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Winterreifenpflicht in Deutschland: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt bei falscher Bereifung

Von: Saad Bouziane | Ai modified Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 01.11.2026, 17:00 Uhr
Winterreifenpflicht in Deutschland: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt bei falscher Bereifung AiAI generated
© Ki generiert von bussgeldcheck.org | Winterreifenpflicht: Bußgeld 60 € und 1 Punkt

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte gilt situative Winterreifenpflicht.
  • Fahrer riskieren 60 € Bußgeld und 1 Punkt; Halter bis zu 75 € und 1 Punkt.
  • Nur Reifen mit Alpine-Symbol gelten als wintertauglich; Profiltiefe beachten.

Worum geht es?

In Deutschland gilt keine generelle Jahreszeit-Pflicht für Winterreifen, sondern eine situative Pflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit geeigneter Winterbereifung unterwegs sein.

Welche Reifen sind erlaubt?

Als wintertauglich gelten nur noch Reifen, die die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen und mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Das gilt sowohl für reine Winterreifen als auch für Ganzjahresreifen, sofern diese Kennzeichnung vorhanden ist. Sommerreifen ohne diese Kennzeichnung gelten bei winterlichen Verhältnissen als ungeeignet.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Fährt ein Fahrer bei den genannten winterlichen Verhältnissen mit ungeeigneter Bereifung, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg). Wird durch die falsche Bereifung der Verkehr behindert, gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, erhöhen sich die Sanktionen (z. B. 80–120 Euro je nach Folgen). Zusätzlich kann der Halter, der die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung zulässt, mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt bestraft werden.

Warum ist die Kennzeichnung wichtig?

Seit einer Änderung der Rechtslage gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als ausreichend geprüft für Schnee und Eis. Ältere M+S-Reifen (Matsch & Schnee) lose ihre rechtliche Anerkennung, sofern sie nicht auch das Alpine-Symbol tragen. Wer unsicher ist, ob seine Reifen zulässig sind, sollte die Seitenwand prüfen oder Fachbetriebe fragen.

Praktische Hinweise und Versicherungsfolgen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm – Experten raten jedoch zu mindestens 3–4 mm bei Winterreifen, um die Haftung auf Schnee und Nässe zu verbessern. Bei einem Unfall kann falsche Bereifung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden; daraus können Kürzungen von Kaskoleistungen folgen. Deshalb empfiehlt sich vor allem bei unsicherer Witterung der vorsorgliche Wechsel.

Ausnahmen und Sonderregeln

Für manche Nutzfahrzeuge (z. B. größere Busse und Lkw bestimmter Klassen) gelten abweichende Anforderungen: Hier reicht in bestimmten Fällen die Ausrüstung der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen. Auch Einsatzfahrzeuge können unter engen Bedingungen ausgenommen sein, wenn bauartbedingt keine passenden Reifen verfügbar sind. Die genauen Vorgaben nennen StVO und StVZO.

Was sollten Fahrer jetzt tun?

  • Profiltiefe und Kennzeichnung Ihrer Reifen prüfen (Alpine-Symbol).
  • Bei winterlicher Wettervorhersage frühzeitig auf Winterreifen wechseln.
  • Bei Unsicherheit Fachbetrieb oder Prüfstellen kontaktieren.

Mehr Informationen zu Bußgeldern und zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens finden Sie in den Ratgebern und Rechnern von einschlägigen Anbietern. Beispielsweise informiert ein Ratgeber zu Reifen- und Beleuchtungsverstößen und ein Bussgeldrechner hilft bei der Einordnung möglicher Sanktionen. Zum Ratgeber Reifen & Beleuchtung (Bußgelder Übersicht) sowie Verjährungs- und Fristrechner.

Weitere nützliche Links: Der ADAC erläutert Praxisfragen zur Winterreifenpflicht, die StVO- und StVZO-Texte enthalten die rechtlichen Grundlagen, und der Bundesverband Reifenhandel gibt technische Hinweise zur Zulassung von Reifen. ADAC: Winterreifenpflicht StVO §2 (amtlicher Text) StVZO §36 (Bereifung).

Quellen



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