Behörden für Verkehrsverstöße in Berlin
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Berlin ist mit rund 3,75 Millionen Einwohnern die größte Stadt Deutschlands und verfügt über ein umfassendes Netz an Behörden, die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig sind. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Stadtring, Rotlichtverstoß an einer der über 2.100 Ampeln oder Falschparken in den zwölf Bezirken – in Berlin gibt es für jeden Verstoß eine zuständige Stelle.

Die zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin bearbeitet die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet. Daneben sind die Ordnungsämter der Bezirke für Parkverstöße und ruhenden Verkehr zuständig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Behörden, Kontaktdaten und Informationen zum Einspruch gegen Bußgeldbescheide in Berlin.

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💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten für ganz Berlin
  • 12 Bezirks-Ordnungsämter für Parkverstöße
  • Über 2.100 Ampelanlagen und zahlreiche stationäre Blitzer
  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung
  • Online-Einspruch über service.berlin.de möglich

1. Behörden für Verkehrsverstöße in Berlin – Überblick

In Berlin sind 4 Behörden für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Zuständigkeiten auf einen Blick:

🏛️
Bußgeldstelle des Landes Berlin – Polizeipräsident in Berlin
Landesbehörde
📍 Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
📞 030 4664-771001
✉️ bussgeld@polizei.berlin.de
🌐 www.berlin.de/polizei
🕐 Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr
Zuständig für: Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, alle Verkehrsordnungswidrigkeiten
🚔
Ordnungsamt Berlin-Mitte
Ordnungsamt
📍 Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
📞 030 9018-23010
✉️ ordnungsamt@ba-mitte.berlin.de
🌐 www.berlin.de/ba-mitte/
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
Zuständig für: Parkordnungswidrigkeiten, Halteverbote, Umweltzonen
🪪
LABO Berlin – Fahrerlaubnisbehörde
Führerscheinstelle
📍 Puttkamerstraße 16-18, 10958 Berlin
📞 030 90269-0
✉️ fahrerlaubnis@labo.berlin.de
🌐 www.berlin.de/labo/
🕐 Mo–Fr 08:00–14:00, Do bis 18:00 Uhr
Zuständig für: Führerscheinentzug, MPU, Fahrtenbuch, Fahreignung
🚔
Ordnungsamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Ordnungsamt
📍 Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
📞 030 9029-14700
✉️ ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
🌐 www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
Zuständig für: Parkordnungswidrigkeiten im Bezirk

2. Wer ist in Berlin wofür zuständig?

In Berlin ist die Zuständigkeit für Verkehrsverstöße klar aufgeteilt:

  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin: Zuständig für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr – Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer, Überladung und mehr.
  • Bezirks-Ordnungsämter: Zuständig für Parkverstöße, Halteverstöße, Umweltzone und ruhenden Verkehr in den 12 Berliner Bezirken.
  • LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten): Führerscheinstelle für Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflagen und Fahreignungsprüfung.
  • Polizei Berlin – Direktion Verkehr: Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme und Ermittlung im Straßenverkehr.

⚖️ Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin ist die zentrale Anlaufstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Hauptstadt. Sie befindet sich am Platz der Luftbrücke 6 im Dienstgebäude Tempelhof und ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Hier werden Blitzerfotos ausgewertet, Anhörungsbögen versandt und Bußgeldbescheide erlassen. Ein Online-Einspruch ist über das Service-Portal der Stadt Berlin möglich.

🚔 Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung

Jeder der 12 Berliner Bezirke verfügt über ein eigenes Ordnungsamt sondern auch über einen Außendienst zur Verkehrsüberwachung. Die Bezirks-Ordnungsämter kümmern sich primär um den ruhenden Verkehr: Falschparken, Halteverstöße, Gehwegparken, Ladezonen und Bewohnerparkzonen. Verwarnungsgelder bis 55 Euro werden direkt vor Ort erhoben, höhere Bußgelder werden schriftlich zugestellt.

👮 Polizei

Die Polizei Berlin ist organisatorisch Träger der zentralen Bußgeldstelle. Darüber hinaus übernimmt die Direktion Verkehr die Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr, führt Geschwindigkeitsmessungen durch, stellt Verstöße fest und leitet diese zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle weiter. Auch bei Unfällen und strafrechtlich relevanten Verkehrsdelikten (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht) ist die Polizei unmittelbar zuständig.

🪪 Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde

Das LABO Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) ist die Fahrerlaubnisbehörde für das Land Berlin. Hier werden Führerscheine erteilt, entzogen und Maßnahmen bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Typische Verfahren: MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflage, Neuerteilung nach Entzug. Das LABO ist nicht die Bußgeldstelle – es prüft die Fahreignung, nicht den konkreten Verstoß.

3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Berlin

Sie haben einen Bußgeldbescheid aus Berlin erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht und an welche Stelle Sie sich wenden müssen.

Gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Berlin können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Möglichkeiten:

  • Schriftlich per Post: Bußgeldstelle Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
  • Per Fax: 030 4664-771009
  • Per E-Mail: bussgeld@polizei.berlin.de
  • Online: Über das Service-Portal service.berlin.de

Ein Einspruchsgrund muss nicht angegeben werden. Nach Einspruch wird der Fall erneut geprüft – möglicherweise eingestellt, reduziert oder ans Amtsgericht weitergeleitet.

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4. Fristen & Bearbeitungszeiten in Berlin

⏰ Wichtige Fristen

  • Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag
  • Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
  • Bearbeitungszeit: Ca. 4–8 Wochen für Bußgeldbescheide
  • Anhörungsbogen: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort
  • Durchschnittliche Einspruchsbearbeitung: Ca. 28 Tage

5. Typischer Verfahrensablauf in Berlin

So läuft ein Bußgeldverfahren in Berlin typischerweise ab:

    1. Verstoß wird festgestellt – durch Blitzer, Polizeikontrolle oder Ordnungsamt-Außendienst
    2. Anhörungsbogen wird an den Fahrzeughalter versandt (bei Blitzern)
    3. Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn der Fahrer ermittelt ist
    4. 14-Tage-Frist für Einspruch beginnt bei Zustellung
    5. Bei Einspruch: Behörde prüft erneut → Einstellung, Bescheidänderung oder Abgabe ans Amtsgericht
    6. Ohne Einspruch: Bescheid wird nach 14 Tagen rechtskräftig → Zahlung, Punkte, ggf. Fahrverbot

6. Tipps für Betroffene in Berlin

🟢 Praktische Tipps

  • Kommunizieren Sie mit der Bußgeldstelle immer schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail.
  • Notieren Sie das Zustelldatum des Bescheids sofort.
  • Legen Sie im Zweifel fristwahrend Einspruch ein – auch ohne Begründung.
  • Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung.
  • Beantragen Sie über einen Anwalt Akteneinsicht in das Messprotokoll.
  • Zahlen Sie nicht sofort, ohne den Bescheid geprüft zu haben.

7. Besonderheiten bei Verkehrsverstößen in Berlin

Berlin hat einige Besonderheiten bei Verkehrsverstößen: Die Umweltzone umfasst den gesamten Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings – Fahren ohne gültige Plakette kostet 100 Euro. Die Stadt betreibt zahlreiche stationäre Blitzer, besonders auf dem Stadtring (A100), der Avus und in Tempo-30-Zonen vor Schulen. Durch sogenannte Dialogdisplays wird zusätzlich auf Geschwindigkeit aufmerksam gemacht. Berlin setzt außerdem verstärkt auf mobile Blitzer in Unfallschwerpunkten.

8. Blitzer in Berlin

Berlin betreibt über 100 stationäre Blitzer und setzt zusätzlich zahlreiche mobile Messgeräte ein. Die häufigsten Standorte sind:

  • A100 Stadtring – mehrere Section-Control-Abschnitte
  • Unter den Linden / Friedrichstraße
  • Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kitas
  • Kurfürstendamm und Tauentzienstraße

Die Messgeräte werden regelmäßig geeicht. Bei Zweifeln an der Messung empfiehlt sich eine Akteneinsicht durch einen Fachanwalt.

9. Häufige Fragen zu Verkehrsverstößen in Berlin

Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin) ist für alle Geschwindigkeitsverstöße im Berliner Stadtgebiet zuständig.
Einspruch können Sie schriftlich an die Bußgeldstelle Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin richten. Alternativ per E-Mail an bussgeld@polizei.berlin.de, per Fax an 030 4664-771009 oder online über service.berlin.de.
Nein, die Bezirks-Ordnungsämter in Berlin sind nur für den ruhenden Verkehr (Parken, Halten) zuständig. Blitzer und fließender Verkehr werden von der zentralen Bußgeldstelle der Polizei bearbeitet.
Die Bußgelder richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Falschparken kostet zwischen 25 und 110 Euro, je nach Schwere und Dauer. In der Umweltzone ohne Plakette: 100 Euro.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4–8 Wochen nach dem Verstoß einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. In der Urlaubszeit oder bei hohem Aufkommen kann es auch länger dauern.
Ja, das LABO Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) ist die Fahrerlaubnisbehörde. Es ist zuständig für Führerscheinerteilung, -entzug, MPU und Fahrtenbuch – nicht für Bußgeldbescheide.

10. Weitere Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße

Auch in diesen Städten finden Sie Informationen zu Behörden für Verkehrsverstöße:

→ Alle Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße


*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG