Bußgeldstelle Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat München
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Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat in München erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Behörde: Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat (Landesbehörde)
  • Adresse: Ruppertstraße 19, 80466 München – Häberfeld-Haus
  • Telefon: 089 233-96000
  • Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:00–12:00 und 13:00–15:30, Mi 08:00–12:00, Fr 08:00–12:00 Uhr
  • Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
  • Bearbeitungszeit: ca. 21 Tage
  • Online-Einspruch: ✅ Ja
  • 📅 Achtung: Persönlicher Besuch nur nach Terminvereinbarung
  • Zuständig für: Alle Verkehrsordnungswidrigkeiten inkl. Geschwindigkeit und Parken

1. Kontakt & Adresse

Die Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat ist in München die zuständige Landesbehörde für Alle Verkehrsordnungswidrigkeiten inkl. Geschwindigkeit und Parken. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: München gesamt und Stadtrandgemeinden.

📍 Postadresse
Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19
80466 München
Häberfeld-Haus
📞 Telefon
089 233-96000
089 233-45300
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
📠 Fax
089 233-45399
✉️ E-Mail (Bußgeld)
NameBußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat
BehördentypLandesbehörde
BundeslandBayern (BY)
AdresseRuppertstraße 19, 80466 München
Gebäude / EingangHäberfeld-Haus
Telefon089 233-96000
Fax089 233-45399
E-Mailbussgeld@muenchen.de
Websitewww.muenchen.de/kvr
Zuständig fürAlle Verkehrsordnungswidrigkeiten inkl. Geschwindigkeit und Parken
ZuständigkeitsbereichMünchen gesamt und Stadtrandgemeinden
Online-Einspruch✅ Ja
Barrierefrei✅ Ja
Parkmöglichkeiten✅ Vorhanden
GPS-Koordinaten48.1253, 11.5563

2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

🕐 Öffnungszeiten Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat

Mo, Di, Do 08:00–12:00 und 13:00–15:30, Mi 08:00–12:00, Fr 08:00–12:00 Uhr

📞 Telefonzeiten: Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr

📅 Nur nach Terminvereinbarung: Für persönliche Vorsprachen bei der KVR München ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Behörde vorab telefonisch oder per E-Mail.

Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).

3. Zuständigkeit & Aufgaben

Die Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat ist als Landesbehörde in München zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich München gesamt und Stadtrandgemeinden.

📋 Zuständig für folgende Verstöße

  • Alle Verkehrsordnungswidrigkeiten inkl. Geschwindigkeit und Parken

Als Landesbehörde führt die KVR München unter anderem folgende Aufgaben durch:

✅ Typische Aufgaben dieser Behörde

  • Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
  • Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
  • Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
  • Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
  • Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
  • Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft

📝 Besonderer Hinweis

Zentrale Bußgeldstelle München mit Online-Service

4. Einspruch beim KVR München einlegen

Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.

💻 Online-Einspruch möglich!

Die KVR München bietet die Möglichkeit, Einsprüche online einzureichen:

→ Zum Online-Portal: www.muenchen.de/kvr/online

Einspruch-Kontaktdaten

📬 Einspruch-Adresse
KVR München, Ruppertstraße 19, 80466 München
✉️ Einspruch per E-Mail
📠 Einspruch per Fax
089 233-45399

So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt

  1. Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
  2. Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
  3. Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an KVR München, Ruppertstraße 19, 80466 München, per Fax an 089 233-45399, oder per E-Mail an bussgeld@muenchen.de. Ein Grund ist nicht erforderlich.
  4. Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
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5. Fristen & Bearbeitungszeiten

⏰ Wichtige Fristen im Überblick

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
  • Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
  • Bearbeitungszeit Einspruch: ca. 21 Tage
  • Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
  • Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden

Was passiert nach einem Einspruch?

Nach einem fristgerechten Einspruch hat die KVR München mehrere Möglichkeiten:

📊 Mögliche Reaktionen der Behörde

  • Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
  • Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
  • Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
  • Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch

Bei der Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einspruchs ca. 21 Tage. In dieser Zeit sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, solange das Verfahren läuft.

6. Anfahrt & Karte

Die Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat befindet sich in Ruppertstraße 19, 80466 München (Häberfeld-Haus). Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?

Sie haben Post von der Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.

  1. Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
  2. Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
  3. Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
  4. Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.

⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

  • Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
  • Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
  • Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
  • Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
  • Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
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8. Tipps für Betroffene

🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der KVR München

  • Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
  • Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
  • Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung: https://www.muenchen.de/kvr/online
  • Vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer vorab einen Termin.
  • Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
  • Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.

🔶 Was Sie vermeiden sollten

  • Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
  • Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
  • Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
  • Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.

9. Häufige Fragen zur Bußgeldstelle München – Kreisverwaltungsreferat

Die Adresse lautet: Ruppertstraße 19, 80466 München (Häberfeld-Haus). Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:00–12:00 und 13:00–15:30, Mi 08:00–12:00, Fr 08:00–12:00 Uhr.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist absolut – nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Beim Einspruch ist kein Grund erforderlich.
Ja, ein Online-Einspruch ist möglich über: https://www.muenchen.de/kvr/online.
Wenn Sie weder zahlen noch Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der 14-Tage-Frist rechtskräftig. Die Behörde kann dann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, z. B. Kontopfändung, Erzwingungshaft oder Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Nein, als Fahrzeughalter sind Sie in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Wenn Sie den Fahrer nicht nennen, kann die Behörde versuchen, ihn durch andere Maßnahmen (z. B. Fahrtenbuch) zu ermitteln. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Ein Anhörungsbogen ist eine Aufforderung der KVR München, sich zum Vorwurf zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, ihn auszufüllen. Wenn Sie Angaben machen, können diese jedoch gegen Sie verwendet werden. Im Zweifel: Anwalt konsultieren, bevor Sie antworten.

10. Weitere Bußgeldstellen in Bayern

Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern zuständig:

→ Alle Bußgeldstellen in Bayern ansehen


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG