Behörden für Verkehrsverstöße in Hamburg
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Hamburg, die zweitgrößte Stadt Deutschlands mit rund 1,9 Millionen Einwohnern, organisiert die Ahndung von Verkehrsverstößen über Bezirksämter. Jedes der sieben Bezirksämter verfügt über eine eigene Bußgeldstelle. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist dabei die zentrale Stelle für die meisten Blitzerbescheide.

Auf dieser Seite finden Sie alle zuständigen Behörden für Verkehrsverstöße in Hamburg, inklusive Kontaktdaten, Öffnungszeiten und wichtiger Informationen zum Einspruch.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • 7 Bezirksämter mit eigenen Bußgeldstellen
  • Bezirksamt Hamburg-Mitte als zentrale Blitzer-Bußgeldstelle
  • Amt für Verkehr für Halterauskunft und Fahrerermittlung
  • Online-Einspruch über hamburg.de möglich
  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung

1. Behörden für Verkehrsverstöße in Hamburg – Überblick

In Hamburg sind 4 Behörden für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Zuständigkeiten auf einen Blick:

⚖️
Bußgeldstelle Hamburg – Bezirksamt Hamburg-Mitte
Bußgeldstelle
📍 Klosterwall 2, 20095 Hamburg
📞 040 428 54-1510
✉️ owib@mitte.hamburg.de
🌐 www.hamburg.de/bussgeldstelle/
🕐 Mo–Do 08:30–15:30, Fr 08:30–13:00
Zuständig für: Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, alle Verkehrs-OWi
🏛️
Amt für Verkehr Hamburg
Landesbehörde
📍 Billstraße 82, 20539 Hamburg
📞 040 115
✉️ kraftfahrzeugbriefstelle@hamburg.de
🌐 www.hamburg.de/verkehr/
🕐 Mo–Fr 08:00–13:00, Di auch 14:00–18:00
Zuständig für: Fahrerermittlung, Halterauskunft, Führerscheinentzug
⚖️
Bezirksamt Eimsbüttel – Bußgeldstelle
Bußgeldstelle
📍 Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
📞 040 428 01-0
✉️ bussgeld@eimsbuettel.hamburg.de
🌐 www.hamburg.de/eimsbuettel/
🕐 Mo–Fr 08:00–13:00
Zuständig für: Parkordnungswidrigkeiten, Halteverstöße
👮
Polizei Hamburg – Verkehrsdirektion
Polizei
📍 Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
📞 040 4286-56789
✉️ verkehrsdirektion@polizei.hamburg.de
🌐 www.polizei.hamburg.de
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00
Zuständig für: Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen, Unfallaufnahme

2. Wer ist in Hamburg wofür zuständig?

In Hamburg sind die Zuständigkeiten hauptsächlich bezirklich organisiert:

  • Bezirksamt Hamburg-Mitte: Zentrale Bußgeldstelle für die meisten Blitzerbescheide und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Weitere Bezirksämter (Eimsbüttel, Altona, Wandsbek etc.): Parkverstöße und lokale Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Amt für Verkehr: Fahrerermittlung, Halterauskunft und übergeordnete Verkehrsangelegenheiten.
  • Polizei Hamburg: Verkehrsüberwachung und Ermittlungsbehörde.

⚖️ Bußgeldstelle

Die zentrale Bußgeldstelle beim Bezirksamt Hamburg-Mitte bearbeitet den Großteil der Hamburger Blitzerfälle. Sitz: Klosterwall 2, 20095 Hamburg. Ein Online-Einspruch ist über das Serviceportal möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich ca. 21 Tage.

🚔 Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung

Die Bezirksämter übernehmen in Hamburg die Funktion der Ordnungsämter. Jedes der sieben Bezirksämter hat eine eigene Abteilung für Ordnungswidrigkeiten, die primär den ruhenden Verkehr überwacht.

👮 Polizei

Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg führt Geschwindigkeitskontrollen, Abstandsmessungen und weitere Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Festgestellte Verstöße werden an die zuständigen Bezirksämter weitergeleitet.

🪪 Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde

Das Amt für Verkehr Hamburg vereint mehrere Zuständigkeiten. Neben der Fahrerermittlung und Halterauskunft ist es auch für die Führerscheinstelle zuständig. Bei Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnung oder Fahrtenbuch ist diese Stelle der richtige Ansprechpartner.

3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Hamburg

Sie haben einen Bußgeldbescheid aus Hamburg erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht und an welche Stelle Sie sich wenden müssen.

Einspruch in Hamburg:

  • Post: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Klosterwall 2, 20095 Hamburg
  • E-Mail: owib@mitte.hamburg.de
  • Fax: 040 428 54-1519
  • Online: hamburg.de/bussgeldstelle/online/
  • Frist: 14 Tage ab Zustellung
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4. Fristen & Bearbeitungszeiten in Hamburg

⏰ Wichtige Fristen

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag
  • Bearbeitungszeit: Ca. 21 Tage
  • Bescheid nach Verstoß: Typisch 4–8 Wochen

5. Typischer Verfahrensablauf in Hamburg

So läuft ein Bußgeldverfahren in Hamburg typischerweise ab:

    1. Verstoß durch Polizei oder Messanlage festgestellt
    2. Anhörungsbogen an Halter
    3. Bußgeldbescheid durch zuständiges Bezirksamt
    4. 14-Tage-Einspruchsfrist
    5. Bei Einspruch: Prüfung und ggf. Abgabe ans Amtsgericht

6. Tipps für Betroffene in Hamburg

🟢 Praktische Tipps

  • Prüfen Sie, welches Bezirksamt den Bescheid erlassen hat.
  • Einspruch immer an die im Bescheid genannte Stelle richten.
  • Hamburg hat sein eigenes Online-Portal für Einsprüche.
  • Die Elbtunnel-Blitzer gehören zu den häufigsten Blitzerstandorten.

7. Besonderheiten bei Verkehrsverstößen in Hamburg

Hamburg hat mit dem Elbtunnel einen der bekanntesten Blitzerstandorte Deutschlands. Auf der A7 wird besonders häufig geblitzt. Außerdem setzt Hamburg auf Tempo-30-Zonen in vielen Hauptstraßen und hat die Umweltzone mit der grünen Plakette.

8. Blitzer in Hamburg

Bekannte Blitzerstandorte in Hamburg:

  • A7 / Elbtunnel
  • B75 Süderelbbrücken
  • Stresemannstraße
  • Reeperbahn / St. Pauli
  • Tempo-30-Zonen in Eimsbüttel und Ottensen

9. Häufige Fragen zu Verkehrsverstößen in Hamburg

In Hamburg sind die Bezirksämter zuständig. Die zentrale Bußgeldstelle beim Bezirksamt Hamburg-Mitte bearbeitet die meisten Verkehrs-OWi. Adresse: Klosterwall 2, 20095 Hamburg.
Ja, über das Serviceportal hamburg.de ist ein Online-Einspruch möglich.
Die Polizei stellt Verstöße fest und leitet sie weiter. Die Bezirksämter erlassen die Bußgeldbescheide und bearbeiten Einsprüche.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Ja, das Amt für Verkehr (Billstraße 82, 20539 Hamburg) ist für Fahrerlaubnis-Angelegenheiten zuständig.

10. Weitere Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße

Auch in diesen Städten finden Sie Informationen zu Behörden für Verkehrsverstöße:

→ Alle Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG