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Abgesenkter Bordstein im Verkehrsrecht: Rechtliche Vorgaben und Tipps für Autofahrer und Fußgänger

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Geprüft von Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 2026-04-28
Abgesenkter Bordstein im Verkehrsrecht: Rechtliche Vorgaben und Tipps für Autofahrer und Fußgänger
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Ein abgesenkter Bordstein ist baulich eine Rampe zwischen Gehweg und Fahrbahn – rechtlich jedoch weit mehr: Vor abgesenkten Bordsteinen gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO ein absolutes Parkverbot. Das Zeichen dafür ist nicht immer ein Schild, sondern die bauliche Gegebenheit selbst. Wer dort parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch das Abschleppen seines Fahrzeugs auf eigene Kosten.

In diesem Ratgeber klären wir, was ein abgesenkter Bordstein rechtlich bedeutet, welche Bußgelder bei Verstößen gegen die Parkregeln drohen und welche Rolle die DIN 18040-3 (Barrierefreiheit im öffentlichen Raum) in der Praxis spielt.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist ein abgesenkter Bordstein?
    Ein abgesenkter Bordstein ist eine Absenkung des Bordsteins an bestimmten Stellen, um einen barrierefreien Zugang für Fußgänger zu gewährleisten.
  • Welche rechtlichen Vorgaben gibt es im Verkehrsrecht bezüglich abgesenkter Bordsteine?
    Abgesenkte Bordsteine dienen der Barrierefreiheit und müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr entsprechend markiert und gekennzeichnet sein.
  • Abgesenkter Bordstein: Rechtliche Vorgaben im Verkehrsrecht
    Verkehrsrecht: Informiere dich über den abgesenkten Bordstein und seine Bedeutung für Autofahrer und Fußgänger. Tipps und Infos im Ratgeber.
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Rechtsanwalt Kay Stolle
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
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Was ist ein abgesenkter Bordstein?

Ein abgesenkter Bordstein ist eine bauliche Einrichtung, bei der die Bordsteinkante auf Höhe der Fahrbahn abgesenkt ist (in der Regel auf 3 cm oder weniger). Er ermöglicht Rollstuhlfahrern, Menschen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Radfahrern einen sicheren Übergang zwischen Gehweg und Straße. Typische Orte: Zebrastreifen, Fußgängerfurten, Einmündungen, Bushaltestellen und Grundstückszufahrten.

Rechtliche Grundlage: § 12 StVO und DIN 18040

Die entscheidende Norm ist § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO: „Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen." Diese Regelung gilt absolut – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Verkehrszeichen aufgestellt ist. Ergänzend regelt die DIN 18040-3 die barrierefreie Gestaltung im öffentlichen Raum.

Nutzung und Bedeutung für Verkehrsteilnehmer

  • Rollstuhlfahrer und Senioren: barrierefreier Fahrbahnübergang
  • Eltern mit Kinderwagen: sicheres Überqueren ohne Heben
  • Radfahrer: zulässiger Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn
  • Lieferverkehr: Zugang zu Grundstücken

Bußgelder bei Parken vor abgesenktem Bordstein (Bußgeldkatalog 2026)

VerstoßBußgeldPunkte
Parken vor abgesenktem Bordstein55 €
… mit Behinderung70 €1
… länger als 1 Stunde70 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
Parken auf Gehweg55 – 100 €0 – 1

Wichtig: Die Behörde darf zusätzlich das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen, wenn konkret jemand durch das Parken behindert wird – nicht erst, wenn tatsächlich jemand gehindert wurde (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16).

Praxis-Tipps für Autofahrer und Fußgänger

  • Im Zweifel: 5 m Abstand zur Bordsteinabsenkung einhalten
  • Keine Ausnahmen für „nur kurz halten" (Halten ist zulässig, Parken nicht – § 12 Abs. 2 StVO definiert ab 3 Minuten Anhalten als Parken)
  • Bei unklarem Straßenbild Foto machen und später Bescheid prüfen lassen

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Laut einer Studie des Sachverständigenbüros VUT sind bis zu 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Rechtsanwalt Kay Stolle prüfen – die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

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Abgesenkte Bordsteine sind ein unverzichtbares Element barrierefreier Mobilität – und genießen nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO absoluten Parkschutz. Schon das reine Parken kostet 55 €, bei Behinderung steigt die Strafe auf 70 € plus einen Punkt in Flensburg. Wird abgeschleppt, kommen oft mehrere Hundert Euro Abschleppkosten hinzu. Wer meint, zu Unrecht belangt worden zu sein – etwa weil die Bordsteinabsenkung nicht erkennbar war oder ein privater Grundstückszugang vorliegt – sollte den Bescheid fristgerecht prüfen lassen. Eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung klärt die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich vor einem abgesenkten Bordstein halten?

Ja, kurzes Halten zum Ein- oder Aussteigen oder Be-/Entladen (bis zu 3 Minuten) ist zulässig. Parken ist hingegen grundsätzlich verboten (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO).

Gilt das Parkverbot auch vor Grundstückszufahrten mit Absenkung?

Ja. Zufahrten zu Grundstücken mit abgesenktem Bordstein sind parkverbotsfrei zu halten – sonst können Sie nicht nur abgeschleppt werden, sondern auch vom Grundstückseigentümer zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Parken vor einem abgesenkten Bordstein 2026?

55 € Standardbußgeld. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 70 € zuzüglich 1 Punkt in Flensburg.

Darf mein Auto abgeschleppt werden, auch wenn niemand konkret behindert wurde?

Ja. Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 25.16) reicht die abstrakte Behinderungsmöglichkeit an abgesenkten Bordsteinen aus, um ein Abschleppen zu rechtfertigen.

Was tun, wenn der Bordstein kaum erkennbar abgesenkt ist?

Fotos vom Zustand machen und den Bescheid anwaltlich prüfen lassen. Bei erheblich unklaren Situationen kann der Einspruch Erfolg haben, insbesondere bei schlechter Sichtbarkeit oder unzureichender Kennzeichnung.

Quellen:

Abgesenkter Bordstein im Verkehrsrecht: Rechtliche Vorgaben und Tipps für Autofahrer und Fußgänger

*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG