40 km/h zu schnell innerorts: Was Sie über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wissen müssen (2026)
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Eine Überschreitung von 40 km/h innerorts wird nach dem Bußgeldkatalog 2026 mit 260 € Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Das Fahrverbot trifft viele Betroffene beruflich oder privat hart – gleichzeitig ist es oft angreifbar, wenn die Messung oder Beschilderung Fehler aufweist.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie sich bei einem Bußgeldbescheid über 260 € mit Fahrverbot verhalten und welche Strategien zur Fahrverbotsabwehr erfolgversprechend sind.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot sind die Standardsanktionen bei 40 km/h zu schnell innerorts
- Fahrzeuge mit Anhänger zahlen 340 Euro Bußgeld bei gleichen Punkt- und Fahrverbotsregelungen
- Zwei Wochen Einspruchsfrist nach Zustellung des Bußgeldbescheids – diese Frist ist zwingend einzuhalten
- Über 40% aller Blitzermessungen sind fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden
- Fahranfänger in der Probezeit erhalten zusätzlich eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Bußgeld für 40 km/h zu schnell innerorts (2026)
260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot – diese Kombination gilt ab 31 km/h Überschreitung innerorts. Bei 50 km/h Tempolimit entspricht das einer gemessenen Geschwindigkeit von 93 km/h (nach Toleranzabzug).
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 50 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 70 € | – | – |
| 21 – 25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 180 € | 1 | ggf. Wiederhol. |
| 31 – 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden grundsätzlich 3 km/h bei Tempi bis 100 km/h bzw. 3 % bei Tempi über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich bereits auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.
Fahrverbotsdauer und Beginn
- Dauer: 1 Monat
- Beginn: 4 Monate „Wahlfrist" für Ersttäter (§ 25 Abs. 2a StVG), frei wählbar innerhalb dieses Zeitraums
- Abgabe Führerschein: bei zuständiger Behörde – Fristwahrung entscheidet über Wirksamkeit
Strategien zur Fahrverbotsabwehr
- Messfehler prüfen: Messung knapp unter 31 km/h würde das Fahrverbot entfallen lassen
- Härtefall geltend machen: Existenzielle berufliche Abhängigkeit (Berufskraftfahrer, Außendienstler) kann bei Ersttätern zur Umwandlung in erhöhte Geldbuße (ca. 520 €) führen
- Beschilderung: Fehlende, verdeckte oder unklare Tempolimit-Schilder
- Standardmessverfahren: Abweichungen von PTB-Zulassung
- Akteneinsicht durch Fachanwalt: oft einziger Weg zu Messdaten
Probezeit
A-Verstoß: Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, Aufbauseminar angeordnet. Zudem Punkte und Fahrverbot, was besonders für Fahranfänger zu erheblichen Folgen führen kann.
Kosten im Überblick
- Bußgeld: 260 €
- Verfahrenskosten: 28,50 € (25 € Gebühr + 3,50 € Auslagen)
- Ggf. Anwaltskosten (RVG-Gebührenrahmen): 300 – 700 €, meist von Rechtsschutzversicherung gedeckt
Was tun nach Bescheidzustellung?
- Datum der Zustellung notieren (14-Tage-Frist beginnt)
- Rechtsschutzversicherung kontaktieren
- Fachanwalt beauftragen
- Akteneinsicht beantragen
- Einspruch einlegen – Anhörung abwarten, dann Verhandlungsstrategie wählen
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Laut einer Studie des Sachverständigenbüros VUT sind bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Rechtsanwalt Kay Stolle prüfen – die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.
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40 km/h zu schnell innerorts trifft viele Fahrer hart: 260 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Doch gerade dieses Fahrverbot ist oft angreifbar – über Messungsprüfung, Beschilderungsmängel oder Härtefall-Argumente lässt sich in vielen Fällen die Umwandlung in ein höheres Bußgeld erreichen. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte umgehend anwaltlichen Beistand suchen. Die kostenlose anwaltliche Erstprüfung über bussgeldcheck.org zeigt innerhalb kurzer Zeit, ob ein Einspruch Erfolg verspricht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet 40 km/h zu schnell innerorts?
260 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Kann ich das Fahrverbot vermeiden?
Ja, durch erfolgreichen Einspruch (z. B. bei Messfehlern) oder durch Geltendmachung eines Härtefalls (berufliche Abhängigkeit). Bei Ersttätern ist die Umwandlung in erhöhte Geldbuße möglich.
Wann beginnt das Fahrverbot?
Bei Ersttätern gilt die 4-Monats-Wahlfrist nach § 25 Abs. 2a StVG: Sie können den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.
Wie lange dauert das Fahrverbot?
Einen Monat. Danach erhalten Sie Ihren Führerschein zurück – eine Neuerteilung ist nicht erforderlich.
Lohnt sich der Einspruch gegen das Fahrverbot?
Fast immer – vor allem, wenn die Messung knapp über 30 km/h Überschreitung liegt oder Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Die Erfolgsquote ist mit anwaltlicher Unterstützung und Rechtsschutzversicherung hoch.
Quellen:
40 km/h zu schnell innerorts: Was Sie über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wissen müssen (2026)*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG