München – die bayerische Landeshauptstadt mit rund 1,5 Millionen Einwohnern – hat ein besonderes System für Verkehrsverstöße. Hier arbeiten die kommunale Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat (KVR), das Bayerische Polizeiverwaltungsamt als zentrale Landesbußgeldstelle und die Kommunale Verkehrsüberwachung Hand in Hand.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus München erhalten haben, ist es wichtig zu wissen, von welcher Behörde dieser kommt – denn je nach Art des Verstoßes kann die Zuständigkeit variieren.
🔍 Bescheid kostenlos prüfen lassen »💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- KVR München: Kommunale Bußgeldstelle für städtische Verstöße
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Landesweite Blitzer-Bußgelder
- Kommunale Verkehrsüberwachung für Parken und Geschwindigkeit
- Online-Einspruch über muenchen.de möglich
- Führerscheinstelle im KVR für Fahrerlaubnis-Angelegenheiten
1. Behörden für Verkehrsverstöße in München – Überblick
In München sind 4 Behörden für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Zuständigkeiten auf einen Blick:
📞 089 233-45300
✉️ bussgeld@muenchen.de
🌐 www.muenchen.de/kvr
🕐 Mo, Di, Do 08:00–12:00 und 13:00–15:30, Mi 08:00–12:00, Fr 08:00–12:00
📞 0981 9204-0
✉️ bussgeld@polizei.bayern.de
🌐 www.polizei.bayern.de
🕐 Mo–Do 07:30–16:00, Fr 07:30–13:30
📞 089 233-96030
✉️ kvue@muenchen.de
🌐 stadt.muenchen.de/infos/verkehrsueberwachung.html
🕐 Mo–Fr 08:00–16:00
📞 089 233-96090
✉️ fs.kvr@muenchen.de
🌐 www.muenchen.de/kvr
🕐 Mo, Di, Do 08:00–12:00 und 13:00–15:30, Mi geschlossen, Fr 08:00–12:00
2. Wer ist in München wofür zuständig?
In München ist die Zuständigkeit komplex verteilt:
- KVR Bußgeldstelle: Kommunale Verkehrsordnungswidrigkeiten, die innerhalb des Münchner Stadtgebiets von der kommunalen Verkehrsüberwachung oder der Polizei festgestellt werden.
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Ansbach): Stationäre Blitzer auf Autobahnen und Staatsstraßen in ganz Bayern, auch im Raum München.
- Kommunale Verkehrsüberwachung: Erfassung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr innerhalb Münchens.
- Führerscheinstelle im KVR: Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen bei Eignungszweifeln.
⚖️ Bußgeldstelle
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München betreibt eine eigene kommunale Bußgeldstelle in der Ruppertstraße 19. Hier werden Bußgeldbescheide für Verstöße erlassen, die innerhalb des Stadtgebiets festgestellt wurden. Besonderheit: Ein Online-Einspruch ist über das Portal der Stadt München möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich ca. 21 Tage.
🚔 Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) München ist eine der größten kommunalen Verkehrsüberwachungen Deutschlands. Sie überwacht sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten führt die KVÜ München auch eigene Geschwindigkeitskontrollen in Tempo-30-Zonen und vor Schulen durch.
👮 Polizei
Die Polizei München ist Teil der Bayerischen Polizei und stellt Verkehrsverstöße fest, die an die zuständige Bußgeldstelle (KVR oder Polizeiverwaltungsamt) weitergeleitet werden. Die Autobahnpolizei in München überwacht die A8, A9, A92, A94, A95, A96 und A99.
🪪 Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle im KVR München prüft die Fahreignung und ordnet ggf. MPU, Fahrtenbuch oder Entziehung der Fahrerlaubnis an. Sie ist eine eigenständige Abteilung und nicht mit der Bußgeldstelle zu verwechseln.
3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid in München
Sie haben einen Bußgeldbescheid aus München erhalten und möchten Einspruch einlegen? Hier erfahren Sie, wie das geht und an welche Stelle Sie sich wenden müssen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheide aus München:
- KVR Bußgeldstelle: Schriftlich an KVR München, Ruppertstraße 19, 80466 München oder per E-Mail an bussgeld@muenchen.de
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Schriftlich an BayPVA, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach oder per E-Mail an bussgeld@polizei.bayern.de
- Frist: 14 Tage ab Zustellung
- Online: Über muenchen.de/kvr/online bzw. polizei.bayern.de/bussgeld/
Unverbindlich · Antwort innerhalb 24h
4. Fristen & Bearbeitungszeiten in München
⏰ Wichtige Fristen
- Einspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung
- Verfolgungsverjährung: 3 Monate ab Tattag
- Bearbeitungszeit KVR: Ca. 21 Tage
- Bearbeitungszeit BayPVA: Ca. 28 Tage
- Nur nach Terminvereinbarung: Ja, für persönliche Vorsprachen beim KVR
5. Typischer Verfahrensablauf in München
So läuft ein Bußgeldverfahren in München typischerweise ab:
- Verstoß wird festgestellt (Blitzer, Polizeikontrolle, KVÜ-Außendienst)
- Anhörungsbogen an Halter
- Bußgeldbescheid bei Fahrerermittlung
- 14-Tage-Einspruchsfrist ab Zustellung
- Bei Einspruch: Erneute Prüfung durch Behörde
- Ohne Einspruch: Bescheid wird rechtskräftig
6. Tipps für Betroffene in München
🟢 Praktische Tipps
- Prüfen Sie genau, ob der Bescheid vom KVR oder vom Polizeiverwaltungsamt kommt – der Einspruch geht an unterschiedliche Stellen.
- Für das KVR ist eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen erforderlich.
- Die Kommunale Verkehrsüberwachung München hat sehr aktive mobile Blitzer in Wohngebieten.
- In München gibt es eine besonders strenge Umweltzone – Diesel-Fahrverbote beachten.
7. Besonderheiten bei Verkehrsverstößen in München
München hat einige lokale Besonderheiten: Die Umweltzone München mit den strengsten Regelungen in Bayern. Die Mittlere Ring-Tempo-60-Zone wird intensiv überwacht. Vor Schulen und Kitas setzt München verstärkt Dialogdisplays und Blitzer ein. Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist eine der wenigen in Deutschland, die auch den fließenden Verkehr überwacht.
8. Blitzer in München
München setzt auf eine Kombination aus stationären und mobilen Blitzern. Bekannte Standorte:
- A99 Münchner Autobahnring
- Mittlerer Ring (B2R)
- Leopoldstraße / Ludwigstraße
- Tempo-30-Zonen in Schwabing und Haidhausen
9. Häufige Fragen zu Verkehrsverstößen in München
10. Weitere Städte mit Behörden für Verkehrsverstöße
Auch in diesen Städten finden Sie Informationen zu Behörden für Verkehrsverstöße:
*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG