabstand die Rede ist.
  • Notieren Sie Besonderheiten wie Gegenverkehr, Einmündungen, parkende Fahrzeuge oder Wetterlage.
  • Prüfen Sie, ob Punkte in Flensburg drohen.
  • Bei Unfall, Gefährdung oder beruflicher Fahrabhängigkeit sollte der Vorwurf frühzeitig geprüft werden.
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Fazit: § 5 StVO Überholen ist strenger, als viele denken

§ 5 StVO Überholen ist mehr als die einfache Regel „links vorbei“. Wer überholen will, muss sicher sein, dass die gesamte Verkehrslage klar ist, der Gegenverkehr nicht behindert wird, genügend Abstand eingehalten wird und das Manöver zügig und sauber abgeschlossen werden kann.

Besonders häufig passieren Fehler bei unklarer Verkehrslage, beim Rechtsüberholen, beim Überholen von Radfahrern und am Fußgängerüberweg. Genau deshalb lohnt es sich, die Regeln des Überholens im Verkehrsrecht genau zu kennen. Schon ein vermeintlich kurzer Überholvorgang kann sonst schnell zu Bußgeld und Punkt führen.

Häufig gestellte Fragen zu § 5 StVO Überholen:


Quellen:

§ 5 StVO - Überholen, § 7 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, § 20 StVO - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, KBA - Punktekatalog Überholen, KBA - Punktekatalog Vorschriftzeichen / Überholverbot, KBA - Punktekatalog Fußgängerüberwege, KBA - Ausgewählte Verstöße im Punktekatalog, ADAC - Überholen: Wo ist es erlaubt, wo verboten?, ADAC - Rechts überholen, ADAC - Regeln am Zebrastreifen, ADAC - StVO-Novelle und Mindestabstand beim Überholen

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG