Abschleppen beim Falschparken: Wann es erlaubt ist und was es kostet
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💡 Das Wichtigste in Kürze
- Abschleppen ist bei echter Behinderung zulässig:
etwa in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen oder wenn andere konkret behindert werden. - Die Kosten trägt der Falschparker:
Abschlepp- und Verwahrkosten kommen zum Verwarnungsgeld hinzu. - Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein:
Bei bloß geringfügigen Verstößen ohne Behinderung ist Abschleppen nicht immer rechtmäßig.
Kurz im Halteverbot gehalten – und das Auto ist weg? Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist für Betroffene ärgerlich und teuer. Doch nicht jeder Parkverstoß rechtfertigt das Abschleppen, und die Behörde muss die Verhältnismäßigkeit wahren.
Rechtsgrundlage für das Halten und Parken ist § 12 StVO. Ob abgeschleppt werden darf, hängt vor allem davon ab, ob durch das Fahrzeug andere behindert oder gefährdet werden.
Dieser Ratgeber erklärt, wann Abschleppen erlaubt ist, welche Kosten entstehen und wie Sie sich wehren können.
Inhaltsverzeichnis
"Angesichts stetig steigender Bußgelder lohnt es sich, Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Jede Sanktion muss rechtlich sauber begründet sein und genau da setzen wir an."
Wann darf abgeschleppt werden?
Ein Fahrzeug darf abgeschleppt werden, wenn es verbotswidrig abgestellt ist und dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird oder ein berechtigtes Interesse an der Entfernung besteht. Die Behörde muss dabei die Verhältnismäßigkeit beachten: Das Abschleppen muss zur Beseitigung der Störung geeignet und erforderlich sein.
🛑 Merksatz
Entscheidend ist meist die Behinderung anderer. Wer Rettungswege, Geh- oder Radwege blockiert oder unberechtigt auf reservierten Flächen parkt, muss eher mit dem Abschleppen rechnen.
Typische Abschlepp-Situationen
| Situation | Verwarnung/Bußgeld (Orientierung) |
|---|---|
| Feuerwehrzufahrt zugeparkt (mit Behinderung) | bis 100 € |
| Unberechtigt auf Behindertenparkplatz | 55 € |
| Auf Geh- oder Radweg geparkt (mit Behinderung) | bis 100 € |
| Im absoluten Halteverbot mit Behinderung | bis 70 € |
Werte zur Orientierung nach dem Bußgeldkatalog – zuzüglich der Abschleppkosten. Maßgeblich ist der konkrete Fall im Bescheid.
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Was kostet das Abschleppen?
Neben dem Verwarnungsgeld kommen die eigentlichen Abschleppkosten hinzu. Je nach Stadt, Fahrzeug und Aufwand liegen diese häufig im Bereich von etwa 150 bis 400 Euro, dazu können Verwahrgebühren für jeden Tag auf dem Verwahrhof kommen. Die Kosten trägt grundsätzlich der Verantwortliche – in der Regel der Fahrer bzw. Halter.
Leerfahrt: Auto noch rechtzeitig zurück
Kommen Sie zu Ihrem Fahrzeug, während der Abschleppwagen schon bestellt, das Auto aber noch nicht verladen ist, dürfen Sie in der Regel selbst wegfahren. Allerdings können dann die Kosten für die sogenannte Leerfahrt auf Sie zukommen. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich und hängt vom Einzelfall ab.
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Wie Sie sich wehren können
War das Abschleppen unverhältnismäßig – etwa weil niemand konkret behindert wurde – können die Kosten ganz oder teilweise unrechtmäßig sein. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere, ob eine echte Behinderung vorlag, ob die Beschilderung korrekt war und ob ein milderes Mittel ausgereicht hätte. Einen unberechtigten Bußgeldbescheid müssen Sie nicht hinnehmen.
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Fazit: Abschleppen ist kein Automatismus
Abschleppen ist zulässig, wenn ein Fahrzeug verbotswidrig steht und andere behindert oder gefährdet. Die Kosten trägt der Falschparker. Weil die Maßnahme aber verhältnismäßig sein muss, lohnt sich im Zweifel eine Prüfung – vor allem, wenn keine echte Behinderung vorlag.
Häufig gestellte Fragen zum Abschleppen:
Wenn es verbotswidrig steht und andere behindert oder gefährdet – etwa in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen oder auf Geh- und Radwegen.
Grundsätzlich der Verantwortliche, also in der Regel der Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs – zusätzlich zum Verwarnungsgeld.
Solange das Auto noch nicht verladen ist, in der Regel ja. Kosten für die Leerfahrt können aber dennoch anfallen.
Ja. War das Abschleppen unverhältnismäßig oder lag keine echte Behinderung vor, können die Kosten angreifbar sein.
Quellen:
§ 12 StVO (Halten und Parken), Wikipedia: Abschleppen*Laut VUT: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG