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Bußgeld droht: Welche Kennzeichnung Ganzjahresreifen im Winter dringend benötigen

Von: Saad Bouziane | Ai modified Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 05.11.2026, 17:00 Uhr
Bußgeld droht: Welche Kennzeichnung Ganzjahresreifen im Winter dringend benötigen AiAI generated
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💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Ganzjahresreifen gelten nur mit dem Alpine‑Symbol (3PMSF) als Winterreifen.
  • Bei winterlichen Verhältnissen drohen mindestens 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
  • Bei Bußgeldbescheid Fristen beachten und ggf. Einspruch prüfen.

Kurzfassung

Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Reifen in Deutschland bestimmte Anforderungen erfüllen. Ganzjahresreifen gelten nur dann als zulässige Winterbereifung, wenn sie das Alpine‑Symbol (3PMSF) tragen. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne geeignete Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Welche Kennzeichnungen gibt es?

Auf Reifen finden Sie verschiedene Kennzeichen. Wichtige Zeichen für den Wintergebrauch sind:

  • 3PMSF / Alpine‑Symbol: Dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke – belegt, dass der Reifen wintertaugliche Leistungen in einem standardisierten Test erreicht hat.
  • M+S (Matsch und Schnee): Ältere Kennzeichnung, die allein seit Herbst 2024 nicht mehr ausreicht, um als Winterreifen zu gelten.

Mehr zu den Symbolen und ihrer Bedeutung erläutert der ADAC ausführlich. (Quelle: ADAC)

Warum ist das Alpine‑Symbol wichtig?

Das Alpine‑Symbol (auch 3PMSF genannt) bedeutet, dass der Reifen nach definierten Prüfstandards ausreichende Traktion im Schnee bietet. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die bloße M+S‑Kennzeichnung nicht mehr aus; die Rechtsgrundlage zur situativen Winterreifenpflicht ist § 2 Abs. 3a der StVO, ergänzend regelt die StVZO die technischen Anforderungen.

Die Bundesregierung informiert über die geltenden Regelungen und Ausnahmen. (Quelle: Bundesministerium für Verkehr)

Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Winterbereifung (also ohne Alpine‑Symbol) fährt, kann nach dem Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Übliche Regelsätze sind:

  • Fahrer: ab 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg;
  • bei Behinderung anderer: höhere Sätze (z. B. 80 Euro);
  • Fahrzeughalter: in der Regel separate Tagessätze (häufig 75 Euro und 1 Punkt).

Die Höhe und Stufung der Bußgelder ist in der Bußgeldkatalog‑Verordnung (BKatV) dokumentiert. (Quelle: BKatV / gesetze-im-internet.de)

Praktische Hinweise für Autofahrer

- Prüfen Sie Ihre Reifenaufdrucke: Suchen Sie nach dem Alpine‑Symbol (Berg mit Schneeflocke) und der DOT‑Nummer (Produktionswoche/-jahr).
- Achten Sie auf ausreichende Profiltiefe: Für Winterverhältnisse werden mindestens 4 mm empfohlen, gesetzlich mindestens 1,6 mm.
- Bei Unsicherheit: Lassen Sie Reifen in der Werkstatt oder beim TÜV prüfen.

Öffentliche Stellen und Prüforganisationen geben saisonale Hinweise zur Umrüstsaison. (ADAC: Winterreifenpflicht)

Was tun, wenn ein Bußgeldbescheid kommt?

Rechtsschutz und Fristen beachten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene Einspruch einlegen. Informationen zu Fristen und Ablauf eines Bußgeldverfahrens sowie zur Prüfung des Bescheids bieten Beratungsseiten. (Intern: Bussgeldbescheid prüfen) Falls Sie Fristen verpassen wollen, lesen Sie Hinweise zu Fristen im Bußgeldverfahren. (Intern: Fristen im Verfahren)

Fazit

Für Ganzjahresreifen gilt: Nur mit dem Alpine‑Symbol sind sie rechtlich als Winterreifen anerkannt. Wer bei winterlichen Bedingungen ohne solche Kennzeichnung unterwegs ist, riskiert Bußgelder und Eintragungen in Flensburg – sowie mögliche Probleme mit der Kfz‑Versicherung nach einem Unfall. Bei Fragen zum Bußgeldbescheid oder zu Rechtsmitteln sind spezialisierte Informations‑ und Beratungsangebote nützlich. (Intern: Mehr Hinweise zum Bußgeldrecht)

Quellen

ADAC – Reifenkennzeichnung, Bußgeldkatalog‑Verordnung (BKatV), Bundesministerium für Verkehr – Winterreifen



Option 1

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  • Beweismittel bei der Behörde selbst anfordern
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  • Die Beweismittel selbst auf technische Fehler beim Messvorgang untersuchen
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