Leivtec XV3 Blitzer Messgerät: Funktionsweise, Messfehler und Einspruch
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Kostenlose Ersteinschätzung »Leivtec XV3 Blitzer Messgeräte: Funktionsweise, Messfehler und Einspruch im Verkehrsrecht
Das Leivtec XV3 Messgerät gehört zu den bekanntesten mobilen Systemen zur Geschwindigkeitsüberwachung im deutschen Verkehrsrecht. Wer mit einem Leivtec XV3 Blitzer gemessen wurde, findet im Bußgeldbescheid oft zunächst nur den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. In der juristischen Praxis stellt sich aber häufig eine viel wichtigere Frage: War die konkrete Messung mit dem Leivtec XV3 überhaupt zuverlässig und rechtlich verwertbar?
Das Wichtigste in Kürze
-
Leivtec XV3 ist ein mobiles laseroptisches Geschwindigkeitsmessgerät:
Das Gerät arbeitet mit Distanzmessungen und Beweisbildern und wird im Bußgeldverfahren bei Tempoverstößen eingesetzt. -
Gerade dieses Messgerät ist juristisch besonders sensibel:
Seit 2021 stehen Messwertabweichungen und die Frage der Standardisierung im Fokus von PTB und Gerichten. -
Ein Bescheid ist nicht automatisch unwirksam, aber oft prüfungsbedürftig:
Ob ein Einspruch gegen eine Leivtec XV3 Messung Aussicht auf Erfolg hat, hängt stark von Akte, Beweisbildern, Messsituation und gerichtlicher Einordnung ab.
Genau hier liegt die Besonderheit dieses Geräts. Das Leivtec XV3 war lange Zeit als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Spätestens seit den PTB-Veröffentlichungen aus dem Jahr 2021 und mehreren obergerichtlichen Entscheidungen wird das Gerät im Verkehrsrecht jedoch besonders kritisch betrachtet. Für Betroffene bedeutet das: Ein Bußgeldbescheid nach einer Leivtec XV3 Messung sollte nicht vorschnell akzeptiert werden.
Der folgende Ratgeber erklärt verständlich, wie das Leivtec XV3 Messgerät technisch arbeitet, warum die Geschwindigkeitsmessung mit diesem Blitzer im Verkehrsrecht so umstritten ist, welche Messfehler und Verteidigungsansätze in Betracht kommen und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann. Tabellen, Checklisten und Übersichten sorgen für einen schnellen Überblick und echten Mehrwert.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Leivtec XV3 überhaupt?
- Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Leivtec XV3?
- Warum ist das Leivtec XV3 im Verkehrsrecht so relevant?
- Tabelle: Technische Kurzübersicht zum Leivtec XV3 Messgerät
- Welche Zweifel an Leivtec XV3 Messungen wurden bekannt?
- Ist das Leivtec XV3 noch ein standardisiertes Messverfahren?
- Tabelle: Wichtige rechtliche Leitlinien zu Leivtec XV3
- Welche Messfehler und Angriffspunkte kommen bei Leivtec XV3 in Betracht?
- Tabelle: Typische Verteidigungsansätze bei einer Leivtec XV3 Messung
- Welche Unterlagen sollten bei einem Bußgeldbescheid geprüft werden?
- Tabelle: Checkliste für die Aktenprüfung
- Was bedeutet der Toleranzabzug bei Leivtec XV3?
- Wann kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen?
- Checkliste: So verhalten Sie sich nach einer Leivtec XV3 Messung
- Fazit
- FAQ
Was ist das Leivtec XV3 überhaupt?
Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein mobiles Geschwindigkeitsüberwachungsgerät. Es wurde für die amtliche Verkehrsüberwachung entwickelt und kam in vielen Bundesländern und Kommunen zur Messung von Geschwindigkeitsverstößen zum Einsatz. Im Unterschied zu klassischen stationären Blitzern wird das Gerät flexibel an unterschiedlichen Messstellen verwendet.
Für Betroffene ist wichtig: Die Sanktion im Bußgeldverfahren hängt nicht davon ab, dass mit einem Leivtec XV3 gemessen wurde, sondern davon, ob die gemessene Geschwindigkeit verwertbar nachgewiesen werden kann. Genau an diesem Punkt spielt das Leivtec XV3 im Verkehrsrecht eine besondere Rolle.
Merksatz
Beim Leivtec XV3 Blitzer geht es im Verfahren oft nicht nur um die Frage, ob Sie zu schnell waren, sondern vor allem darum, ob die konkrete Messung technisch und rechtlich belastbar ist.
Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Leivtec XV3?
Die Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessung arbeitet laseroptisch. Vereinfacht gesagt ermittelt das Gerät über eine Reihe von Distanzmessungen die Veränderung der Entfernung zum ankommenden Fahrzeug und berechnet daraus die Geschwindigkeit. Zusätzlich werden Beweisbilder gespeichert, die im Bußgeldverfahren eine erhebliche Rolle spielen.
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Zum Blitzer-Check
Praktisch wichtig ist dabei, dass beim Leivtec XV3 Messgerät nicht nur ein Endfoto, sondern die Bilddokumentation des Messvorgangs eine Rolle spielt. In der juristischen Auseinandersetzung tauchen deshalb häufig Begriffe wie Messung-Start-Bild, Messung-Ende-Bild, Messfeldrahmen und Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug auf. Gerade diese Punkte können für die Verwertbarkeit entscheidend sein.
So läuft die Messung vereinfacht ab
- Das Leivtec XV3 erfasst ein herannahendes Fahrzeug im Messbereich.
- Es misst fortlaufend Entfernungsänderungen.
- Aus der Weg-Zeit-Änderung wird die Geschwindigkeit berechnet.
- Zur Dokumentation werden Beweisbilder und Messdaten gespeichert.
- Im Bußgeldverfahren wird daraus der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung abgeleitet.
Warum ist das Leivtec XV3 im Verkehrsrecht so relevant?
Viele andere Blitzer spielen im Verfahren vor allem dann eine Rolle, wenn es um Bedienfehler, Eichung oder Fahreridentifizierung geht. Beim Leivtec XV3 kommt noch etwas hinzu: Seit 2021 ist die grundsätzliche Zuverlässigkeit des Messsystems selbst Gegenstand intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen.
Für die Verteidigung im Verkehrsrecht ist das besonders wichtig. Denn wenn ein Gericht bei einem Gerät nicht mehr ohne weiteres von einem standardisierten Messverfahren ausgeht, reicht im Prozess häufig nicht mehr die bloße Mitteilung von Messwert, Toleranzabzug und Gerätetyp. Dann kann eine vertiefte Prüfung der konkreten Messung erforderlich werden.
Praxis-Hinweis
Bei einer Leivtec XV3 Messung lohnt es sich oft genauer hinzuschauen, weil technische Besonderheiten und die aktuelle Rechtsprechung die Erfolgsaussichten eines Einspruchs spürbar beeinflussen können.
Tabelle: Technische Kurzübersicht zum Leivtec XV3 Messgerät
| Merkmal | Einordnung | Bedeutung im Verfahren |
|---|---|---|
| Gerätetyp | mobiles Geschwindigkeitsüberwachungsgerät | wird in Bußgeldverfahren als Messsystem benannt |
| Messprinzip | laseroptische Distanz- bzw. Weg-Zeit-Messung | technische Grundlage der Geschwindigkeitsberechnung |
| Beweissicherung | Messung-Start-Bild und Messung-Ende-Bild | entscheidend für Zuordnung und Plausibilitätsprüfung |
| Einsatzart | flexibel an wechselnden Messstellen | Messaufbau und Bedienung müssen sauber dokumentiert sein |
| Juristische Besonderheit | umstrittene Zuverlässigkeit seit 2021 | macht eine Einzelfallprüfung oft besonders interessant |
Welche Zweifel an Leivtec XV3 Messungen wurden bekannt?
Die jurische Brisanz des Leivtec XV3 hängt maßgeblich mit den Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zusammen. Dort wurde bestätigt, dass es bei diesem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät unter speziellen Bedingungen zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann. Das war der entscheidende Auslöser dafür, dass Gerichte und Verteidigung die Verwertbarkeit dieser Messungen neu bewerten mussten.
Besonders wichtig ist dabei: Es geht nicht um die pauschale Behauptung, jede Leivtec XV3 Messung sei falsch. Entscheidend ist vielmehr, dass die frühere Selbstverständlichkeit, auf die Richtigkeit des Messergebnisses ohne vertiefte Prüfung zu vertrauen, erschüttert wurde. Genau deshalb ist die Messung mit diesem Gerät im Verkehrsrecht bis heute ein besonderer Prüfungsfall.
Wichtig
Die Kernfrage lautet bei Leivtec XV3 Messgeräten nicht mehr nur: „Ist das Gerät geeicht?“, sondern oft zusätzlich: „Bietet die konkrete Messung noch genügend Gewähr für ein verlässliches Ergebnis?“
Ist das Leivtec XV3 noch ein standardisiertes Messverfahren?
Genau diese Frage ist im Verkehrsrecht der zentrale Dreh- und Angelpunkt. Mehrere Obergerichte haben entschieden, dass bei Leivtec XV3 Messungen jedenfalls seit den PTB-Erkenntnissen 2021 nicht mehr ohne weiteres von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Beweisführung in Bußgeldverfahren.
Gleichzeitig ist wichtig, nicht zu verkürzen: Die Rechtslage war und ist nicht vollständig einheitlich. Einzelne Entscheidungen haben an der Standardisierung festgehalten. Für Betroffene bedeutet das: Es gibt kein pauschales Schema, aber sehr gute Gründe für eine sorgfältige Prüfung. Je nach Gericht, Aktenlage und konkreter Messsituation kann die Bewertung unterschiedlich ausfallen.
Kurz erklärt
Fehlt die Annahme eines standardisierten Messverfahrens, muss das Gericht oft genauer prüfen, ob die konkrete Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessung im Einzelfall tragfähig ist. Das kann die Verteidigung deutlich stärken.
Tabelle: Wichtige rechtliche Leitlinien zu Leivtec XV3
| Thema | Rechtliche Aussage | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| PTB 2021 | unzulässige Messwertabweichungen unter speziellen Bedingungen bestätigt | Grundlage für zahlreiche Angriffe gegen die Verwertbarkeit |
| OLG Celle | bei sämtlichen Leivtec XV3 Messungen derzeit kein vereinheitlichtes technisches Verfahren mehr | Gerichte können nicht mehr ohne weiteres vom Standardfall ausgehen |
| OLG Oldenburg | Leivtec XV3 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren angesehen | stärkt Einwände gegen bloße Routineverwertung |
| abweichende Rechtsprechung | einzelne Entscheidungen hielten zeitweise an der Standardisierung fest | zeigt: Es kommt weiterhin stark auf den Einzelfall an |
| Folge für Betroffene | keine automatische Aufhebung, aber erhöhte Prüfungsdichte | Einspruch und Akteneinsicht können besonders sinnvoll sein |
Welche Messfehler und Angriffspunkte kommen bei Leivtec XV3 in Betracht?
Bei einer Leivtec XV3 Messung lohnt es sich, mehrere Ebenen zu prüfen. Zunächst geht es um die Gerätesituation: Eichung, Softwarestand, ordnungsgemäßer Aufbau und Bedienung. Daneben spielt die konkrete Messung eine Rolle: Sind die Beweisbilder plausibel? Ist das Fahrzeug sauber zugeordnet? Gibt es Auffälligkeiten im Messung-Start-Bild oder im Messung-Ende-Bild? War die Messsituation übersichtlich?
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Hinzu kommen die speziellen Probleme, die das Leivtec XV3 überhaupt erst so brisant gemacht haben. Gerade deshalb ist es gefährlich, einen Bußgeldbescheid vorschnell als „normalen Blitzerfall“ zu behandeln. Im Verkehrsrecht kann die Verteidigung bei diesem Gerät oft deutlich technischer und detaillierter ansetzen als bei anderen Standardmessungen.
Typische Fragen in der Praxis
- War das Leivtec XV3 Messgerät am Tattag gültig geeicht?
- Wurde die Messung entsprechend der Bedienungsanleitung durchgeführt?
- Sind Messung-Start-Bild und Messung-Ende-Bild plausibel?
- Lässt sich das gemessene Fahrzeug sicher zuordnen?
- Ergeben sich aus Akte oder Beweisfotos Anzeichen für eine Fehlmessung?
- Ist wegen der aktuellen Rechtsprechung ein Sachverständigengutachten naheliegend?
Tabelle: Typische Verteidigungsansätze bei einer Leivtec XV3 Messung
| Prüfpunkt | Warum relevant? | Mögliche Folge |
|---|---|---|
| Eichung des Geräts | ohne gültige Eichung fehlt eine zentrale Grundlage der Verwertung | erhebliche Zweifel an der Messung |
| Messung-Start-Bild | relevant für Beginn der Messung und Fahrzeugzuordnung | Plausibilitäts- und Verwertungsprobleme |
| Messung-Ende-Bild | wichtig für das Ende der Messstrecke und den Zielbezug | Unklarheiten bei der Zuordnung des Vorwurfs |
| weiteres Fahrzeug im relevanten Bildbereich | kann die sichere Zuweisung des Messwertes erschweren | Angriff auf die Identität des gemessenen Fahrzeugs |
| Aufbau- und Bedienungsdokumentation | fehlerhafte Bedienung kann Messergebnis beeinflussen | Messung nicht ohne weiteres verwertbar |
| aktueller Stand der Rechtsprechung | entscheidet mit, ob das Gericht vertieft aufklären muss | höhere Erfolgschancen für Einwände und Beweisanträge |
Welche Unterlagen sollten bei einem Bußgeldbescheid geprüft werden?
Wer nach einer Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessung einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte nicht nur auf die Höhe der Geldbuße schauen. Viel wichtiger ist der Blick in die Akte. Dort kann sich zeigen, ob die Messung tragfähig dokumentiert ist oder ob sich bereits aus den Unterlagen konkrete Zweifel ergeben.
In der Praxis sind besonders wichtig: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, die Beweisbilder, eventuelle Zusatzunterlagen zur Auswertung sowie der genaue Tatvorwurf mit Toleranzabzug. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Dokumente ergibt sich, ob eine Verteidigung gegen den Bescheid sinnvoll erscheint.
Besonders wichtig
Bei einem Leivtec XV3 Bußgeldbescheid ist die Akte oft wertvoller als der Bescheid selbst. Viele Einwände lassen sich erst nach Sichtung der Messunterlagen seriös beurteilen.
Tabelle: Checkliste für die Aktenprüfung
| Unterlage | Warum prüfen? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Bußgeldbescheid | Fristen und Tatvorwurf | Tatzeit, Ort, Tempo, Höhe der Überschreitung |
| Messprotokoll | Aufbau und Bedienung nachvollziehen | Vollständigkeit, Besonderheiten, Abweichungen |
| Eichschein | formale Messvoraussetzung | gültige Eichung am Tattag |
| Beweisfotos | Fahrzeugzuordnung und Plausibilität | Messfeldrahmen, Kennzeichen, weiteres Fahrzeug, Bildqualität |
| Schulungsnachweise | korrekte Bedienung des Geräts | qualifizierte Einweisung des Personals |
| Messwert und Toleranzabzug | entscheidend für den konkreten Vorwurf | 3 km/h oder 3 % korrekt abgezogen? |
Was bedeutet der Toleranzabzug bei Leivtec XV3?
Auch bei einer Leivtec XV3 Messung wird nicht der reine Rohwert des Geräts zum Nachteil des Betroffenen angesetzt. In der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird ein Toleranzabzug vorgenommen. Regelmäßig gilt: bis 100 km/h 3 km/h, über 100 km/h 3 Prozent. Erst der so reduzierte Wert wird für den Bußgeldvorwurf zugrunde gelegt.
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Dieser Toleranzabzug ist wichtig, löst aber nicht jedes Problem. Gerade beim Leivtec XV3 geht die Diskussion im Verkehrsrecht über bloße Messtoleranzen hinaus. Wenn die grundsätzliche Zuverlässigkeit der konkreten Messung fraglich ist, reicht der pauschale Sicherheitsabschlag allein nicht zwingend aus, um alle Zweifel auszuräumen.
Praxis-Hinweis
Der Toleranzabzug schützt vor normalen Messungenauigkeiten. Er beantwortet aber nicht automatisch die Frage, ob eine konkrete Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessung wegen besonderer Auffälligkeiten überhaupt tragfähig ist.
Wann kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen?
Ein Einspruch gegen eine Leivtec XV3 Messung kann sich vor allem dann lohnen, wenn Fahrverbot, Punkte oder ein hohes Bußgeld im Raum stehen. Gleiches gilt, wenn berufliche Folgen drohen oder wenn die Akte bereits Anhaltspunkte für Messprobleme erkennen lässt. Je schwerer die Rechtsfolgen, desto eher lohnt sich eine technische und juristische Prüfung.
Besonders interessant ist ein Einspruch oft in folgenden Konstellationen:
- Die Messung erfolgte ausdrücklich mit Leivtec XV3.
- Es drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
- Die Beweisfotos wirken unklar oder zeigen mehrere Fahrzeuge.
- Der Toleranzabzug oder der vorgeworfene Wert erscheinen erklärungsbedürftig.
- Es soll ohne vertiefte Prüfung schlicht vom Standardfall ausgegangen werden.
- Die wirtschaftlichen oder beruflichen Folgen eines Fahrverbots wären erheblich.
Wichtig bleibt aber: Nicht jede Leivtec XV3 Messung ist automatisch unverwertbar. Es gibt keine pauschale Garantie auf Einstellung oder Freispruch. Der große Vorteil einer Prüfung liegt vielmehr darin, dass dieses Gerät im Verkehrsrecht erheblich mehr Angriffspotenzial bietet als viele klassische Standardfälle.
Checkliste: So verhalten Sie sich nach einer Leivtec XV3 Messung
Empfehlung für Betroffene
- Prüfen Sie zuerst, ob im Bescheid oder Anhörungsbogen tatsächlich Leivtec XV3 als Messgerät genannt ist.
- Beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.
- Schauen Sie nicht nur auf das Bußgeld, sondern auch auf Punkte und ein mögliches Fahrverbot.
- Lassen Sie die Messunterlagen, Beweisbilder und den Toleranzabzug prüfen.
- Unterschätzen Sie die aktuelle Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren nicht.
- Je höher die Folgen, desto eher lohnt sich eine gezielte rechtliche und technische Überprüfung.
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Fazit: Leivtec XV3 Messgeräte sind im Verkehrsrecht alles andere als ein Routinefall
Das Leivtec XV3 Messgerät ist im Verkehrsrecht deshalb so wichtig, weil hier Technik und Beweisrecht besonders eng zusammenlaufen. Zwar handelt es sich um ein amtlich eingesetztes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät, doch gerade dieses Messsystem ist seit den PTB-Erkenntnissen und mehreren OLG-Entscheidungen besonders angreifbar.
Wer mit einem Leivtec XV3 Blitzer gemessen wurde, sollte den Fall deshalb nicht wie einen gewöhnlichen Standardbescheid behandeln. Entscheidend sind die konkrete Messsituation, die Beweisbilder, die Aktenlage und die Frage, ob das Gericht die Messung ohne weitere Aufklärung überhaupt tragen kann. Gerade bei Punkten, Fahrverbot oder hoher Geldbuße kann sich eine vertiefte Prüfung deutlich auszahlen.
Häufig gestellte Fragen zu Leivtec XV3 Blitzer Messgeräten:
Das Leivtec XV3 ist ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät zur amtlichen Verkehrsüberwachung. Es ermittelt die Geschwindigkeit laseroptisch und dokumentiert den Messvorgang mit Beweisbildern.
Das Gerät misst fortlaufend die Distanz zu einem herannahenden Fahrzeug und berechnet aus der Veränderung über die Zeit die Geschwindigkeit. Zusätzlich werden Beweisbilder gespeichert, die für die Auswertung im Bußgeldverfahren wichtig sind.
Weil die PTB 2021 unzulässige Messwertabweichungen unter speziellen Bedingungen bestätigt hat und mehrere Obergerichte deshalb die Frage aufgeworfen haben, ob noch von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann.
Nein. Ein Bescheid wird nicht allein wegen des Gerätetyps automatisch aufgehoben. Gerade bei Leivtec XV3 lohnt sich aber häufig eine vertiefte Prüfung der Akte, der Beweisbilder und der konkreten Messumstände.
Regelmäßig werden bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h 3 km/h und bei höheren Geschwindigkeiten 3 Prozent vom Messwert abgezogen. Maßgeblich ist der nach dem Abzug verbleibende vorwerfbare Wert.
Vor allem dann, wenn Punkte, Fahrverbot, hohe Geldbuße oder berufliche Nachteile drohen. Auch unklare Beweisfotos, fragliche Dokumentation oder der besondere Streit um die Verwertbarkeit von Leivtec XV3 Messgeräten sprechen für eine Prüfung.
Quellen:
PTB - Stellungnahmen zu technischen Grundsatzfragen, PTB - Abschlussstand im Zusammenhang mit unzulässigen Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3, PTB - Aktualisierter Zwischenstand zu mutmaßlichen Messwertabweichungen beim Leivtec XV3, OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2021 - 2 Ss (Owi) 69/21, OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.08.2021 - 2 Ss (OWi) 199/21, OLG Schleswig, Beschluss vom 17.08.2021 - II OLG 26/21, PTB-Mitteilungen 2011 - Zulassung Geschwindigkeitsüberwachungsgerät XV3, PTB - Der Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsmessung, Ergänzung zur Gebrauchsanweisung Leivtec XV3 vom 14.12.2020*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG