70 km/h zu schnell innerorts: Umfassender Leitfaden für Bußgelder, Strafen und Ihre rechtlichen Optionen
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70 km/h zu schnell innerorts ist der schwerste dokumentierte Geschwindigkeitsverstoß: 700 € Bußgeld bei 61 – 70 km/h Überschreitung, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot (ab 71 km/h Überschreitung: 800 €). Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 120 km/h oder mehr innerhalb geschlossener Ortschaften droht in vielen Fällen zusätzlich ein Strafverfahren wegen verbotenen Rennens (§ 315d StGB) – mit Freiheitsstrafe und möglicher Einziehung des Fahrzeugs.
Dieser Ratgeber zeigt die rechtlichen Konsequenzen und die Verteidigungsstrategien bei Extremverstößen innerorts.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot – das sind die zwingenden Konsequenzen bei 70+ km/h zu schnell innerorts
- Etwa 60% aller Geschwindigkeitsmessungen weisen Fehler oder Verfahrensmängel auf – ein Einspruch lohnt sich oft
- Fahranfänger in der Probezeit riskieren zusätzlich Probezeitverlängerung, Aufbauseminar und bei Wiederholung den Führerscheinentzug
- Wiederholungstäter erhalten zusätzlich einen Monat Fahrverbot, bei vorsätzlicher Begehung kann sich das Bußgeld auf 1.600 Euro verdoppeln
- Die 2-Wochen-Einspruchsfrist ist absolut einzuhalten – danach wird der Bescheid rechtskräftig und das Fahrverbot beginnt
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Bußgeld für 70+ km/h zu schnell innerorts (2026)
Bei einer Überschreitung von 61 – 70 km/h: 700 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot. Bei Überschreitung über 70 km/h: 800 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot. Bei 50 km/h Tempolimit bedeutet das eine gemessene Geschwindigkeit von 120 – 125 km/h (nach Toleranzabzug).
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 50 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 70 € | – | – |
| 21 – 25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 180 € | 1 | ggf. Wiederhol. |
| 31 – 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden grundsätzlich 3 km/h bei Tempi bis 100 km/h bzw. 3 % bei Tempi über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich bereits auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.
Strafrechtliche Dimension nach § 315d StGB
Bei derart hohen Überschreitungen spricht eine starke Vermutung für den Tatbestand des „Einzelrasers":
- Tatbestand: Grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise mit der Absicht, höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen
- Strafrahmen Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre
- Bei konkreter Gefährdung: bis 5 Jahre
- Bei Todesfolge: bis 10 Jahre
- Nebenstrafen: Fahrerlaubnisentzug (§ 69 StGB), Fahrzeug-Einziehung (§ 315f StGB)
Folgen für den Führerschein
- Ordnungswidrigkeit: 3 Monate Fahrverbot
- Straftat: Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist (mindestens 6 Monate bis 5 Jahre, § 69a StGB) – Führerschein muss neu beantragt werden
- MPU: Fast immer erforderlich nach § 11 FeV
- Versicherung: Kfz-Haftpflicht kann Beiträge deutlich erhöhen
Verteidigungsstrategie
- Strafrechtliche Prüfung: Liegt Absicht vor? Ist § 315d überhaupt anwendbar?
- OWi-Verteidigung: Messung, Beschilderung, Fahreridentifikation
- Sachverständigengutachten bei Nachfahrmessungen oder Videomessungen
- Beweisverwertungsverbote: Rechtswidrig erlangte Videobeweise?
- Verhandlungsstrategie: Tatsacheneingeständnis vs. bestreitende Verteidigung
Kostenrisiko
- Bußgeld: 700 – 800 €
- Verfahrenskosten OWi: 28,50 €
- Bei Strafverfahren: Gerichts- und Staatsanwaltschaftskosten, Tagessatzbemessung
- Anwaltskosten (RVG): 800 – 2.500 € je nach Verfahrensaufwand
- Rechtsschutzversicherung: OWi-Kosten meist gedeckt; Strafverteidigung nur bei Zusatzvereinbarung
Besonderheit: Einzelraser-Tatbestand
Das BVerfG (Beschluss 1 BvR 1857/18) hat § 315d StGB als verfassungsgemäß bestätigt. Die zunehmende Rechtsprechung der OLGe zeigt, dass Einzelraser-Verfahren bei innerörtlichen Extremüberschreitungen konsequent eingeleitet werden.
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70 km/h oder mehr zu schnell innerorts ist nicht nur der teuerste Geschwindigkeitsverstoß im OWi-Recht, sondern häufig Einstieg in ein Strafverfahren nach § 315d StGB. 700 – 800 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot sind das Mindestszenario; im Strafverfahren drohen Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrzeug-Einziehung. Ein spezialisierter Fachanwalt ist in dieser Konstellation unverzichtbar. Rechtsschutzversicherung deckt OWi-Kosten; Strafverteidigung erfordert ggf. eine Zusatzvereinbarung. Die kostenlose Ersteinschätzung über bussgeldcheck.org klärt Ihre Verteidigungschancen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet 70 km/h zu schnell innerorts?
Bei 61 – 70 km/h Überschreitung: 700 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Bei über 70 km/h Überschreitung: 800 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Droht ein Strafverfahren?
Bei derart hoher Überschreitung innerorts oft ja – nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB („Einzelraser"). Strafrahmen: bis 2 Jahre Freiheitsstrafe, bei Gefährdung bis 5 Jahre, bei Todesfolge bis 10 Jahre.
Kann mein Fahrzeug eingezogen werden?
Ja, nach § 315f StGB. Bei Rennen im Sinne von § 315d kann das Fahrzeug vom Gericht eingezogen werden – auch wenn es Ihr Eigentum ist.
Was passiert mit dem Führerschein?
Im OWi-Verfahren: 3 Monate Fahrverbot. Im Strafverfahren: Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten (§ 69a StGB) und zwingende Neuerteilung nach Sperrfrist.
Muss ich zur MPU?
Ja, fast immer. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 11 FeV eine MPU anordnen; bei Entzug im Strafverfahren ist sie meistens Voraussetzung für die Neuerteilung.
Quellen:
70 km/h zu schnell innerorts: Umfassender Leitfaden für Bußgelder, Strafen und Ihre rechtlichen Optionen*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG