Bußgeldstelle Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin Berlin
© KI generiert – bussgeldcheck.org | Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin, Berlin

Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin in Berlin erhalten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Fristen – und wie Sie sich gegen einen unberechtigten Bescheid erfolgreich wehren können.

🔍 Bescheid kostenlos prüfen lassen »

💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Behörde: Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin (Landesbehörde)
  • Adresse: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin – Dienstgebäude Tempelhof
  • Telefon: 030 4664-0
  • Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr
  • Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung
  • Bearbeitungszeit: ca. 28 Tage
  • Online-Einspruch: ✅ Ja
  • Zuständig für: Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, alle Verkehrsordnungswidrigkeiten

1. Kontakt & Adresse

Die Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin ist in Berlin die zuständige Landesbehörde für Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich umfasst: Berlin gesamt.

📍 Postadresse
Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
Dienstgebäude Tempelhof
📞 Telefon
030 4664-0
030 4664-771001
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
📠 Fax
030 4664-771009
✉️ E-Mail (Bußgeld)
🚆 ÖPNV-Anbindung
U6 Platz der Luftbrücke
NameBußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin
BehördentypLandesbehörde
BundeslandBerlin (BE)
AdressePlatz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
Gebäude / EingangDienstgebäude Tempelhof
Telefon030 4664-0
Fax030 4664-771009
E-Mailbussgeld@polizei.berlin.de
Websitewww.berlin.de/polizei
Zuständig fürGeschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, alle Verkehrsordnungswidrigkeiten
ZuständigkeitsbereichBerlin gesamt
Online-Einspruch✅ Ja
Barrierefrei✅ Ja
Parkmöglichkeiten✅ Vorhanden
ÖPNVU6 Platz der Luftbrücke
GPS-Koordinaten52.4837, 13.3875

2. Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

🕐 Öffnungszeiten Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin

Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr

📞 Telefonzeiten: Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr

Für schriftliche Einsprüche und Anfragen gilt: Beachten Sie bitte, dass die Einspruchsfrist von 14 Tagen unabhängig von den Öffnungszeiten läuft – der Einspruch zählt als fristgerecht, wenn er innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht (Posteingang oder Fax-Eingang entscheidend).

3. Zuständigkeit & Aufgaben

Die Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin ist als Landesbehörde in Berlin zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Berlin gesamt.

📋 Zuständig für folgende Verstöße

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • alle Verkehrsordnungswidrigkeiten

Als Landesbehörde führt die LKA Berlin Bußgeld unter anderem folgende Aufgaben durch:

✅ Typische Aufgaben dieser Behörde

  • Auswertung von Blitzerfotos und Messprotokollen
  • Versand von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
  • Bearbeitung von Einsprüchen und Widersprüchen
  • Fahrerermittlung bei unbekanntem Fahrer
  • Weiterleitung an Staatsanwaltschaft bei Straftaten
  • Verwaltung des Bußgeldverfahrens bis zur Rechtskraft

📝 Besonderer Hinweis

Zentrale Bußgeldstelle für das gesamte Bundesland Berlin

4. Einspruch beim LKA Berlin Bußgeld einlegen

Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht.

💻 Online-Einspruch möglich!

Die LKA Berlin Bußgeld bietet die Möglichkeit, Einsprüche online einzureichen:

→ Zum Online-Portal: service.berlin.de/bussgeld/

Einspruch-Kontaktdaten

📬 Einspruch-Adresse
Bußgeldstelle Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
✉️ Einspruch per E-Mail
📠 Einspruch per Fax
030 4664-771009

So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt

  1. Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen Tatzeit, Tatort, Kennzeichen und Fahrzeugdaten? Oft enthalten Bescheide formale Fehler, die zur Einstellung führen können.
  2. Einspruchsfrist notieren: Sie haben genau 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf ist der Bescheid rechtskräftig.
  3. Einspruch einlegen: Schriftlich per Post an Bußgeldstelle Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, per Fax an 030 4664-771009, oder per E-Mail an bussgeld@polizei.berlin.de. Ein Grund ist nicht erforderlich.
  4. Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt können Sie Einsicht in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten beantragen.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder weiter vorgehen – je nach Ergebnis der Akteneinsicht und Höhe des Bußgelds.
⚖️ Jetzt kostenlos Einspruch prüfen lassen
Unverbindlich · Antwort innerhalb 24h

5. Fristen & Bearbeitungszeiten

⏰ Wichtige Fristen im Überblick

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag (Ordnungswidrigkeit)
  • Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
  • Bearbeitungszeit Einspruch: ca. 28 Tage
  • Bescheid-Versand nach Tat: in der Regel 4–8 Wochen
  • Anhörungsbogen-Frist: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort, aber Schweigen kann als Fahreranerkennung gewertet werden

Was passiert nach einem Einspruch?

Nach einem fristgerechten Einspruch hat die LKA Berlin Bußgeld mehrere Möglichkeiten:

📊 Mögliche Reaktionen der Behörde

  • Einstellung des Verfahrens: Bei Fehlern im Bescheid oder fehlenden Beweisen
  • Bescheidabhilfe: Behörde korrigiert den Bescheid (z. B. Bußgeld reduziert)
  • Abgabe an Staatsanwaltschaft: Bei Straftaten oder wenn kein Einigungsweg gefunden wird
  • Weiterleitung ans Amtsgericht: Das Gericht entscheidet über den Einspruch

Bei der Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einspruchs ca. 28 Tage. In dieser Zeit sollten Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen, solange das Verfahren läuft.

6. Anfahrt & Karte

Die Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin befindet sich in Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (Dienstgebäude Tempelhof). ÖPNV-Anbindung: U6 Platz der Luftbrücke. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

7. Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt tun?

Sie haben Post von der Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin erhalten? Keine Panik – mit den richtigen Schritten können Sie reagieren.

  1. Nicht sofort zahlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Bescheid auf Fehler: Tatzeit, Tatort, Kennzeichen, Fahrzeugdaten.
  2. Zustelldatum notieren: Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung. Merken Sie sich dieses Datum.
  3. Kostenlose Ersteinschätzung holen: Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
  4. Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichschein, Kalibrierungsunterlagen und Foto können auf Fehler geprüft werden.
  5. Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch – je nach Erfolgsaussicht und Bußgeldhöhe.

⚠️ Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

  • Abgelaufener oder fehlender Eichschein des Messgeräts
  • Fehlende oder unvollständige Messprotokolle
  • Falscher Toleranzabzug (zu wenig abgezogen)
  • Unklare Fahrerfoto-Zuordnung
  • Formale Fehler: falscher Tatort, falsche Tatzeit, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
  • Verjährung: Wurde der Bescheid zu spät zugestellt?
🔍 Jetzt Bescheid kostenlos prüfen lassen
Kostenlose Ersteinschätzung – unverbindlich, innerhalb 24h

8. Tipps für Betroffene

🟢 Praktische Tipps für den Umgang mit der LKA Berlin Bußgeld

  • Kommunizieren Sie grundsätzlich schriftlich – per Post (mit Nachweis) oder Fax, nicht nur per Telefon.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, eigene Korrespondenz) sorgfältig auf.
  • Legen Sie bei Einsprüchen immer fristgerecht ein – auch wenn Sie noch keine vollständige Begründung haben.
  • Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung: https://service.berlin.de/bussgeld/
  • Der Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein – Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen.
  • Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen eines Einspruchs erheblich.

🔶 Was Sie vermeiden sollten

  • Nicht einfach zahlen ohne Prüfung – gerade bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.
  • Nicht die Einspruchsfrist verpassen – sie ist absolut.
  • Nicht telefonische Aussagen machen, die Sie belasten könnten.
  • Nicht den Anhörungsbogen ungeprüft unterschreiben.

9. Häufige Fragen zur Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin

Die Adresse lautet: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (Dienstgebäude Tempelhof). Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist absolut – nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Beim Einspruch ist kein Grund erforderlich.
Ja, ein Online-Einspruch ist möglich über: https://service.berlin.de/bussgeld/.
Wenn Sie weder zahlen noch Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der 14-Tage-Frist rechtskräftig. Die Behörde kann dann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, z. B. Kontopfändung, Erzwingungshaft oder Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Nein, als Fahrzeughalter sind Sie in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Wenn Sie den Fahrer nicht nennen, kann die Behörde versuchen, ihn durch andere Maßnahmen (z. B. Fahrtenbuch) zu ermitteln. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Ein Anhörungsbogen ist eine Aufforderung der LKA Berlin Bußgeld, sich zum Vorwurf zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, ihn auszufüllen. Wenn Sie Angaben machen, können diese jedoch gegen Sie verwendet werden. Im Zweifel: Anwalt konsultieren, bevor Sie antworten.

10. Weitere Bußgeldstellen in Berlin

Diese Behörden sind ebenfalls für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin zuständig:

→ Alle Bußgeldstellen in Berlin ansehen


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG