HU überziehen: Bußgeld bei abgelaufener Hauptuntersuchung
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💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die HU ist alle zwei Jahre fällig:
(bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren). - Überziehen kostet ab 15 €:
je länger überfällig, desto höher – ab über 8 Monaten gibt es einen Punkt. - Die Plakette zeigt den Termin:
Die TÜV-Plakette am Kennzeichen nennt Monat und Jahr der nächsten HU.
Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV") sorgt dafür, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge unterwegs sind. Wer den Termin verpasst, riskiert ein Bußgeld – und ab einer gewissen Überziehung sogar einen Punkt.
Grundlage ist § 29 StVZO. Dieser Ratgeber erklärt Fristen und Bußgelder.
Inhaltsverzeichnis
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Wann ist die HU fällig?
Für die meisten Pkw ist die HU alle zwei Jahre fällig, bei fabrikneuen Fahrzeugen erstmals nach drei Jahren. Den genauen Termin verrät die runde Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl oben nennt den Monat, die Mitte das Jahr.
Bußgelder bei Überziehung
| Überziehung (Pkw) | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| 2 bis 4 Monate | 15 € | – |
| 4 bis 8 Monate | 25 € | – |
| mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
Werte zur Orientierung nach dem Bußgeldkatalog; bei größeren Fahrzeugen können höhere Sätze gelten.
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Was passiert bei der HU?
Bei der HU prüft eine anerkannte Stelle sicherheitsrelevante Teile wie Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung und Abgaswerte. Bei kleineren Mängeln wird zur Nachbesserung aufgefordert, bei erheblichen Mängeln gibt es zunächst keine Plakette. Wer die HU stark überzieht, muss zudem mit einer gründlicheren – und teureren – Prüfung rechnen.
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Fazit
Die HU zu überziehen ist unnötig: Ein Blick auf die Plakette genügt. Wer den Termin einhält, vermeidet Bußgeld, Punkt und eine teurere Nachprüfung.
Häufig gestellte Fragen zur HU:
Ab 15 € (2–4 Monate), 25 € (4–8 Monate) und 60 € plus 1 Punkt ab über 8 Monaten.
Alle zwei Jahre, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren.
An der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen: oben der Monat, in der Mitte das Jahr.
Erst ab einer Überziehung von mehr als 8 Monaten.
Quellen:
§ 29 StVZO, Wikipedia: Hauptuntersuchung*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG