Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle Ansbach
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Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle in Ansbach erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Behörde: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle (Landesbehörde)
  • Adresse: Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach
  • Telefon: 0981 9204-0
  • Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30 Uhr
  • Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
  • Bearbeitungszeit: ca. 28 Tage
  • Online-Einspruch: ✅ Ja
  • Zuständig für: Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen

1. Kontakt & Adresse

Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle ist in Ansbach die zuständige Landesbehörde für Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: Bayern landesweit.

📍 Postadresse
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
📞 Telefon
0981 9204-0
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
📠 Fax
0981 9204-399
NameBayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle
BehördentypLandesbehörde
BundeslandBayern (BY)
AdresseFeuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach
Telefon0981 9204-0
Fax0981 9204-399
E-Mailbussgeld@polizei.bayern.de
Websitewww.polizei.bayern.de
Zuständig fürÜbergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen
ZuständigkeitsbereichBayern landesweit
Online-Einspruch✅ Ja
Barrierefrei✅ Ja
Parkmöglichkeiten✅ Vorhanden
GPS-Koordinaten49.3074, 10.5738

2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

🕐 Öffnungszeiten Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle

Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30 Uhr

📞 Telefonzeiten: Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr

Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).

3. Zuständigkeit & Aufgaben

Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle ist als Landesbehörde in Ansbach zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Bayern landesweit.

📋 Zuständig für folgende Verstöße

  • Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen

Als Landesbehörde führt die BayPVA unter anderem folgende Aufgaben durch:

✅ Typische Aufgaben dieser Behörde

  • Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
  • Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
  • Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
  • Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
  • Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
  • Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft

📝 Besonderer Hinweis

Für alle stationären Blitzer in Bayern zuständig

4. Einspruch beim BayPVA einlegen

Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.

💻 Online-Einspruch möglich!

Die BayPVA bietet die Möglichkeit, Einsprüche online einzureichen:

→ Zum Online-Portal: www.polizei.bayern.de/bussgeld/

Einspruch-Kontaktdaten

📬 Einspruch-Adresse
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach
✉️ Einspruch per E-Mail
📠 Einspruch per Fax
0981 9204-399

So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt

  1. Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
  2. Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
  3. Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach, per Fax an 0981 9204-399, oder per E-Mail an bussgeld@polizei.bayern.de. Ein Grund ist nicht erforderlich.
  4. Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
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5. Fristen & Bearbeitungszeiten

⏰ Wichtige Fristen im Überblick

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
  • Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
  • Bearbeitungszeit Einspruch: ca. 28 Tage
  • Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
  • Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden

Was passiert nach einem Einspruch?

Nach einem fristgerechten Einspruch hat die BayPVA mehrere Möglichkeiten:

📊 Mögliche Reaktionen der Behörde

  • Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
  • Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
  • Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
  • Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch

Bei der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einspruchs ca. 28 Tage. In dieser Zeit sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, solange das Verfahren läuft.

6. Anfahrt & Karte

Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle befindet sich in Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?

Sie haben Post von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.

  1. Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
  2. Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
  3. Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
  4. Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.

⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

  • Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
  • Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
  • Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
  • Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
  • Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
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8. Tipps für Betroffene

🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der BayPVA

  • Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
  • Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
  • Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung: https://www.polizei.bayern.de/bussgeld/
  • Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
  • Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.

🔶 Was Sie vermeiden sollten

  • Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
  • Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
  • Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
  • Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.

9. Häufige Fragen zur Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle

Die Adresse lautet: Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach. Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30 Uhr.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist absolut – nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Beim Einspruch ist kein Grund erforderlich.
Ja, ein Online-Einspruch ist möglich über: https://www.polizei.bayern.de/bussgeld/.
Wenn Sie weder zahlen noch Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der 14-Tage-Frist rechtskräftig. Die Behörde kann dann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, z. B. Kontopfändung, Erzwingungshaft oder Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Nein, als Fahrzeughalter sind Sie in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Wenn Sie den Fahrer nicht nennen, kann die Behörde versuchen, ihn durch andere Maßnahmen (z. B. Fahrtenbuch) zu ermitteln. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Ein Anhörungsbogen ist eine Aufforderung der BayPVA, sich zum Vorwurf zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, ihn auszufüllen. Wenn Sie Angaben machen, können diese jedoch gegen Sie verwendet werden. Im Zweifel: Anwalt konsultieren, bevor Sie antworten.

10. Weitere Bußgeldstellen in Bayern

Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern zuständig:

→ Alle Bußgeldstellen in Bayern ansehen


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG