Geschwindigkeitsüberschreitung 30 km/h außerorts: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten 2026
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Bei 30 km/h zu schnell außerorts werden nach dem Bußgeldkatalog 2026 150 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg fällig. Ein Fahrverbot droht im Einzelfall als Wiederholungstäter (2 × innerhalb von 12 Monaten ≥ 26 km/h Überschreitung).
Dieser Ratgeber erläutert die Sanktion und zeigt Einspruchsmöglichkeiten bei einer Messung außerhalb geschlossener Ortschaften.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- 150 Euro Bußgeld und 1 Punkt bei 30 km/h Überschreitung außerorts (26-30 km/h Bereich)
- Fahrverbot droht bei Wiederholung: Zweiter Verstoß ?26 km/h innerhalb eines Jahres führt zu 1 Monat Fahrverbot
- Probezeit-Verschärfung: Verlängerung um 2 Jahre plus verpflichtendes Aufbauseminar
- 70% Erfolgsquote bei professionellen Einsprüchen durch spezialisierte Verkehrsanwälte
- Toleranzabzug beachten: 3 km/h bei Messungen unter 100 km/h, 5 km/h bei Videonachfahrsystemen
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Bußgeld für 30 km/h zu schnell außerorts (2026)
150 € + 1 Punkt. Bei 100 km/h-Strecken bedeutet dies gemessene 133 km/h (nach Toleranzabzug).
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 40 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 60 € | – | – |
| 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | ggf. Wiederhol. |
| 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | ggf. Wiederhol. |
| 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden grundsätzlich 3 km/h bei Tempi bis 100 km/h bzw. 3 % bei Tempi über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich bereits auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.
Wiederholungstäter-Regelung
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal ≥ 26 km/h zu schnell gefahren ist, erhält beim zweiten Verstoß zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 BKatV). Die erste Tat muss rechtskräftig sein.
Probezeit
A-Verstoß: 2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Bei Wiederholung droht Führerscheinentzug.
Einspruchsansätze
- Messwert knapp an der 31-km/h-Grenze (ab 31 km/h: 200 € + 1 Punkt)
- Eichschein abgelaufen
- Messverfahren nicht PTB-konform
- Unklare Beschilderung
- Fahreridentifikation mangelhaft
Fahrverbotsabwehr bei Wiederholung
Wer Wiederholungstäter ist, kann bei Ersteinlassung einen Härtefall geltend machen: Jobverlust, existenzielle Pendelabhängigkeit, alleinige Versorgung von Angehörigen. Bei Erfolg wird das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße (i. d. R. verdoppelt) umgewandelt.
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30 km/h zu schnell außerorts wird mit 150 € und 1 Punkt geahndet. Als Ersttäter kein Fahrverbot – als Wiederholungstäter innerhalb von 12 Monaten schon. In der Probezeit gilt es als A-Verstoß mit erheblichen Folgen. Der Einspruch lohnt gerade bei knapper Messung oder unklarer Beschilderung. Die kostenlose anwaltliche Prüfung klärt Ihre Erfolgsaussichten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet 30 km/h zu schnell außerorts?
150 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Bekomme ich ein Fahrverbot?
Als Ersttäter nein. Als Wiederholungstäter (2 × ≥ 26 km/h binnen 12 Monaten) ja: 1 Monat Fahrverbot.
Ist das ein A-Verstoß in der Probezeit?
Ja. Folgen: Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Aufbauseminar.
Welche Einspruchsargumente sind am stärksten?
Messgerät-Eichung, PTB-Zulassung, Beschilderungsmängel und Messungsnähe zur 31-km/h-Grenze.
Kann ich das Fahrverbot bei Wiederholung abwenden?
Durch anwaltlichen Einspruch mit Härtefallbegründung kann die Umwandlung in erhöhte Geldbuße erreicht werden.
Quellen:
Geschwindigkeitsüberschreitung 30 km/h außerorts: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten 2026*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG