Blitzer L 5015 Freiburg-Schallstadt, Richtung Breisach
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Wurden Sie auf der Landstraße L 5015 bei Freiburg im Breisgau geblitzt? Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen – ein Einspruch lohnt sich in bis zu 50 % aller Fälle.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Straße: Landstraße L 5015
  • Abschnitt: Freiburg-Schallstadt, Richtung Breisach – Tunibergstraße
  • Nächste Stadt: Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
  • Tempolimit: 70 km/h (Tempolimit 70)
  • Kameratyp: Seitenradar – POLISCAN SPEED S1
  • Messrichtung: südwärts
  • In Betrieb seit: 2018
  • Ab 1 km/h zu schnell: 40 € Bußgeld
  • Zuständig: Polizei Freiburg

1. Standort & Steckbrief

Der Seitenradar befindet sich auf der Landstraße L 5015 im Abschnitt Freiburg-Schallstadt, Richtung Breisach im Bundesland Baden-Württemberg, nahe Freiburg im Breisgau. Genauer Standort: Tunibergstraße.

Das zulässige Tempolimit beträgt 70 km/h (Tempolimit 70). Gemessen wird in Fahrtrichtung: südwärts. Der Blitzer misst rund um die Uhr, 7 Tage die Woche.

StraßeLandstraße L 5015
AbschnittFreiburg-Schallstadt, Richtung Breisach
ZusatzinfoTunibergstraße
Nächste StadtFreiburg im Breisgau
BundeslandBaden-Württemberg (BW)
Tempolimit70 km/h
ZonentypTempolimit 70
KameratypSeitenradar
KameramodellPOLISCAN SPEED S1 (Vitronic)
Messrichtungsüdwärts
Fahrspuren1
In Betrieb seit2018
Betriebszeiten24/7
Unfallschwerpunkt❌ Nein
Baustelle❌ Nein
Lärmschutz❌ Nein
Zuständige BehördePolizei Freiburg
Bußgeldbescheid vonBußgeldbehörde Breisgau-Hochschwarzwald
GPS-Koordinaten47.929, 7.766

Karte: Blitzerstandort L 5015

2. Bußgeld-Tabelle: 70 km/h auf der L 5015

Wer auf der Landstraße L 5015 das Tempolimit von 70 km/h überschreitet, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen (Bußgeldkatalog 2025, außerorts):

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h zu schnell 40 € – –
11–15 km/h zu schnell 60 € – –
16–20 km/h zu schnell 100 € – –
21–25 km/h zu schnell 150 € 1 Pkt. –
26–30 km/h zu schnell 200 € 1 Pkt. 1 Monat
31–40 km/h zu schnell 320 € 2 Pkt. 1 Monat
41–50 km/h zu schnell 480 € 2 Pkt. 1 Monat
51–60 km/h zu schnell 600 € 2 Pkt. 2 Monate
61–70 km/h zu schnell 700 € 2 Pkt. 3 Monate
über 70 km/h zu schnell 800 € 2 Pkt. 3 Monate

ℹ️ Hinweise zur Bußgeldtabelle

  • Toleranzabzug: I. d. R. 3 km/h bis 100 km/h, 3 % darüber.
  • Wiederholung: Beim gleichen Verstoß innerhalb von 12 Monaten erhöht sich das Bußgeld.
  • Führerschein auf Probe: Bereits ab 1 km/h drohen Punkte und Probezeitverlängerung.
  • Lkw über 3,5 t haben teils niedrigere Höchstgeschwindigkeiten – Bußgelder können höher ausfallen.

3. Kamera & Messtechnik an diesem Standort

An diesem Standort ist ein Seitenradar im Einsatz. Das Gerät POLISCAN SPEED S1 (Vitronic) misst seitlich und ist oft schwerer erkennbar als klassische Blitzerkästen. Seitenradare können mehrere Fahrspuren gleichzeitig erfassen.

Alle zugelassenen Messgeräte müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und regelmäßig geeicht werden. Eine abgelaufene Eichung ist ein häufiger Einspruchsgrund.

4. Geblitzt auf der L 5015 – Was jetzt tun?

Nach einem Blitzerfoto erhalten Sie den Bußgeldbescheid innerhalb von 4–8 Wochen per Post von: Bußgeldbehörde Breisgau-Hochschwarzwald.

  1. Ruhe bewahren – nicht sofort zahlen: Tatzeit, Ort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten sorgfältig prüfen.
  2. Einspruchsfrist notieren: 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids. Danach ist er rechtskräftig.
  3. Messprotokoll anfordern: Über einen Anwalt können Sie Akteneinsicht und Messprotokoll (Eichschein, Rohmessdaten) anfordern.
  4. Messung prüfen lassen: Bei stationären Blitzern gibt es spezifische Fehlerquellen, die zur Einstellung führen können.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Beweislage und Höhe des Bußgelds.

⚠️ Wichtig: Diese Fehler kommen häufig vor

  • Abgelaufener Eichschein der Kamera
  • Fehlende oder fehlerhafte Messprotokoll-Dokumentation
  • Falscher Toleranzabzug im Bescheid
  • Falsche Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid (falsche Tatzeit, falscher Ort)
  • Verjährung (Frist 6 Monate ab Tatdatum)
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5. Einspruch nach Blitz auf der L 5015 – So gehen Sie vor

Laut Statistik werden rund 30–50 % aller Einsprüche zumindest teilweise zugunsten des Betroffenen entschieden, wenn ein Verkehrsrechtsanwalt die Akten geprüft hat.

✅ Häufigste Einspruchsgründe beim Seitenradar

  • Fehlerhafte Fahrzeugidentifikation bei Mehrspurigkeit
  • Zuordnungsfehler Fahrzeug–Fahrstreifen
  • Falsche Toleranzabzüge im Bußgeldbescheid
  • Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid
  • Verjährung (6 Monate ab Tatdatum)

So legen Sie Einspruch ein

  1. Bescheid erhalten → Zustelldatum notieren (Frist: 2 Wochen)
  2. Einspruch schriftlich an die ausstellende Behörde – kein Grund nötig
  3. Akteneinsicht über Anwalt anfordern (Messprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten)
  4. Technisches Gutachten einholen (bei Fahrverbot oder hohen Bußgeldern)
  5. Einigung mit Behörde anstreben oder vor Gericht verhandeln
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6. Unterschied: Innerorts vs. Außerorts

Außerorts-Bußgelder beginnen bei gleicher prozentualer Überschreitung höher als innerorts – wegen der höheren Ausgangsgeschwindigkeit und damit größerem Gefahrenpotenzial.

ÜberschreitungInnerorts (50 km/h)Außerorts (70 km/h)
1–10 km/h30 €40 €
21–25 km/h115 € · 1 Pkt.150 € · 1 Pkt.
31–40 km/h260 € · 2 Pkt. · 1 Mo. FV320 € · 2 Pkt. · 1 Mo. FV
51–60 km/h560 € · 2 Pkt. · 2 Mo. FV600 € · 2 Pkt. · 2 Mo. FV
über 70 km/h800 € · 2 Pkt. · 3 Mo. FV800 € · 2 Pkt. · 3 Mo. FV

7. Tipps für Fahrer auf der L 5015

🟢 Praktische Tipps für diesen Streckenabschnitt

  • Tempolimit 70 km/h konsequent einhalten – der Blitzer misst 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche.
  • Nutzen Sie eine Navigations-App (z. B. Google Maps, Waze, Blitzer.de), die Blitzerstandorte anzeigt.
  • Tempomat oder Geschwindigkeitsassistent (ISA) einsetzen, um unbewusstes Beschleunigen zu vermeiden.

8. Häufige Fragen zum Blitzer L 5015, Freiburg im Breisgau

In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von 4–8 Wochen per Post. Absender: Bußgeldbehörde Breisgau-Hochschwarzwald. Die 2-Wochen-Einspruchsfrist beginnt erst mit Zustellung des Bescheids, nicht mit dem Tattag.
Der Bußgeldbescheid geht zunächst an den Halter des Fahrzeugs. Ist der Halter nicht der Fahrer, kann ein Anhörungsbogen zugeschickt werden. Der Halter ist nicht zur Aussage verpflichtet.
Ja, das Tempolimit 70 km/h gilt für alle Fahrzeuge, sofern kein Zusatzschild bestimmte Fahrzeugtypen ausschließt.
Ab 31 km/h Überschreitung droht ein Fahrverbot von 1 Monat. Der Führerschein muss bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Für Berufskraftfahrer ist ein Einspruch besonders empfehlenswert.
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren gelöscht. Bei 4 Punkten: Ermahnung. Bei 6 Punkten: Verwarnung. Bei 8 Punkten: Führerscheinentzug.
Ja. Über Akteneinsicht kann geprüft werden, ob der Eichschein gültig war, das Messprotokoll vollständig ist und die Toleranzwerte korrekt abgezogen wurden. Bussgeldcheck.org vermittelt dafür einen spezialisierten Anwalt.

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG