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Fußgänger auf dem Bürgersteig: Rechtliche Tipps für sicheren Verkehr

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 2026-04-28
Fußgänger auf dem Bürgersteig: Rechtliche Tipps für sicheren Verkehr
© Ki generiert von bussgeldcheck.org | Bürgersteig und Verkehrsrecht: Was Sie wissen müssen

Der Bürgersteig (amtlich: Gehweg) ist Fußgängerbereich – und gerade deshalb ein rechtlich sensibles Terrain. § 25 StVO verpflichtet Fußgänger zur Nutzung der Gehwege; gleichzeitig dürfen Autos, Fahrräder und E-Scooter dort grundsätzlich weder fahren noch parken. Bei Verstößen drohen Bußgelder und, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung, Punkte in Flensburg.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über alle Rechte und Pflichten rund um den Bürgersteig: Wer darf dort fahren? Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Und welche Konsequenzen drohen bei Missachtung?

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Was muss ich als Fußgänger auf dem Bürgersteig beachten?
    Als Fußgänger auf dem Bürgersteig müssen Sie sich an die Verkehrsregeln halten und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.
  • Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren?
    In der Regel ist das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Kinder unter 8 Jahren und Begleitpersonen von Kindern.
  • Was sagt das Verkehrsrecht zum Parken auf dem Bürgersteig?
    Das Parken auf dem Bürgersteig ist grundsätzlich nicht erlaubt, da der Bürgersteig für Fußgänger freigehalten werden muss.
Option 1

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Rechtsanwalt Kay Stolle
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
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Bürgersteig im Verkehrsrecht: Rechtliche Grundlagen

Der Gehweg ist ein baulich oder durch Markierung (meist Zeichen 239) abgegrenzter Bereich für Fußgänger. Rechtsgrundlage ist primär § 25 StVO (Fußgänger) sowie § 12 StVO (Halten und Parken). Er dient Fußgängern – einschließlich Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator – und stellt einen besonders geschützten Raum dar.

Wer darf den Bürgersteig nutzen?

  • Fußgänger: Grundsätzlich Pflicht zur Nutzung (§ 25 Abs. 1 StVO)
  • Kinder bis 8 Jahre: müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO)
  • Kinder 8 – 10 Jahre: dürfen Gehweg benutzen (Wahlrecht)
  • Begleitung: Erwachsene dürfen 8- bis 10-jährige Kinder auf dem Gehweg begleiten
  • Rollstühle, E-Rollstühle, Rollatoren: erlaubt

Parken auf dem Bürgersteig – erlaubt oder verboten?

Grundsatz: Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn das Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) dies ausdrücklich gestattet. Ohne Schild ist Parken auf dem Bürgersteig verboten. Zuwiderhandlungen werden nach Bußgeldkatalog 2026 so sanktioniert:

VerstoßBußgeldPunkte
Parken auf Gehweg55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
… länger als 1 Stunde70 €1

Rechte der Fußgänger auf dem Bürgersteig

  • Nutzung durch Fußgänger hat Priorität (§ 25 StVO)
  • Kinder dürfen mit dem Fahrrad fahren (bis 8 J. Pflicht, bis 10 J. Wahlrecht)
  • Rollstuhlfahrer haben gleiches Recht wie Fußgänger
  • Fußgänger dürfen bei fehlendem Gehweg den Fahrbahnrand nutzen (§ 25 Abs. 1 S. 3 StVO)

Radfahrer auf dem Bürgersteig

Radfahrer dürfen den Gehweg nur nutzen, wenn:

  • Zeichen 239 + „Radfahrer frei" (1022-10) aufgestellt ist
  • Die Geschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) beträgt
  • Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden

Unerlaubtes Radfahren auf dem Gehweg kostet 25 € (bis 100 € bei Behinderung/Gefährdung), 1 Punkt.

Bußgelder und Strafen bei weiteren Verstößen (2026)

VerstoßBußgeld
Rad auf Gehweg ohne Freigabe25 €
Gefährdung Fußgänger durch Rad55 €
E-Scooter auf Gehweg15 – 30 €
Fußgänger geht trotz Gehweg auf Fahrbahn5 €
Unfall durch Parken auf Gehweg100 € + Sachschaden

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Laut einer Studie des Sachverständigenbüros VUT sind bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Rechtsanwalt Kay Stolle prüfen – die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

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Der Bürgersteig ist Schutzraum der Fußgänger – und wer ihn widerrechtlich befährt oder zuparkt, zahlt schnell 55 – 100 €, gegebenenfalls plus Punkt. Besonders Kinder, Rollstuhlfahrer und Senioren sind auf freie Gehwege angewiesen. Radfahrer dürfen den Gehweg nur mit ausdrücklicher Freigabe und in Schrittgeschwindigkeit nutzen. Bei Bescheid lohnt die Prüfung: Oft sind Behinderungsmerkmale nicht nachgewiesen oder das betreffende Parken ohne Schild technisch nicht erkennbar. Die kostenlose Prüfung klärt Ihre Chancen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich auf dem Bürgersteig parken?

Nur, wenn das Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) dies ausdrücklich erlaubt. Ohne Schild ist Parken auf dem Gehweg verboten und wird mit 55 € bis 100 € plus ggf. 1 Punkt sanktioniert.

Dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren?

Kinder bis 8 Jahre müssen den Gehweg benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen (Wahlrecht). Ab 11 Jahren ist der Radweg bzw. die Fahrbahn Pflicht (§ 2 Abs. 5 StVO).

Was kostet das Radfahren auf dem Gehweg?

25 € bei reinem Gehwegradfahren, 30 € bei Behinderung, 55 € bei Gefährdung, 75 € bei Unfall. Hinzu kommt in jedem Fall 1 Punkt in Flensburg ab Gefährdung.

Darf der E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren?

Nein. E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder notfalls auf der Fahrbahn fahren (eKFV). Gehweg-Fahrt: 15 – 30 € Bußgeld.

Haftet der Grundstückseigentümer für Sturz auf dem Bürgersteig?

Häufig ja. Nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinden sind Grundstückseigentümer zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Stürzt ein Fußgänger, kann Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangt werden (§ 823 BGB i. V. m. örtlicher Satzung).

Quellen:

Fußgänger auf dem Bürgersteig: Rechtliche Tipps für sicheren Verkehr

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG