Geschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone) innerorts – was droht? Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 müssen Sie mit 400 Euro rechnen. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um Rechtsanwalt Kay Stolle prüft Ihren Bußgeldbescheid kostenlos auf Fehler und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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1. Strafen auf einen Blick: Geschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone)

VerstoßGeschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone)
Kategorie🚗 Geschwindigkeit
Bußgeld400 €
Punkte in Flensburg2 Punkte
Fahrverbot1 Monat
GeltungsbereichInnerorts (geschlossene Ortschaft)
Einspruchsfrist2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids
⚠️ Bei „Geschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone)" droht ein Fahrverbot von 1 Monat. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob das Fahrverbot abgewendet werden kann.

2. Geschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone): Was genau droht innerorts?

Geschwindigkeitsverstöße innerorts werden besonders streng geahndet, da hier Fußgänger, Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Das Bußgeld von 400 Euro kann durch Verwaltungsgebühren und Auslagen um ca. 28,50 Euro steigen. Der Eintrag von 2 Punkt(en) im Fahreignungsregister bleibt 2,5 Jahre bestehen. Bei insgesamt 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Das Fahrverbot von 1 Monat(en) kann in Härtefällen durch einen Anwalt möglicherweise in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

ℹ️ Punktesystem in Flensburg

  • 1–3 Punkte: Vormerkung – keine Maßnahmen.
  • 4–5 Punkte: Ermahnung durch die Behörde.
  • 6–7 Punkte: Verwarnung mit Hinweis auf Entzug.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren getilgt.
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3. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Lohnt sich das?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs bestehen. Bei einem Bußgeld von 400 Euro ist eine professionelle Prüfung besonders empfehlenswert. Da bereits Punkte in Flensburg drohen, kann eine erfolgreiche Anfechtung den Eintrag verhindern. Bei drohendem Fahrverbot sollte in jedem Fall ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. Laut einer VUT-Studie enthalten bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide formale oder technische Fehler. Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an.

⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

  • Abgelaufener Eichschein: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden.
  • Fehlerhafte Fahreridentifizierung: Das Blitzerfoto zeigt eine andere Person.
  • Fehlende Beschilderung: Verkehrszeichen waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt.
  • Verjährung: Der Bescheid muss innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden.
  • Formfehler: Fehlende oder falsche Rechtsmittelbelehrung.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten. Die Kanzlei Stolle bietet auch ohne Rechtsschutz eine kostenlose Ersteinschätzung an.

4. Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Ruhe bewahren: Zahlen Sie nicht sofort. Sie haben das Recht zu schweigen.
  2. Fristen prüfen: Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung.
  3. Bescheid prüfen lassen: Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Stolle.
  4. Akteneinsicht beantragen: Über Ihren Anwalt können Sie alle Messdaten einsehen.
  5. Entscheidung treffen: Basierend auf der Prüfung: Einspruch oder Zahlung.
Rechtsanwalt Kay Stolle

„Viele Betroffene zahlen vorschnell, ohne zu wissen, dass formale und technische Fehler in Bußgeldbescheiden häufiger vorkommen als gedacht. Eine professionelle Prüfung kann sich immer lohnen."

Kay Stolle · Rechtsanwalt · Über 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht

5. Häufig gestellte Fragen: Geschwindigkeit: 41–50 km/h (30er-Zone)

Das Bußgeld beträgt 400 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren von ca. 28,50 Euro, sodass der Gesamtbetrag bei etwa 428 Euro liegt.
Ja, es werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Punkte werden nach 2,5 Jahren getilgt. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.
Ja, es droht ein Fahrverbot von 1 Monat. In Härtefällen kann ein Anwalt beantragen, das Fahrverbot gegen ein erhöhtes Bußgeld auszutauschen.
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs bestehen. Laut einer VUT-Studie enthalten bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide Fehler. Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.

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*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG