Blitzer-Ranking in NRW: Kreis gehört zu den Spitzenreitern – was das für Verkehr und Bußgeldrecht bedeutet
💡 Das Wichtigste in Kürze
- NRW stellt viele Kommunen unter den „Blitzer‑Millionären“; mehrere Orte aus dem genannten Kreis werden genannt.
- Stapel aus stationären und mobilen Messstellen sowie politische Entscheidungen treiben die Einnahmen.
- Betroffene haben 14 Tage Zeit für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG).
Mehrere NRW-Kommunen in der Top-Liste
Eine Auswertung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zeigt, dass zahlreiche nordrhein-westfälische Kommunen zu den sogenannten „Blitzer‑Millionären“ zählen. Insgesamt gaben 63 Städte und Kreise Auskunft; zusammen meldeten sie Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe durch Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße.
Der Kreis: hohe Einnahmen durch Überwachungsmaßnahmen
In der Auswertung werden mehrere Orte aus dem Kreis (u. a. Ratingen, Velbert, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Monheim) genannt, die zusammen einen mittleren Millionenbetrag aus Bußgeldern erzielen. Die DAV bilanziert, dass Nordrhein‑Westfalen einen beträchtlichen Anteil der Gesamteinnahmen ausmacht.
Anzahl und Arten der Messstellen in NRW
Zahlen spezialisierter Messstellen‑Verzeichnisse zeigen, dass in NRW hunderte stationäre, mobile und teilstationäre Messstellen registriert sind. Große Städte wie Düsseldorf, Köln und Aachen zählen demnach viele feste Messpunkte; daneben kommen mobile Messungen an Unfallschwerpunkten zum Einsatz. Diese Mischung erklärt, warum in Ballungsräumen besonders hohe Summen zusammenkommen.
Warum NRW vergleichsweise viele Einnahmen erzielt
Mehrere Gründe spielen zusammen: dichtes Straßennetz, viele Fahrerinnen und Fahrer sowie eine stärkere Nutzung flexibler Überwachungsformen. Politische Entscheidungen auf Landesebene sollen Kommunen zudem mehr Kompetenzen bei der Verkehrsüberwachung geben – das Ziel laut Verbänden ist, Unfallhäufungen gezielter zu entschärfen; Kritiker befürchten dagegen stärkere Einnahmeorientierung mancher Städte.
Praxis: Wann ein Blitzer steht und wie die Bußgelder verwendet werden
Stationäre Anlagen werden meist an Stellen mit wiederkehrenden Verstößen oder Unfällen installiert; mobile Kontrollen ergänzen diese Maßnahmen. Bußgelder fließen in die Haushalte der Kommunen oder der zuständigen Behörden und sind in der Regel nicht zweckgebunden. Manche Kreise prüfen aus Verkehrssicherheitsgründen die Erweiterung stationärer Messstellen, wenn technische Voraussetzungen und Abstimmungen mit Straßenbaulastträgern vorliegen.
Rechtlicher Hinweis für Betroffene
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat das formale Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Diese Frist ist in § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Ein fristgerechter Einspruch verhindert die Rechtskraft des Bescheids und führt zur Prüfung durch die zuständige Behörde oder ggf. zum Gericht.
Was Autofahrer beachten sollten
- Kontrollstellen ernst nehmen: Häufige Stellen sind Einfahrten zu Städten, Schulbereiche und Unfallschwerpunkte.
- Bei einem Bußgeldbescheid Fristen notieren: Einspruch binnen 14 Tagen möglich.
- Bei Unsicherheit über Messfehler können spezialisierte Beratungsstellen oder Rechtsanwälte für Verkehrsrecht helfen.
Weiterführende Informationen und interne Links
Unsere Service‑Seite mit Tipps zum Einspruch und Links zu Messstellen finden Sie intern unter /verkehrsrecht/bussgeld. Aktuelle Listen zu Messstandorten und technischen Details gibt es bei spezialisierten Verzeichnissen.
Quellen
- t-online.de (Auswertung der DAV‑Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht)
- anzeiger24.de (Lokalauswertung für den Kreis)
- blitzerkatalog.org (Messstellen‑Verzeichnis NRW)
- kommunen.nrw (Debatte zur Flexibilisierung der Verkehrsüberwachung in NRW)
- ksta.de (Berichte zu Blitzereinnahmen auf Kreisebene)
- gesetze-im-internet.de (§67 OWiG Einspruchsfrist)