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Rechts überholen und mögliche Bußgelder: Was gilt im Verkehrsrecht?

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 18.03.2026

Rechts überholen gehört zu den Verkehrsverstößen, die viele Autofahrer falsch einschätzen. Viele glauben, dass rechts überholen immer verboten ist. So einfach ist die Rechtslage aber nicht. Grundsätzlich gilt zwar: In Deutschland ist links zu überholen. Es gibt jedoch einige gesetzliche Ausnahmen, in denen rechts überholt oder jedenfalls rechts schneller gefahren werden darf.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Grundregel: Es wird links überholt.
    Rechts überholen ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmen erlaubt.
  • Innerorts und außerorts drohen unterschiedliche Sanktionen:
    Wer unzulässig rechts überholt, zahlt innerorts regelmäßig 30 Euro und außerorts 100 Euro sowie 1 Punkt.
  • Auf Autobahnen gibt es wichtige Ausnahmen:
    Bei Fahrzeugschlangen, stockendem Verkehr oder auf dem Einfädelungsstreifen kann rechts schneller fahren oder rechts vorbeifahren unter engen Voraussetzungen erlaubt sein.

Gerade deshalb ist das Thema in der Praxis heikel. Wer rechts überholt, obwohl keine Ausnahme greift, riskiert ein Bußgeld und außerhalb geschlossener Ortschaften sogar einen Punkt in Flensburg. Umgekehrt kann ein scheinbar „verbotenes“ Rechtsvorbeifahren in Stau, stockendem Verkehr oder auf mehrspurigen innerörtlichen Straßen durchaus erlaubt sein.

Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, wann rechts überholen verboten ist, welche Ausnahmen auf Autobahn, Einfädelungsstreifen und innerorts gelten, welche Bußgelder drohen und wann sich eine genaue Prüfung des Vorwurfs lohnen kann. Tabellen, Übersichten und Checklisten sorgen dabei für einen schnellen Überblick.

Was bedeutet rechts überholen im Verkehrsrecht?

Von rechts überholen spricht man, wenn ein Fahrzeug an einem in derselben Richtung fahrenden Fahrzeug rechts vorbeifährt, obwohl nach der allgemeinen Verkehrsregel links zu überholen wäre. Rechtlich ist dabei wichtig, dass nicht jedes schnellere Vorankommen auf dem rechten Fahrstreifen automatisch ein verbotswidriges Rechtsüberholen ist.

Gerade auf Autobahnen mit mehreren Fahrstreifen oder innerorts auf markierten Mehrspurstraßen kann es Konstellationen geben, in denen rechts schneller gefahren werden darf. Deshalb muss immer genau unterschieden werden, ob tatsächlich ein unzulässiges Rechtsüberholen vorliegt oder ob eine gesetzliche Ausnahme greift.

📌 Merksatz

Rechts schneller zu sein ist nicht automatisch verboten. Entscheidend ist immer, ob die konkrete Verkehrslage eine gesetzliche Ausnahme erlaubt.

Welche Grundregel gilt in Deutschland?

Die Grundregel steht in § 5 StVO: Es ist links zu überholen. Das ist der Ausgangspunkt jedes Falles. Wer also ohne besondere Ausnahme rechts an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt, verstößt grundsätzlich gegen die Straßenverkehrs-Ordnung.

Daneben enthält § 5 StVO aber auch Sonderregeln. Besonders bekannt ist etwa, dass Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, rechts zu überholen sind. Auch Schienenfahrzeuge sind grundsätzlich rechts zu überholen, sofern die Lage es zulässt.

⚠️ Wichtig

Die Grundregel heißt zwar „links überholen“, aber das Gesetz selbst enthält schon Ausnahmen. Deshalb muss jeder Fall einzeln betrachtet werden.

Wann ist rechts überholen ausnahmsweise erlaubt?

Die wichtigsten Ausnahmen ergeben sich aus § 7 StVO und aus den besonderen Regeln des § 5 StVO. Besonders praxisrelevant sind folgende Fälle:

  • bei Fahrzeugschlangen auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen,
  • wenn der linke Fahrstreifen steht oder nur langsam fährt,
  • auf dem Einfädelungsstreifen,
  • innerorts auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen pro Richtung,
  • bei Linksabbiegern,
  • bei Schienenfahrzeugen.

Gerade auf Autobahnen ist dabei wichtig: Nicht jedes „rechts schneller fahren“ ist sofort ein Verstoß. In stockendem Verkehr oder bei Fahrzeugschlangen kann rechts schneller gefahren werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Tabelle: Erlaubt oder verboten? Die wichtigsten Fälle im Überblick

Situation Rechts überholen erlaubt? Hinweis
Außerorts normale Landstraße nein Grundregel: links überholen
Autobahn bei Fahrzeugschlangen ja, unter engen Voraussetzungen nur geringfügig schneller und mit Vorsicht
Linker Fahrstreifen steht oder fährt langsam ja, begrenzt linke Spur max. 60 km/h, rechts höchstens 20 km/h schneller
Einfädelungsstreifen ja rechts darf schneller gefahren werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen
Innerorts mehrere markierte Fahrstreifen je Richtung ja, in vielen Fällen ADAC nennt dies für Kfz bis 3,5 t
Linksabbieger ja, sogar vorgeschrieben wenn er seine Absicht angekündigt und sich eingeordnet hat
Schienenfahrzeug grundsätzlich ja Ausnahme je nach Schienenlage möglich

Rechts überholen auf der Autobahn: Was gilt bei stockendem Verkehr?

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist rechts überholen nur in bestimmten Ausnahmesituationen zulässig. Der ADAC fasst die Regeln sehr praxisnah zusammen: Gibt es auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen, darf rechts schneller gefahren werden als links. Voraussetzung ist aber, dass der Verkehr insgesamt so dicht ist, dass Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Zusätzlich gilt: Fährt der Verkehr auf der linken Spur nur langsam oder steht er, darf rechts mit äußerster Vorsicht und nur geringfügig schneller gefahren werden. Der ADAC nennt dafür die wichtige Faustgrenze: Auf der linken Spur darf höchstens 60 km/h gefahren werden, rechts darf die Differenzgeschwindigkeit höchstens 20 km/h betragen. Daraus ergibt sich praktisch eine Obergrenze von 80 km/h.

Steht der Verkehr auf der linken Spur ganz, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit maximal 20 km/h vorbeigefahren werden.

📌 Autobahn-Regel einfach erklärt

Im dichten oder stockenden Verkehr ist rechts schneller fahren ausnahmsweise erlaubt – aber nur mit sehr kleiner Geschwindigkeitsdifferenz und mit äußerster Vorsicht.

Tabelle: Rechts überholen auf Autobahn und Kraftfahrstraße

Autobahn-Situation Rechts überholen / schneller fahren erlaubt? Wichtige Grenze
Normale freie Fahrt nein Grundregel: links überholen
Fahrzeugschlangen auf allen Fahrstreifen ja nur geringfügig schneller und mit äußerster Vorsicht
Linke Spur fährt langsam bis max. 60 km/h ja rechts höchstens 20 km/h schneller
Linke Spur steht ja rechts maximal 20 km/h

Was gilt auf dem Einfädelungsstreifen?

Der Einfädelungsstreifen ist ein wichtiger Sonderfall. Der ADAC stellt ausdrücklich klar, dass auf Einfädelungsstreifen auf Autobahnen und anderen Straßen außerorts schneller gefahren werden darf als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Das ist also kein typischer Fall des verbotenen Rechtsüberholens.

Trotzdem gilt auch hier: Das Einfädeln selbst muss natürlich sicher erfolgen. Wer den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrbahn gefährdet oder erzwingt, handelt nicht automatisch rechtmäßig nur deshalb, weil er auf dem Einfädelungsstreifen schneller war.

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Wann ist rechts überholen innerorts erlaubt?

Innerorts ist die Lage deutlich großzügiger als außerorts. Der ADAC erklärt, dass Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts innerorts den Fahrstreifen frei wählen dürfen, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen gibt. In diesen Fällen darf dann auch rechts überholt werden.

Das bedeutet praktisch: Auf vielen mehrspurigen Stadtstraßen ist ein Vorbeifahren rechts nicht automatisch verboten. Trotzdem muss die Fahrweise immer sicher und den Umständen angepasst bleiben. Die Ausnahme gilt nicht einfach auf jeder Straße, sondern gerade auf markierten mehrspurigen Fahrbahnen.

⚠️ Innerorts heißt nicht „immer erlaubt“

Rechts überholen ist innerorts vor allem auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung zulässig. Auf einfachen einspurigen Straßen gilt diese Ausnahme nicht automatisch.

Sonderfälle: Linksabbieger, Schienenfahrzeuge und mehrspurige Straßen

Einige Konstellationen sind besonders wichtig, weil hier rechts überholen nicht nur erlaubt, sondern teils sogar vorgeschrieben ist. § 5 StVO regelt ausdrücklich: Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Dasselbe gilt grundsätzlich für Schienenfahrzeuge.

Gerade im Stadtverkehr spielt das eine große Rolle. Wer an einem eingeordneten Linksabbieger links vorbeifährt, obwohl ein sicheres Vorbeifahren rechts möglich gewesen wäre, verhält sich selbst nicht regelkonform.

Sonderfall Was gilt?
Linksabbieger hat sich eingeordnet und blinkt rechts überholen
Schienenfahrzeug grundsätzlich rechts überholen
Innerorts mehrere markierte Fahrstreifen je Richtung rechts überholen in vielen Fällen zulässig

Wie hoch sind die Bußgelder beim verbotenen Rechtsüberholen?

Die Grundsanktionen sind vergleichsweise klar. Der ADAC nennt für unzulässiges Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften aktuell 100 Euro und 1 Punkt. Innerorts droht für unzulässiges Rechtsüberholen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.

Diese Unterschiede zeigen bereits, dass der Gesetzgeber das Rechtsüberholen außerorts deutlich strenger bewertet. Das ist nachvollziehbar, weil auf Landstraßen und Schnellstraßen die Geschwindigkeiten höher sind und unerwartete Fahrmanöver schwerere Folgen haben können.

💶 Kurzüberblick

  • innerorts unzulässig rechts überholt: 30 Euro
  • außerorts unzulässig rechts überholt: 100 Euro und 1 Punkt

Tabelle: Mögliche Bußgelder beim Rechtsüberholen

Verstoß Bußgeld Punkte Hinweis
Innerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig rechts überholt 30 Euro keine Grundfall innerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig rechts überholt 100 Euro 1 Punkt Grundfall außerorts

Wann wird aus einem Bußgeldfall ein ernsterer Verkehrsverstoß?

Nicht jedes verbotene Rechtsüberholen bleibt bei 30 oder 100 Euro. Schon die konkrete Verkehrslage kann den Fall deutlich verschärfen. Wer bei hohem Tempo rechts vorbeizieht und dadurch andere gefährdet, bewegt sich schnell in einem deutlich problematischeren Bereich.

Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Gefährdung infolge eines verbotenen Überholmanövers in bestimmten Fällen sogar strafrechtliche Bedeutung gewinnen kann. Gerade bei schweren Verkehrssituationen mit Gegenverkehr, abrupten Ausweichmanövern oder Unfallfolgen sollte deshalb nicht nur auf das Bußgeld geschaut werden.

⚠️ Besonders kritisch

Rechts überholen wird dann besonders gefährlich, wenn es überraschend, mit hoher Differenzgeschwindigkeit oder in enger Verkehrslage geschieht. Dann geht es nicht mehr nur um einen einfachen Ordnungswidrigkeitenfall.

Wann kann sich eine Prüfung des Vorwurfs lohnen?

Eine Prüfung kann sich vor allem dann lohnen, wenn die konkrete Verkehrslage eine gesetzliche Ausnahme erlaubt haben könnte. Typische Fragen sind:

  • Lag auf der Autobahn tatsächlich stockender oder stauartiger Verkehr vor?
  • War die linke Spur langsam genug, um das Vorbeifahren rechts noch zu erlauben?
  • Handelte es sich in Wahrheit um einen Einfädelungsstreifen?
  • Lag innerorts eine Straße mit mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung vor?
  • War das vorausfahrende Fahrzeug ein Linksabbieger?

Gerade diese Abgrenzung ist wichtig. Denn oft entscheidet nicht der reine Ortsname „Autobahn“ oder „Innenstadt“, sondern die genaue Spur- und Verkehrssituation darüber, ob das Verhalten erlaubt war oder nicht.

Checkliste nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid

✅ So gehen Sie sinnvoll vor

  • Prüfen Sie zuerst, ob tatsächlich unzulässiges Rechtsüberholen vorgeworfen wird.
  • Notieren Sie das Zustellungsdatum des Schreibens.
  • Kontrollieren Sie genau die Straße, Fahrtrichtung und Fahrstreifenanzahl.
  • Prüfen Sie, ob stockender Verkehr, Einfädelungsstreifen oder ein Linksabbieger vorlag.
  • Achten Sie darauf, ob ein Punkt in Flensburg droht.
  • Bei streitiger Verkehrslage oder drohendem Punkt rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
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Fazit: Rechts überholen ist nur ausnahmsweise erlaubt – und sonst schnell bußgeldrelevant

Die Grundregel im deutschen Verkehrsrecht ist eindeutig: Es wird links überholt. Trotzdem gibt es wichtige Ausnahmen, vor allem auf Autobahnen bei stockendem Verkehr, auf Einfädelungsstreifen und innerorts auf mehrspurigen Straßen. Genau diese Ausnahmen machen das Thema in der Praxis so fehleranfällig.

Wer ohne zulässige Ausnahme rechts überholt, riskiert innerorts 30 Euro und außerorts 100 Euro sowie 1 Punkt. Deshalb lohnt sich bei einem entsprechenden Vorwurf fast immer ein genauer Blick auf die konkrete Verkehrssituation. Denn nicht jedes Rechtsvorbeifahren ist tatsächlich verboten – und nicht jedes schnellere Vorankommen rechts ist automatisch ein Rechtsüberholen im rechtlichen Sinn.

Häufig gestellte Fragen zu Rechts überholen und möglichen Bußgeldern:


Quellen:

§ 5 StVO, § 7 StVO, § 67 OWiG, ADAC: Rechts überholen – nur in Ausnahmefällen erlaubt, BKatV

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG