Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld in Hamburg erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.
🔍 Bescheid kostenlos prüfen lassen »💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- Behörde: Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld (Landesbehörde)
- Adresse: Billstraße 82, 20539 Hamburg
- Telefon: 040 115
- Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00 Uhr
- Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
- Online-Einspruch: ❌ Nein – schriftlich per Post/Fax
- 📅 Achtung: Persönlicher Besuch nur nach Terminvereinbarung
- Zuständig für: Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug
1. Kontakt & Adresse
Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld ist in Hamburg die zuständige Landesbehörde für Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: Hamburg gesamt.
Billstraße 82
20539 Hamburg
| Name | Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld |
| Behördentyp | Landesbehörde |
| Bundesland | Hamburg (HH) |
| Adresse | Billstraße 82, 20539 Hamburg |
| Telefon | 040 115 |
| Fax | 040 428 54-9999 |
| kraftfahrzeugbriefstelle@hamburg.de | |
| Website | www.hamburg.de/verkehr/ |
| Zuständig für | Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug |
| Zuständigkeitsbereich | Hamburg gesamt |
| Online-Einspruch | ❌ Nein |
| Barrierefrei | ✅ Ja |
| Parkmöglichkeiten | ✅ Vorhanden |
| ÖPNV | S Rothenburgsort |
| GPS-Koordinaten | 53.5394, 10.0411 |
2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit
🕐 Öffnungszeiten Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld
Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00 Uhr
Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).
3. Zuständigkeit & Aufgaben
Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld ist als Landesbehörde in Hamburg zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Hamburg gesamt.
📋 Zuständig für folgende Verstöße
- Fahrerermittlung
- Halterauskunft
- Führerscheinentzug
Als Landesbehörde führt die KVB Hamburg unter anderem folgende Aufgaben durch:
✅ Typische Aufgaben dieser Behörde
- Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
- Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
- Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
- Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
- Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
- Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft
📝 Besonderer Hinweis
Fahrerermittlung bei Blitzerverstößen
4. Einspruch beim KVB Hamburg einlegen
Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.
📮 Einspruch schriftlich per Post oder FaxEinspruch-Kontaktdaten
So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt
- Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
- Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
- Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an Amt für Verkehr, Billstraße 82, 20539 Hamburg. Ein Grund ist nicht erforderlich.
- Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
- Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
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5. Fristen & Bearbeitungszeiten
⏰ Wichtige Fristen im Überblick
- Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
- Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
- Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
- Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
- Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden
Was passiert nach einem Einspruch?
Nach einem fristgerechten Einspruch hat die KVB Hamburg mehrere Möglichkeiten:
📊 Mögliche Reaktionen der Behörde
- Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
- Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
- Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
- Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch
6. Anfahrt & Karte
Die Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld befindet sich in Billstraße 82, 20539 Hamburg. ÖPNV-Anbindung: S Rothenburgsort. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.
7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?
Sie haben Post von der Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.
- Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
- Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
- Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
- Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
- Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.
⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden
- Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
- Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
- Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
- Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
- Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
- Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
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8. Tipps für Betroffene
🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der KVB Hamburg
- Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
- Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
- Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
- Vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer vorab einen Termin.
- Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
- Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.
🔶 Was Sie vermeiden sollten
- Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
- Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
- Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
- Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.
9. Häufige Fragen zur Amt für Verkehr Hamburg – Fahrzeugzulassung & Bußgeld
10. Weitere Bußgeldstellen in Hamburg
Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg zuständig:
*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG