Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle in Ansbach erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.
🔍 Bescheid kostenlos prüfen lassen »💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- Behörde: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle (Landesbehörde)
- Adresse: Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach
- Telefon: 0981 9204-0
- Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30 Uhr
- Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
- Bearbeitungszeit: ca. 28 Tage
- Online-Einspruch: ✅ Ja
- Zuständig für: Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen
1. Kontakt & Adresse
Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle ist in Ansbach die zuständige Landesbehörde für Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: Bayern landesweit.
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
| Name | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle |
| Behördentyp | Landesbehörde |
| Bundesland | Bayern (BY) |
| Adresse | Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach |
| Telefon | 0981 9204-0 |
| Fax | 0981 9204-399 |
| bussgeld@polizei.bayern.de | |
| Website | www.polizei.bayern.de |
| Zuständig für | Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen |
| Zuständigkeitsbereich | Bayern landesweit |
| Online-Einspruch | ✅ Ja |
| Barrierefrei | ✅ Ja |
| Parkmöglichkeiten | ✅ Vorhanden |
| GPS-Koordinaten | 49.3074, 10.5738 |
2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit
🕐 Öffnungszeiten Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle
Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30 Uhr
📞 Telefonzeiten: Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).
3. Zuständigkeit & Aufgaben
Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle ist als Landesbehörde in Ansbach zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Bayern landesweit.
📋 Zuständig für folgende Verstöße
- Übergeordnete Bußgeldbehörde für Blitzer auf bayerischen Autobahnen und Staatsstraßen
Als Landesbehörde führt die BayPVA unter anderem folgende Aufgaben durch:
✅ Typische Aufgaben dieser Behörde
- Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
- Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
- Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
- Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
- Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
- Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft
📝 Besonderer Hinweis
Für alle stationären Blitzer in Bayern zuständig
4. Einspruch beim BayPVA einlegen
Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.
💻 Online-Einspruch möglich!
Die BayPVA bietet die Möglichkeit, Einsprüche online einzureichen:
Einspruch-Kontaktdaten
So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt
- Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
- Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
- Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach, per Fax an 0981 9204-399, oder per E-Mail an bussgeld@polizei.bayern.de. Ein Grund ist nicht erforderlich.
- Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
- Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
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5. Fristen & Bearbeitungszeiten
⏰ Wichtige Fristen im Überblick
- Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
- Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
- Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
- Bearbeitungszeit Einspruch: ca. 28 Tage
- Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
- Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden
Was passiert nach einem Einspruch?
Nach einem fristgerechten Einspruch hat die BayPVA mehrere Möglichkeiten:
📊 Mögliche Reaktionen der Behörde
- Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
- Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
- Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
- Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch
Bei der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einspruchs ca. 28 Tage. In dieser Zeit sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, solange das Verfahren läuft.
6. Anfahrt & Karte
Die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle befindet sich in Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.
7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?
Sie haben Post von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.
- Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
- Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
- Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
- Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
- Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.
⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden
- Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
- Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
- Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
- Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
- Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
- Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
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8. Tipps für Betroffene
🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der BayPVA
- Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
- Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
- Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
- Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung: https://www.polizei.bayern.de/bussgeld/
- Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
- Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.
🔶 Was Sie vermeiden sollten
- Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
- Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
- Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
- Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.
9. Häufige Fragen zur Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Bußgeldstelle
10. Weitere Bußgeldstellen in Bayern
Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern zuständig:
*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG