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Geschwindigkeitsüberschreitung 30 km/h außerorts: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten 2026

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 2026-05-02
Geschwindigkeitsüberschreitung 30 km/h außerorts: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten 2026
© Ki generiert von bussgeldcheck.org | 30 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Fahrverbot & Einspruch 2026

Bei 30 km/h zu schnell außerorts werden nach dem Bußgeldkatalog 2026 150 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg fällig. Ein Fahrverbot droht im Einzelfall als Wiederholungstäter (2 × innerhalb von 12 Monaten ≥ 26 km/h Überschreitung).

Dieser Ratgeber erläutert die Sanktion und zeigt Einspruchsmöglichkeiten bei einer Messung außerhalb geschlossener Ortschaften.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • 150 Euro Bußgeld und 1 Punkt bei 30 km/h Überschreitung außerorts (26-30 km/h Bereich)
  • Fahrverbot droht bei Wiederholung: Zweiter Verstoß ?26 km/h innerhalb eines Jahres führt zu 1 Monat Fahrverbot
  • Probezeit-Verschärfung: Verlängerung um 2 Jahre plus verpflichtendes Aufbauseminar
  • 70% Erfolgsquote bei professionellen Einsprüchen durch spezialisierte Verkehrsanwälte
  • Toleranzabzug beachten: 3 km/h bei Messungen unter 100 km/h, 5 km/h bei Videonachfahrsystemen
Option 1

Einspruch selbst einlegen

Eigenständig und direkt

  • 1 Beweismittel bei der Behörde selbst anfordern
  • 2 Tatvorwurf selbst auf Plausibilität, Verfahrens- und Formfehler überprüfen
  • 3 Die Beweismittel selbst auf technische Fehler beim Messvorgang untersuchen
  • 4 Kommunikation mit der Behörde und Versicherung selbst übernehmen
Rechtsanwalt Kay Stolle
Option 2

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Erfolgschancen kostenlos erfahren!

  • 1 Unterlagen einfach online einreichen und prüfen lassen
  • 2 Wir überprüfen den Tatvorwurf und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und Ihre Versicherung
  • 3 Einspruch durch unsere erfahrenen Anwälte einlegen lassen
  • 4 Wir übernehmen das gesamte Verfahren für Sie

Rechtsanwalt Kay Stolle
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
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Bußgeld für 30 km/h zu schnell außerorts (2026)

150 € + 1 Punkt. Bei 100 km/h-Strecken bedeutet dies gemessene 133 km/h (nach Toleranzabzug).

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 – 15 km/h40 €
16 – 20 km/h60 €
21 – 25 km/h100 €1
26 – 30 km/h150 €1ggf. Wiederhol.
31 – 40 km/h200 €1ggf. Wiederhol.
41 – 50 km/h320 €21 Monat
51 – 60 km/h480 €21 Monat
61 – 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden grundsätzlich 3 km/h bei Tempi bis 100 km/h bzw. 3 % bei Tempi über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich bereits auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.

Wiederholungstäter-Regelung

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal ≥ 26 km/h zu schnell gefahren ist, erhält beim zweiten Verstoß zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 BKatV). Die erste Tat muss rechtskräftig sein.

Probezeit

A-Verstoß: 2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Bei Wiederholung droht Führerscheinentzug.

Einspruchsansätze

  1. Messwert knapp an der 31-km/h-Grenze (ab 31 km/h: 200 € + 1 Punkt)
  2. Eichschein abgelaufen
  3. Messverfahren nicht PTB-konform
  4. Unklare Beschilderung
  5. Fahreridentifikation mangelhaft

Fahrverbotsabwehr bei Wiederholung

Wer Wiederholungstäter ist, kann bei Ersteinlassung einen Härtefall geltend machen: Jobverlust, existenzielle Pendelabhängigkeit, alleinige Versorgung von Angehörigen. Bei Erfolg wird das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße (i. d. R. verdoppelt) umgewandelt.

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Laut einer Studie des Sachverständigenbüros VUT sind bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Rechtsanwalt Kay Stolle prüfen – die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

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30 km/h zu schnell außerorts wird mit 150 € und 1 Punkt geahndet. Als Ersttäter kein Fahrverbot – als Wiederholungstäter innerhalb von 12 Monaten schon. In der Probezeit gilt es als A-Verstoß mit erheblichen Folgen. Der Einspruch lohnt gerade bei knapper Messung oder unklarer Beschilderung. Die kostenlose anwaltliche Prüfung klärt Ihre Erfolgsaussichten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet 30 km/h zu schnell außerorts?

150 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Bekomme ich ein Fahrverbot?

Als Ersttäter nein. Als Wiederholungstäter (2 × ≥ 26 km/h binnen 12 Monaten) ja: 1 Monat Fahrverbot.

Ist das ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ja. Folgen: Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Aufbauseminar.

Welche Einspruchsargumente sind am stärksten?

Messgerät-Eichung, PTB-Zulassung, Beschilderungsmängel und Messungsnähe zur 31-km/h-Grenze.

Kann ich das Fahrverbot bei Wiederholung abwenden?

Durch anwaltlichen Einspruch mit Härtefallbegründung kann die Umwandlung in erhöhte Geldbuße erreicht werden.

Quellen:

Geschwindigkeitsüberschreitung 30 km/h außerorts: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten 2026

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG