Linksschleicher in Italien sollen zahlen: Bis zu 160 Euro Bußgeld geplant
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💡 Das Wichtigste in Kürze
- Italienischer Entwurf will Mindesttempo 100 km/h auf linker Autobahnspur einführen.
- Vorgeschlagene Bußgelder liegen nach Berichten zwischen 40 und 160 Euro; Regelung noch nicht in Kraft.
- Für Deutschland gilt weiter das Rechtsfahrgebot; Urlauber sollten Beschilderung in Italien beachten.
Kurzfassung: Was die Änderung vorsieht
Die italienische Regierung hat in einem ersten Beschlussentwurf eine neue Regelung für Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen pro Richtung vorgeschlagen: Auf der ganz linken Spur (Überholspur) soll künftig eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Wer ohne triftigen Grund darunter fährt, müsste mit Bußgeldern rechnen; die vorgeschlagenen Sätze reichen in Berichten von 40 bis bis zu 160 Euro. Die Neuregelung ist Teil eines Entwurfs zum neuen Codice della Strada und muss noch parlamentarisch beraten werden.
Konkrete Inhalte des Entwurfs
Der Entwurf, der am 13. Oktober 2026 vom Ministerrat vorgelegt wurde, sieht die 100-km/h-Vorgabe explizit für Fahrbahnen vor, auf denen mehrere parallele Fahrreihen erlaubt sind. Ausnahmen sind genannt: bei dichtem Verkehr, Baustellen, starkem Regen oder Nebel sowie bei abweichender Beschilderung soll die Regel nicht gelten. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Formulierungen und Bußgeldhöhen noch ändern.
Wie hoch wären die Strafen?
Medienberichte nennen eine Spannweite für die Sanktionen: Im Entwurf sind gestaffelte Bußgelder vorgesehen, die je nach Schwere und Umständen zwischen 40 und 160 Euro liegen könnten. Einige Quellen betonen, dass der genaue Regelsatz und mögliche Verfahrensdetails erst bei Verabschiedung verbindlich werden. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer die Diskussion um den Entwurf weiter verfolgen.
Warum will Italien das ändern?
Ziel der Vorschrift ist laut Begründung die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Verkehrsflusses: Dauerhaftes Blockieren der Überholspur kann Stau, Nötigung und riskante Überholmanöver provozieren. Eine klare Mindestgeschwindigkeit soll solche „Linksschleicher“-Situationen präventiv reduzieren. Die Maßnahme steht im Rahmen einer umfassenderen Reform des Straßenverkehrsrechts.
Was bedeutet das für deutsche Autofahrer?
Deutsche Urlauber in Italien müssten die neue Regel beachten, sobald sie in Kraft tritt. In Deutschland gibt es keine generelle Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen; vielmehr gilt das Rechtsfahrgebot und das Verbot, den Verkehr durch unnötig langsames Fahren zu behindern. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder das Behinderungsverbot kann auch hier Bußgelder nach sich ziehen. Wichtige rechtliche Grundlagen in Deutschland finden Sie in der StVO und in der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Praxis-Tipps und weiterführende Informationen
Wer im Urlaub auf italienischen Autobahnen unterwegs ist, sollte auf die Beschilderung achten und Ausnahmesituationen (Wetter, Baustelle, Verkehrsdichte) berücksichtigen. Falls Sie Ihre Rechte oder mögliche Bußgelder prüfen möchten, können Sie vorab einen Blick auf einen passenden Bußgeldrechner für Autobahnverstöße werfen oder sich zu deutschen Regelungen zum Rechtsfahrgebot informieren. Weitere praktische Ratgeberseiten behandeln u. a. das Geschwindigkeitsrecht und Informationen zu Einspruchsmöglichkeiten. Externe Hintergrundberichte finden Sie z. B. bei AUTO BILD und bei italienischen Fachmedien wie Quattroruote oder Motori.it.
Kurzfazit
Die geplante Mindestgeschwindigkeit für die linke Spur in Italien ist ein präventiver Eingriff gegen störendes Links-Fahren; die Regeln sind noch nicht rechtskräftig. Wer in Italien unterwegs ist, sollte bis zur endgültigen Entscheidung die Entwicklungen verfolgen und sich an die lokale Beschilderung halten.
Quellen und weiterführende Links: Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Italien), Berichte von AUTO BILD, Quattroruote und Motori.it sowie die deutsche StVO und Bußgeldkatalog-Verordnung.