Berlin ist mit rund 3,75 Millionen Einwohnern die größte Stadt Deutschlands und verfügt über ein umfassendes Netz an Behörden, die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig sind. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Stadtring, Rotlichtverstoß an einer der über 2.100 Ampeln oder Falschparken in den zwölf Bezirken – in Berlin gibt es für jeden Verstoß eine zuständige Stelle.
Die zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin bearbeitet die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet. Daneben sind die Ordnungsämter der Bezirke für Parkverstöße und ruhenden Verkehr zuständig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Behörden, Kontaktdaten und Informationen zum Einspruch gegen Bußgeldbescheide in Berlin.
🔍 Bescheid kostenlos prüfen lassen »💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten für ganz Berlin
- 12 Bezirks-Ordnungsämter für Parkverstöße
- Über 2.100 Ampelanlagen und zahlreiche stationäre Blitzer
- Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung
- Online-Einspruch über service.berlin.de möglich
1. Behörden für Verkehrsverstöße in Berlin – Überblick
In Berlin sind 4 Behörden für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Zuständigkeiten auf einen Blick:
📞 030 4664-771001
✉️ bussgeld@polizei.berlin.de
🌐 www.berlin.de/polizei
🕐 Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr
📞 030 9018-23010
✉️ ordnungsamt@ba-mitte.berlin.de
🌐 www.berlin.de/ba-mitte/
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
📞 030 90269-0
✉️ fahrerlaubnis@labo.berlin.de
🌐 www.berlin.de/labo/
🕐 Mo–Fr 08:00–14:00, Do bis 18:00 Uhr
📞 030 9029-14700
✉️ ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
🌐 www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
2. Wer ist in Berlin wofür zuständig?
In Berlin ist die Zuständigkeit für Verkehrsverstöße klar aufgeteilt:
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin: Zuständig für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr – Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer, Überladung und mehr.
- Bezirks-Ordnungsämter: Zuständig für Parkverstöße, Halteverstöße, Umweltzone und ruhenden Verkehr in den 12 Berliner Bezirken.
- LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten): Führerscheinstelle für Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflagen und Fahreignungsprüfung.
- Polizei Berlin – Direktion Verkehr: Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme und Ermittlung im Straßenverkehr.
⚖️ Bußgeldstelle
Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin ist die zentrale Anlaufstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Hauptstadt. Sie befindet sich am Platz der Luftbrücke 6 im Dienstgebäude Tempelhof und ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Hier werden Blitzerfotos ausgewertet, Anhörungsbögen versandt und Bußgeldbescheide erlassen. Ein Online-Einspruch ist über das Service-Portal der Stadt Berlin möglich.
🚔 Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung
Jeder der 12 Berliner Bezirke verfügt über ein eigenes Ordnungsamt sondern auch über einen Außendienst zur Verkehrsüberwachung. Die Bezirks-Ordnungsämter kümmern sich primär um den ruhenden Verkehr: Falschparken, Halteverstöße, Gehwegparken, Ladezonen und Bewohnerparkzonen. Verwarnungsgelder bis 55 Euro werden direkt vor Ort erhoben, höhere Bußgelder werden schriftlich zugestellt.
👮 Polizei
Die Polizei Berlin ist organisatorisch Träger der zentralen Bußgeldstelle. Darüber hinaus übernimmt die Direktion Verkehr die Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr, führt Geschwindigkeitsmessungen durch, stellt Verstöße fest und leitet diese zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle weiter. Auch bei Unfällen und strafrechtlich relevanten Verkehrsdelikten (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht) ist die Polizei unmittelbar zuständig.
🪪 Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde
Das LABO Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) ist die Fahrerlaubnisbehörde für das Land Berlin. Hier werden Führerscheine erteilt, entzogen und Maßnahmen bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Typische Verfahren: MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflage, Neuerteilung nach Entzug. Das LABO ist nicht die Bußgeldstelle – es prüft die Fahreignung, nicht den konkreten Verstoß.
3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Berlin
Sie haben einen Bußgeldbescheid aus Berlin erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht und an welche Stelle Sie sich wenden müssen.
Gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Berlin können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Möglichkeiten:
- Schriftlich per Post: Bußgeldstelle Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
- Per Fax: 030 4664-771009
- Per E-Mail: bussgeld@polizei.berlin.de
- Online: Über das Service-Portal service.berlin.de
Ein Einspruchsgrund muss nicht angegeben werden. Nach Einspruch wird der Fall erneut geprüft – möglicherweise eingestellt, reduziert oder ans Amtsgericht weitergeleitet.
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4. Fristen & Bearbeitungszeiten in Berlin
⏰ Wichtige Fristen
- Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids
- Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag
- Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre nach Rechtskraft
- Bearbeitungszeit: Ca. 4–8 Wochen für Bußgeldbescheide
- Anhörungsbogen: Keine gesetzliche Pflicht zur Antwort
- Durchschnittliche Einspruchsbearbeitung: Ca. 28 Tage
5. Typischer Verfahrensablauf in Berlin
So läuft ein Bußgeldverfahren in Berlin typischerweise ab:
- Verstoß wird festgestellt – durch Blitzer, Polizeikontrolle oder Ordnungsamt-Außendienst
- Anhörungsbogen wird an den Fahrzeughalter versandt (bei Blitzern)
- Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn der Fahrer ermittelt ist
- 14-Tage-Frist für Einspruch beginnt bei Zustellung
- Bei Einspruch: Behörde prüft erneut → Einstellung, Bescheidänderung oder Abgabe ans Amtsgericht
- Ohne Einspruch: Bescheid wird nach 14 Tagen rechtskräftig → Zahlung, Punkte, ggf. Fahrverbot
6. Tipps für Betroffene in Berlin
🟢 Praktische Tipps
- Kommunizieren Sie mit der Bußgeldstelle immer schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail.
- Notieren Sie das Zustelldatum des Bescheids sofort.
- Legen Sie im Zweifel fristwahrend Einspruch ein – auch ohne Begründung.
- Nutzen Sie das Online-Portal für schnellere Bearbeitung.
- Beantragen Sie über einen Anwalt Akteneinsicht in das Messprotokoll.
- Zahlen Sie nicht sofort, ohne den Bescheid geprüft zu haben.
7. Besonderheiten bei Verkehrsverstößen in Berlin
Berlin hat einige Besonderheiten bei Verkehrsverstößen: Die Umweltzone umfasst den gesamten Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings – Fahren ohne gültige Plakette kostet 100 Euro. Die Stadt betreibt zahlreiche stationäre Blitzer, besonders auf dem Stadtring (A100), der Avus und in Tempo-30-Zonen vor Schulen. Durch sogenannte Dialogdisplays wird zusätzlich auf Geschwindigkeit aufmerksam gemacht. Berlin setzt außerdem verstärkt auf mobile Blitzer in Unfallschwerpunkten.
8. Blitzer in Berlin
Berlin betreibt über 100 stationäre Blitzer und setzt zusätzlich zahlreiche mobile Messgeräte ein. Die häufigsten Standorte sind:
- A100 Stadtring – mehrere Section-Control-Abschnitte
- Unter den Linden / Friedrichstraße
- Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kitas
- Kurfürstendamm und Tauentzienstraße
Die Messgeräte werden regelmäßig geeicht. Bei Zweifeln an der Messung empfiehlt sich eine Akteneinsicht durch einen Fachanwalt.
9. Häufige Fragen zu Verkehrsverstößen in Berlin
10. Weitere Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße
Auch in diesen Städten finden Sie Informationen zu Behörden für Verkehrsverstöße:
*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG