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Außerorts zu schnell: Vollständiger Leitfaden zu Bußgeldern, Punkten und Ihren Rechten

Prüfen Sie kostenlos Ihre Chancen bei einem Einspruch gegen Bußgeldbescheid und erfahren Sie Ihre Möglichkeiten gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot.

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 2026-04-28
Außerorts zu schnell: Vollständiger Leitfaden zu Bußgeldern, Punkten und Ihren Rechten
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Wer außerorts zu schnell fährt, erwartet nach dem Bußgeldkatalog 2026 zwar etwas mildere Sanktionen als innerorts – doch bei hohen Überschreitungen werden die Strafen empfindlich. Außerorts gilt nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO für PKW eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h; Punkte in Flensburg gibt es ab 21 km/h Überschreitung, ein Fahrverbot ab 41 km/h.

Dieser Ratgeber bietet einen kompletten Überblick über die Bußgeldstufen auf Landstraßen und auf der Autobahn (soweit Tempolimits gelten), die Toleranzabzüge der gängigen Messverfahren sowie die häufigsten Einspruchsansätze.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Außerorts gelten 100 km/h für Pkw – Fahrverbote drohen ab 41 km/h Überschreitung (automatisch) oder bereits ab 26 km/h bei Wiederholungstätern
  • Toleranzabzug beträgt 3 km/h bis 100 km/h – bei höheren Geschwindigkeiten 3%, Zwischenwerte werden seit 2025 zugunsten des Fahrers aufgerundet
  • Punkte in Flensburg ab 21 km/h zu schnell – 1 Punkt bis 40 km/h, 2 Punkte ab 41 km/h außerorts, Führerscheinentzug bei 8 Punkten
  • Wiederholungstäter-Regel verschärft – zwei Verstöße über 26 km/h innerhalb eines Jahres führen automatisch zum Fahrverbot
  • Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen – professionelle Beratung kann sich bei Verstößen ab 16 km/h lohnen, besonders bei Mess- oder Verfahrensfehlern
Option 1

Einspruch selbst einlegen

Eigenständig und direkt

  • 1 Beweismittel bei der Behörde selbst anfordern
  • 2 Tatvorwurf selbst auf Plausibilität, Verfahrens- und Formfehler überprüfen
  • 3 Die Beweismittel selbst auf technische Fehler beim Messvorgang untersuchen
  • 4 Kommunikation mit der Behörde und Versicherung selbst übernehmen
Option 2

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Erfolgschancen kostenlos erfahren!

  • 1 Unterlagen einfach online einreichen und prüfen lassen
  • 2 Wir überprüfen den Tatvorwurf und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und Ihre Versicherung
  • 3 Einspruch durch unsere erfahrenen Anwälte einlegen lassen
  • 4 Wir übernehmen das gesamte Verfahren für Sie

Rechtsanwalt Kay Stolle
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Über 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht Kostenlose Ersteinschätzung »

Außerorts zu schnell: Rechtliche Grundlage

Außerorts gilt nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO:

  • PKW bis 3,5 t: 100 km/h
  • LKW über 3,5 t und Busse: 80 km/h (Gespann: 60 km/h)
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Gurt: 60 km/h
  • Gespanne (PKW+Anhänger): 80 km/h, mit 100-Plakette 100 km/h (Autobahn)

Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (2026)

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 – 15 km/h40 €
16 – 20 km/h60 €
21 – 25 km/h100 €1
26 – 30 km/h150 €1ggf. Wiederhol.
31 – 40 km/h200 €1ggf. Wiederhol.
41 – 50 km/h320 €21 Monat
51 – 60 km/h480 €21 Monat
61 – 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden grundsätzlich 3 km/h bei Tempi bis 100 km/h bzw. 3 % bei Tempi über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich bereits auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.

Vergleich innerorts vs. außerorts

Der Bußgeldkatalog sanktioniert innerorts deutlich härter:

  • 21 km/h zu schnell: innerorts 115 €, außerorts 100 €
  • 31 km/h zu schnell: innerorts 260 € + 1 Monat FV, außerorts 200 € ohne FV
  • Fahrverbot ab: innerorts 31 km/h, außerorts 41 km/h

Besondere Regelungen auf Landstraßen

  • Richtgeschwindigkeit: gilt nur auf Autobahnen (§ 1 AutobahnRiGeV), nicht auf Landstraßen
  • Überholverbot durch Zeichen 276 (PKW) oder 277 (LKW): gesonderte Sanktionen
  • Baumalleen: oft reduzierte Tempolimits (70 oder 80 km/h)
  • Kurven- und Bergabfahrten: oft lokale Begrenzungen, strenge Beschilderung

Messverfahren außerorts

  • Stationäre Anlagen an Unfallschwerpunkten
  • Blitzeranhänger ("Enforcement Trailer") auf Autobahnen und Landstraßen
  • Mobile Geräte (Poliscan Speed, TraffiStar, eso ES 3.0)
  • Provida-Videomesswagen der Polizei

Einspruch bei Blitzung außerorts

Typische Angriffspunkte bei Einsprüchen:

  1. Messgerät nicht rechtzeitig geeicht
  2. Fahrer auf Lichtbild nicht eindeutig erkennbar
  3. Fehlerhafte Beschilderung (z. B. bei Tempolimit-Reduktion)
  4. Verstoß gegen Standardisierungs-Richtlinien (PTB)
  5. Verjährung (3 Monate, § 26 Abs. 3 StVG)

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Auch außerhalb geschlossener Ortschaften drohen empfindliche Sanktionen: Ab 21 km/h zu schnell kostet die Blitzung 100 € und 1 Punkt, ab 41 km/h kommt ein Fahrverbot hinzu. Bei sehr hohen Überschreitungen (über 70 km/h) werden 700 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot fällig – mit erheblichen Folgen für den beruflichen Alltag. Gleichzeitig sind Blitzermessungen auf Landstraßen häufig anfechtbar, da sie oft bei mobilen Einsätzen ohne standardisierte Geräteaufstellung erfolgen. Wer einen Bescheid erhält, sollte innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist eine kostenlose anwaltliche Prüfung einholen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Höchstgeschwindigkeit außerorts für PKW?

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO: 100 km/h für PKW bis 3,5 t. LKW über 3,5 t und Busse dürfen 80 km/h fahren, Gespanne ebenfalls 80 km/h.

Ab welchem Tempo droht außerorts ein Fahrverbot?

Ab 41 km/h Überschreitung drohen 2 Punkte, 320 € und 1 Monat Fahrverbot. Über 70 km/h sind es 3 Monate Fahrverbot.

Gibt es Unterschiede zwischen Landstraße und Autobahn bei Tempolimits?

Für Tempolimits gelten dieselben Bußgeldstufen. Unterschied: Auf der Autobahn gilt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h (nur Mithaftungsrelevanz), auf der Landstraße fest 100 km/h.

Welche Toleranz wird bei Blitzern außerorts abgezogen?

Bis 100 km/h: 3 km/h. Über 100 km/h: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. Bei Nachfahrmessungen bis zu 20 % Toleranz.

Was ist die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen ist keine rechtlich bindende Obergrenze – aber bei Unfällen oberhalb davon kann eine Mithaftung von mindestens 20 % angenommen werden (BGH VI ZR 174/91).

Quellen:

Außerorts zu schnell: Vollständiger Leitfaden zu Bußgeldern, Punkten und Ihren Rechten

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG