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E-Zigaretten beim Autofahren: Wann ein Bußgeld droht

Von: Saad Bouziane Spezialisierter Autor für Verkehrsrecht Stand: 15.07.2026, 05:32 Uhr
E-Zigaretten beim Autofahren: Wann ein Bußgeld droht
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💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Bedienen einer E‑Zigarette mit Display am Steuer kann wie Handynutzung geahndet werden.
  • Reines Dampfen ist nicht automatisch verboten, kann aber bei Gefährdung sanktioniert werden.
  • Kein bundesweites Rauchverbot im Auto bei Kindern — politische Debatten laufen.

Kurzüberblick: Rauchen erlaubt, Bedienung oft verboten

In Deutschland ist das Rauchen im privaten Pkw grundsätzlich nicht per se verboten. Anders verhält es sich, wenn elektronische Zigaretten (Vapes) mit Bedienelementen benutzt werden – insbesondere dann, wenn der Fahrer das Gerät in die Hand nimmt und Einstellungen vornimmt. In solchen Fällen greift das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO).

Wann genau droht ein Bußgeld?

Ein Bußgeld ist dann wahrscheinlich, wenn das Gerät am Steuer gehalten und aktiv bedient wird – etwa um Dampf- oder Leistungsstufen über ein Touchdisplay zu verändern. Gerichte haben entschieden, dass die Bedienung solcher Displays wegen des hohen Ablenkungspotenzials mit der Handynutzung gleichzusetzen ist; dies kann ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Aktuelle Berichte nennen beispielhaft ein Bußgeld von rund 150 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister.

Unterscheidung: Halten und Dampfen versus Display‑Bedienung

Das bloße Halten einer E‑Zigarette und Dampfen ist rechtlich nicht automatisch mit der verbotenen Nutzung elektronischer Geräte gleichzusetzen – entscheidend ist, ob durch die Handlung die Fahrt vernachlässigt oder andere gefährdet werden. Fachmeldungen und Testergebnisse betonen jedoch: Schon das Bedienen eines Touchscreens an der Vape kann als Handyverstoß gewertet werden, während reines Dampfen eher unter allgemeine Sorgfaltspflichten fällt und bei Gefährdung trotzdem eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat (fahrlässige Körperverletzung) begründen kann.

Weitere Risiken im Verkehrsrecht

Rauch oder dichter Dampf können die Sicht im Fahrzeuginneren beeinträchtigen. Führt dies zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sind die allgemeinen Pflichten des Fahrers nach der StVO (z. B. § 1 Sorgfaltspflicht) relevant und können Bußgelder oder Punkte nach sich ziehen. Außerdem kann weggeworfener Zigarettenabfall als Umweltverschmutzung geahndet werden (Verwarnungsgeld: etwa 20–50 Euro).

Besondere Situation: Kinder und Schwangere im Auto

Ein bundeseinheitliches Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren existiert derzeit nicht. Politik und Gesundheitsverbände fordern jedoch immer wieder strengere Regeln; entsprechende Vorstöße im Bundesrat und Debatten im Bundestag zeigen, dass eine gesetzliche Verschärfung diskutiert wird. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind solche Fälle primär eine Frage von Verantwortung und zivilrechtlicher Bewertung.

Praktische Tipps für Autofahrer

  • Nicht während der Fahrt an E‑Zigaretten mit Touchscreens einstellen – das kann wie Handynutzung geahndet werden.
  • Beim Dampfen auf die Sicht achten; vermeide dichten Dampf in geschlossenen Räumen des Fahrzeugs.
  • Wenn Kinder oder Schwangere mitfahren: besser ganz auf Rauchen und Dampfen verzichten.
  • Werfen Sie glimmende Teile nicht aus dem Fahrzeug – das kann teuer werden und ist gefährlich.

Weiterführende Informationen und Quellen

Für Rechtsgrundlagen und Details zu § 23 StVO sowie die Auslegung durch Gerichte siehe die offizielle Gesetzestext‑Sammlung und aktuelle Verkehrsrechts‑Berichte. Bei Fragen zur Bußgeldhöhe lohnt sich zudem ein Blick in die Bußgeldkataloge und die Hinweise großer Verkehrsclubs. Interne Hinweise zu verwandten Themen finden Sie in unserem Ratgeber zu Handy am Steuer. Externe Quellen mit weiterführenden Informationen:

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die aktuell verfügbaren Informationen zusammen und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Bußgeldbescheiden oder rechtlichen Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation einer fachkundigen Rechtsberatung.



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