Bußgeldstelle Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld Hamburg
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Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld in Hamburg erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Behörde: Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld (Landesbehörde)
  • Adresse: Billstraße 82, 20539 Hamburg
  • Telefon: 040 115
  • Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00 Uhr
  • Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
  • Online-Einspruch: ❌ Nein – schriftlich per Post/Fax
  • 📅 Achtung: Persönlicher Besuch nur nach Terminvereinbarung
  • Zuständig für: Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug

1. Kontakt & Adresse

Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld ist in Hamburg die zuständige Landesbehörde für Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: Hamburg gesamt.

📍 Postadresse
Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld
Billstraße 82
20539 Hamburg
📞 Telefon
📠 Fax
040 428 54-9999
🚆 ÖPNV-Anbindung
S Rothenburgsort
NameAmt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld
BehördentypLandesbehörde
BundeslandHamburg (HH)
AdresseBillstraße 82, 20539 Hamburg
Telefon040 115
Fax040 428 54-9999
E-Mailkraftfahrzeugbriefstelle@hamburg.de
Websitewww.hamburg.de/verkehr/
Zuständig fürFahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug
ZuständigkeitsbereichHamburg gesamt
Online-Einspruch❌ Nein
Barrierefrei✅ Ja
Parkmöglichkeiten✅ Vorhanden
ÖPNVS Rothenburgsort
GPS-Koordinaten53.5394, 10.0411

2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

🕐 Öffnungszeiten Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld

Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00 Uhr

📅 Nur nach Terminvereinbarung: Für persönliche Vorsprachen bei der KVB Hamburg ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Behörde vorab telefonisch oder per E-Mail.

Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).

3. Zuständigkeit & Aufgaben

Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld ist als Landesbehörde in Hamburg zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Hamburg gesamt.

📋 Zuständig für folgende Verstöße

  • Fahrerermittlung
  • Halterauskunft
  • Führerscheinentzug

Als Landesbehörde führt die KVB Hamburg unter anderem folgende Aufgaben durch:

✅ Typische Aufgaben dieser Behörde

  • Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
  • Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
  • Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
  • Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
  • Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
  • Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft

📝 Besonderer Hinweis

Fahrerermittlung bei Blitzerverstößen

4. Einspruch beim KVB Hamburg einlegen

Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.

📮 Einspruch schriftlich per Post oder Fax

Einspruch-Kontaktdaten

📬 Einspruch-Adresse
Amt für Verkehr, Billstraße 82, 20539 Hamburg

So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt

  1. Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
  2. Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
  3. Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an Amt für Verkehr, Billstraße 82, 20539 Hamburg. Ein Grund ist nicht erforderlich.
  4. Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
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5. Fristen & Bearbeitungszeiten

⏰ Wichtige Fristen im Überblick

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
  • Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
  • Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
  • Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden

Was passiert nach einem Einspruch?

Nach einem fristgerechten Einspruch hat die KVB Hamburg mehrere Möglichkeiten:

📊 Mögliche Reaktionen der Behörde

  • Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
  • Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
  • Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
  • Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch

6. Anfahrt & Karte

Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld befindet sich in Billstraße 82, 20539 Hamburg. ÖPNV-Anbindung: S Rothenburgsort. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?

Sie haben Post von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.

  1. Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
  2. Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
  3. Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
  4. Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.

⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

  • Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
  • Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
  • Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
  • Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
  • Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
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8. Tipps für Betroffene

🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der KVB Hamburg

  • Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
  • Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
  • Vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer vorab einen Termin.
  • Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
  • Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.

🔶 Was Sie vermeiden sollten

  • Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
  • Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
  • Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
  • Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.

9. Häufige Fragen zur Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld

Die Adresse lautet: Billstraße 82, 20539 Hamburg. Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00 Uhr.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist absolut – nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Beim Einspruch ist kein Grund erforderlich.
Aktuell ist kein Online-Einspruch verfügbar. Der Einspruch muss schriftlich per Post an Amt für Verkehr, Billstraße 82, 20539 Hamburg eingereicht werden.
Wenn Sie weder zahlen noch Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der 14-Tage-Frist rechtskräftig. Die Behörde kann dann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, z. B. Kontopfändung, Erzwingungshaft oder Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Nein, als Fahrzeughalter sind Sie in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Wenn Sie den Fahrer nicht nennen, kann die Behörde versuchen, ihn durch andere Maßnahmen (z. B. Fahrtenbuch) zu ermitteln. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Ein Anhörungsbogen ist eine Aufforderung der KVB Hamburg, sich zum Vorwurf zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, ihn auszufüllen. Wenn Sie Angaben machen, können diese jedoch gegen Sie verwendet werden. Im Zweifel: Anwalt konsultieren, bevor Sie antworten.

10. Weitere Bußgeldstellen in Hamburg

Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg zuständig:

→ Alle Bußgeldstellen in Hamburg ansehen


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG