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Einbahnstraße im Verkehrsrecht: Alle Regeln, Bußgelder und Rechtsprechung 2026

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 2026-04-28
Einbahnstraße im Verkehrsrecht: Alle Regeln, Bußgelder und Rechtsprechung 2026
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Eine Einbahnstraße ist eine Straße, die nur in eine Richtung befahren werden darf (Zeichen 220 bzw. 267 bei Einfahrtverbot). Verstöße gegen das Einbahnstraßenrecht zählen zu den häufigsten innerörtlichen Delikten – und können nach Bußgeldkatalog 2026 schnell zu 20 bis 75 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen. Besonders gefährlich: das Ignorieren des Einfahrtverbots, das häufig zu Geisterfahrten und schweren Unfällen führt.

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Regelungen nach § 2 StVO, die Besonderheiten bei freigegebenen Radfahrern in Gegenrichtung und die neuesten BGH-Urteile zur Haftung bei Einbahnstraßenunfällen.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • BGH-Urteil 2023: Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist nur zum unmittelbaren Einparken und beim Rückwärtsausfahren aus Grundstücken erlaubt
  • Bußgelder 2026: Falschfahren kostet 25-70€, falsches Parken 15€, Radfahrer zahlen 20-35€
  • Parkregeln: In echten Einbahnstraßen darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden, aber nur in Fahrtrichtung
  • Radverkehr: Einbahnstraßen gelten grundsätzlich auch für Radfahrer, außer bei Zusatzzeichen "Radverkehr frei"
  • Haftung bei Unfällen: Falschfahrer tragen meist die volle Haftung, beim Rückwärtsfahren gelten besondere Regeln
Option 1

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Rechtsanwalt Kay Stolle
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
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Einbahnstraße im Verkehrsrecht: Rechtliche Grundlagen

Die Einbahnstraße wird durch zwei verschiedene Verkehrszeichen angeordnet:

  • Zeichen 220 (Einbahnstraße, blauer Pfeil nach rechts/links): Richtung anzeigend, zeigt dem Fahrer die zulässige Fahrtrichtung
  • Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt): an der Gegenseite der Einbahnstraße, signalisiert das Einfahrverbot

Die rechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 41 StVO.

Regeln für das Befahren einer Einbahnstraße

  1. Nur in der durch Zeichen 220 angezeigten Richtung fahren
  2. Rückwärtsfahren in der korrekten Richtung der Einbahnstraße ist zulässig (§ 9 Abs. 5 StVO, wenn gefahrlos)
  3. Parken ist in der Regel auf beiden Seiten erlaubt (sofern kein Verbot ausgeschildert)
  4. Radfahrer dürfen in beide Richtungen fahren, wenn Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angebracht ist

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Radfahrer in Gegenrichtung: Mit Zusatzschild „Radfahrer frei" dürfen Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren (§ 2 Abs. 4 StVO i. V. m. Zusatzzeichen 1000-32)
  • Einsatzfahrzeuge: Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr mit Sonderrechten (§ 35 StVO) dürfen die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren
  • Baustellen: Gelbe Markierung oder Verkehrszeichen können Einbahnstraße temporär umkehren
  • Anlieger frei: Zusatzschild erlaubt auch Lieferanten und Anwohner die Einfahrt

Bußgelder bei Verstößen gegen die Einbahnstraßenregel (2026)

VerstoßBußgeldPunkte
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren20 €
Einfahrtverbot (Zeichen 267) ignoriert50 €1
… mit Behinderung60 €1
… mit Gefährdung75 €1
… mit Unfallfolgeab 90 €1

BGH-Rechtsprechung zu Einbahnstraßenunfällen

Der BGH hat in mehreren Urteilen die Haftungsquote bei Einbahnstraßenunfällen konkretisiert:

  • BGH VI ZR 47/07: Fahrer in verkehrter Richtung haftet grundsätzlich überwiegend (i. d. R. 75 – 100 %)
  • BGH VI ZR 6/15: Anscheinsbeweis gegen Geisterfahrer in der Einbahnstraße bei frontalen Kollisionen
  • OLG Hamm I-9 U 73/16: Mitverschulden des korrekt Fahrenden möglich, wenn dieser fehlerhaft reagiert

Praktische Tipps für Verkehrsteilnehmer

  • Beschilderung aufmerksam lesen (Zeichen 220 vs. 267)
  • Bei Unsicherheit langsam fahren und ggf. umkehren (wenn gefahrlos möglich)
  • Radfahrer: Bei „Radfahrer frei"-Zusatz in Einbahnstraße Sichtkontakt mit Autofahrern suchen
  • Bei Blitzerkamera in Einbahnstraße Akteneinsicht prüfen
  • Dashcam-Aufnahmen zur Beweissicherung aktivieren (anlassbezogen)

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Laut einer Studie des Sachverständigenbüros VUT sind bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Rechtsanwalt Kay Stolle prüfen – die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

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Einbahnstraßen sind rechtlich klar geregelt, führen in der Praxis aber oft zu Missverständnissen – insbesondere an Nebenausfahrten und bei freigegebenem Gegenverkehr für Radfahrer. Ein Verstoß gegen das Einfahrtverbot kostet 50 € und einen Punkt, bei Unfall deutlich mehr. Die BGH-Rechtsprechung ist bei Geisterfahrten eindeutig: Die Hauptschuld trifft den Fahrer in falscher Richtung. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte die Beschilderung vor Ort mit Fotos dokumentieren und anwaltlich prüfen lassen – manchmal ist die Einfahrt durch unvollständige Beschilderung nicht als Einbahnstraße erkennbar. Unsere kostenlose Prüfung zeigt, ob sich der Einspruch lohnt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich in einer Einbahnstraße rückwärtsfahren?

Ja, in der erlaubten Fahrtrichtung dürfen Sie rückwärts fahren, sofern es gefahrlos möglich ist (§ 9 Abs. 5 StVO). Rückwärts gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist jedoch verboten.

Was kostet das Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung?

Bei Übertretung des Einfahrtverbots (Zeichen 267): 50 € und 1 Punkt. Bei Behinderung: 60 €, bei Gefährdung: 75 €, bei Unfall: ab 90 €.

Dürfen Radfahrer immer gegen die Einbahnstraße fahren?

Nein. Nur wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei" (1022-10) direkt unterhalb des Zeichens 267 angebracht ist. Ohne dieses Zeichen gilt das Einfahrverbot auch für Radfahrer.

Wer haftet beim Unfall in der Einbahnstraße?

Nach BGH-Rechtsprechung (z. B. VI ZR 47/07) trägt der Fahrer in verkehrter Richtung regelmäßig die Hauptschuld (75 – 100 %). Ein Mitverschulden des korrekt fahrenden kann bei unangemessener Reaktion in Betracht kommen.

Zählt das kurze Einfahren in eine Einbahnstraße schon als Verstoß?

Ja, sobald das Zeichen 267 passiert wird. Auch das kurze Wenden oder Einfahren zum Parken gilt als Verstoß und wird mit mindestens 50 € und 1 Punkt geahndet.

Quellen:

Einbahnstraße im Verkehrsrecht: Alle Regeln, Bußgelder und Rechtsprechung 2026

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG